urteil aus bayern-kampfhundmischling

chess

Super Knochen
Kampfhunde-Mischling darf nicht von vornherein als Kampfhund eingestuft werden


Der VGH München sowie das VG Augsburg hatten sich mit der Rassezugehörigkeit eines Mischlingshundes als Kampfhund zu beschäftigen. Sehen Sie hierzu die Entscheidungen (VG Augsburg vom 17.07.2009, Az. 5 K 07.1661, und VGH München vom 17.07.2009, Az. 10 B 09.89). Die Klägerin erwarb einen als American Staffordshire Terrier ausgesetzten Hund von einem Tierheim. Sie beantragte eine Halteerlaubnis nach Art. 37 LStVG. Über die Erlaubnis wurde nicht entschieden. Die Ordnungsbehörde untersagte der Klägerin die Haltung des Hundes mit der Anordnung, diesen an einen Berechtigten abzugeben. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Zwangsgeld angedroht.
Ein Gutachten ergab zunächst die Feststellung eines „Kampfhunde-Mischlings“.
Die Hundehalterin erhob Klage. Ein Gutachten – in ihrem Auftrag – belegte eine Nichtbeweisbarkeit eines Mischlingshundes. Der Sachverständige des Verwaltungsgerichts kam zum Ergebnis einer Mischrasse des Kampfhundes.
Das Verwaltungsgericht hob den Bescheid der Ordnungsbehörde auf, dies jedoch nicht hinsichtlich der Untersagung der Hundehaltung. Der Verwaltungsgerichtshof München hob die gesamte Entscheidung der Ordnungsbehörde auf.

Gründe für die Entscheidung
  • Die Rassezugehörigkeit eines Hundes, dessen Eltern unbekannt sind, kann nicht allein nach der phänotypischen Ähnlichkeit mit einem Kampfhund bestimmt werden. Wesentlich sind zugleich auch das Wesen und der Bewegungsablauf eines Hundes, um zugeordnet werden zu können. Die genetische Abstammung muss zweifelsfrei festgestellt werden. Frühere Rassebezeichnungen sind unerheblich.
  • Ergeben sich aus einem Sachverständigengutachten erhebliche Abweichungen in Aussehen und Bewertung, so ist von einem Mischlingshund auszugehen.
  • Auch bei einer Kreuzung müssen objektive Anhaltspunkte für die Einstufung als Kampfhund vorliegen. Bloße Vermutungen und Hypothesen reichen hierzu nicht aus. Liegt demnach eine Kreuzung vor, so kann nicht ohne Weiteres von einer Gefährlichkeit des Tiers ausgegangen werden. Vielmehr müssen objektive Anhaltspunkte für eine Gefährlichkeit des Tiers vorliegen (alles eine Frage der Beweisfähigkeit).
  • Steht zudem nicht fest, ob der Hund überhaupt von einem Kampfhund abstammt, ist die Frage unerheblich, ob eine Kreuzung in zweiter Generation noch den Regeln der Kampfhundeverordnung unterfällt. Nur die erstmalige Kreuzung eines Kampfhundes kann noch als Kampfhundekreuzung anzusehen sein.
Hinweis
Betrachten Sie diese Entscheidungen im Hinblick auf die Regelungen in Ihrem Landesrecht. Sie dürfte regelmäßig auch in anderen Bundesländern anwendbar sein!
Praktiker ersehen aus diesen Entscheidungen wieder, wie „schwammig“ die landesrechtlichen Regelungen sind. Die Gesetzgeber haben durch „Schnellschuss“ die „Kampfhundevorschriften“ erlassen. Nun interessiert sich auf dieser Ebene niemand mehr hierfür. Der politischen Meinung ist Genüge getan. Die zuständigen Ministerien haben offensichtlich das Thema auch abgehakt und geben keine weiteren Hinweise heraus. Es ist ein Trauerspiel, wie die Politik auf die Schnelle Vorschriften vorgibt, sich aber bei den Nachwirkungen zurückzieht.
Sehen Sie auch die Rechtsprechungsübersicht in der „Ordnungsamtspraxis“ von WEKA MEDIA, Kissing, zum Thema „Tiere“.

quelle:http://www.weka.de/kommunalverwaltung/6586--.html?content_id=31635635&va=22930120
 
ja, bemerkenswert ist, und daß in einem bundesland wo die haltung einiger rassen völlig verboten ist.:)

ich komm mir sowieso schon vor, als ob ich den schildbürgern ausgeliefert wäre...nix anderes sind manche politiker heutzutag.:rolleyes:
 
Na das ist doch schon mal ein Schritt in die richtige Richtung-vergleichsweise mit anderen Bundesländern geht Bayern noch :D

Da es dort schon seit über zehn Jahren eine strengere Hundeverordnung gibt, war die Hysterie um so genannte "Kampfhunderassen" nicht ganz so arg wie im Rest der Republik.

Aber was will man machen-wenn man Politikern ausgeliefert ist :rolleyes:

www.catahoula-leopard.de

LG
 
du findest das bayern "noch geht"?:rolleyes:

meines wissens das einzige bundesland in dem für pit, staff und co. absolutes haltungsverbot besteht!
 
Es besteht kein absolutes Halteverbot-es ist engeschränkt wie in den andere Bundesländern auch-aber es gibt Haltegenehmigungen-ich find Bayern immer noch am besten...keine ausgewiesenen Hundefreilaufflächen-kein Ordnungsamt das im Park Jagd auf Hundehalter macht-kein Vergleich zu Berlin :rolleyes:
Also-JA-ich finde Bayern geht noch.

LG:)
 
Es besteht kein absolutes Halteverbot-es ist engeschränkt wie in den andere Bundesländern auch-aber es gibt Haltegenehmigungen-ich find Bayern immer noch am besten...keine ausgewiesenen Hundefreilaufflächen-kein Ordnungsamt das im Park Jagd auf Hundehalter macht-kein Vergleich zu Berlin :rolleyes:
Also-JA-ich finde Bayern geht noch.

LG:)

Einspruch Alina ... ich war mit meinen 3 Dogos in Berlin - die meiste Zeit waren wir unangeleint unterwegs und ohne Beisskorb und keinen hat es dort gestört. Im Gegenteil - habe die Berliner als eher sehr hundefreundlich empfunden.
 
Es freut mich das du dort solche Erfahrungen gemacht hast-kommt vielleicht auch auf den Stadtteil an in dem man sich nebst "Hundenasen" bewegt-vielleicht hatten wir auch immer nur Pech ;)

LG
 
Es freut mich das du dort solche Erfahrungen gemacht hast-kommt vielleicht auch auf den Stadtteil an in dem man sich nebst "Hundenasen" bewegt-vielleicht hatten wir auch immer nur Pech ;)

LG

Keine Ahnung - ich bin Wienerin - aber soweit ich es aus meiner Position mitbekomme sind Hamburg und Bayern die Hochburgen des Hunderassismus und der gezielten Hundevernichtung. Bayern hab ich, seit sie dort ihre tollen Rassegesetze gebastelt haben nicht mehr bereist auch wenn München eine nette Stadt ist. Hamburg muss ich ab und an beruflich - aber ich würde meine Hunde nie dorthin mitnehmen - warum soll ich ihnen das antun. Jedenfalls haben die Hundemenschen die da zu Hause sind meine ehrliche Anteilnahme ...
 
Es besteht kein absolutes Halteverbot-es ist engeschränkt wie in den andere Bundesländern auch-aber es gibt Haltegenehmigungen-ich find Bayern immer noch am besten...keine ausgewiesenen Hundefreilaufflächen-kein Ordnungsamt das im Park Jagd auf Hundehalter macht-kein Vergleich zu Berlin :rolleyes:
Also-JA-ich finde Bayern geht noch.

LG:)


oh doch, du kriegst in bayern keinen pit, staff, staffbull etc. legal angemeldet!

bitte informier dich mal:eek:

@snuffi: ich boykottiere bayern auch besuchsmässig, obwohl es sehr schön ist und ich die bayern und ihren dialekt sehr mag:(
 
Also,vielleicht ist da was an mir vorbeigezogen was die aktuelle Lage angeht...war für ein paar Jahre im Ausland.Weiß aber das sich die Hunderverordnung seit 1997 nicht mehr geändert hat-zumindest nicht in den Grundzügen.
Hatte hier noch nie ein Problem,allerdings hab ich auch keinen Listenhund :)
Aber mit einem Dobermann ist man (zumindest was die öffentliche Meinung) angeht auch nicht weit davon entfernt.

Und das hatte ich volle 25 Jahre...also ich hatte kein Probleme.
Würde Bayern deswegen auch nicht boykottieren (kann ich mir beruflich auch gar nicht leisten) ;)-aber das kann ja jeder für sich entscheiden.:rolleyes:

LG
 
oh doch, du kriegst in bayern keinen pit, staff, staffbull etc. legal angemeldet!

bitte informier dich mal:eek:

@snuffi: ich boykottiere bayern auch besuchsmässig, obwohl es sehr schön ist und ich die bayern und ihren dialekt sehr mag:(

Ich hab Freunde in Bayern aber die müssen halt nach Österreich kommen - so einen Hunderassismus darf man nicht unterstützen - mir tuts aber auch leid - ist wirklich ein schönes Land. Aber in Deutschland tut sich jetzt etwas - vielleicht sind diese blöden Gesetze bald Vergangenheit ...
 
es gibt in der bayrischen verordnung den passus daß du ein berechtigtes interesse nachweisen musst...und daran scheitert es.

es gibt für einen normalbürger kein argument daß schlüssig erklärt wieso sein interesse berechtigt wäre für genau diese rasse...
gilt auch nichtmal für die aufnahme eines beschlagnamten sokas aus einem bayrischen th..
die haben nur die chance in andere bundesländer oder nach ö vermittelt zu werden.:mad:
 
es gibt in der bayrischen verordnung den passus daß du ein berechtigtes interesse nachweisen musst...und daran scheitert es.

es gibt für einen normalbürger kein argument daß schlüssig erklärt wieso sein interesse berechtigt wäre für genau diese rasse...
gilt auch nichtmal für die aufnahme eines beschlagnamten sokas aus einem bayrischen th..
die haben nur die chance in andere bundesländer oder nach ö vermittelt zu werden.:mad:

Österreich kannst mittlerweile streichen - wir haben erst den Anfang der SOKA Schwemme die auf uns zukommt, schau mal auf Willhaben - da gibts jetzt viele SOKAS im "Ausverkauf" ....
 
jo weiß eh...die normalen zeiten in der hundehaltung sind auch in ö definitiv vergangenheit.

man muss wahrscheinlich froh sein wenn einem die politik in zukunft noch die dackelhaltung genehmigt:rolleyes:
 
@ alina78

die "kampfhunde"verordnung in bayern gibt es seit 1992 schon.

2002 wurde sie erweitert um "kat. 2"-rassen.

ist hier nachzulesen: http://www.tierheim-forchheim.de/Soka/bayern.html

bayern und brandenburg sind die bundesländer, in denen pit, staff und co. absolut verboten sind. in berlin und hamburg maulkorb- und leinenpflicht, keine befreiung möglich. wiederum in anderen bundesländern, kann man eine MK- und leinenpflichtbefreiung bekommen... ect. pp.

chess, danke für das urteil.
 
Ich wohne in Mecklenburg-Vorpommern und hier schert sich keine s** um sowas. Da laufen SOKAS frei und ohne Maulkorb rum. Wir haben auch auf den Hunderunden manchmal einige dabei. Da hat noch nie einer was gesagt. Selbst in den Öffis isses Wurscht, da herrscht generell Maulkorb- und Leinenzwang, wie übrigens in der ganzen Stadt auch. Daher machen wir unsere HuRu´s auch etwas außerhalb (anderer Landkreis) und können die Hunde frei laufen lassen.
 
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