• Liebe WUFFler, Clubber und andere Forum-Nutzer!

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    Wir sagen DANKE an euch für die Zeit bei- und miteinander und würden uns freuen, den einen oder anderen vielleicht im DER HUND Club oder auf derhund.de einmal wiederzusehen!

    Liebe Grüße und au revoir!

    Euer Team von DER HUND Club

Urlaub in Schweden

streichelzoo

Junior Knochen
wir möchten mit unseren 2 hunden im sommer nach schweden fahren. weiß jemand genau was man da alles braucht bzw wo ich mich bez. der einfuhrgenehmigung hinwenden muss. die dame auf der botschaft konnte mir da keine brauchbaren tipps geben.

danke und liebe grüße
 
Schau mal da: ;)
http://www.skandinavische-reiseagentur.com/einreise-skandinavien/einreise-schweden.htm

Hund und Katze
REGELUNGEN BEI EINREISE AUS EINEM EU-LAND AB DEM 3. Juli 2004

1. ID-Kennzeichnung des Tieres
mit einem Mikrochip oder einer deutlich erkennbaren Tätowierung.

2. Tollwutimpfung
entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit einem Präparat, das von der Weltgesundheitsorganisation zugelassen ist.

3. Antikörpertest,
der mindestens 0,5 IE/ml Anti-Tollwut-Körper ausweist. Dieser Test muss frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung erfolgen, also mit den gleichen Fristen wie heute.

4. Entwurmung auf Zwergbandwurm (Echinococcus spp),
ausgeführt von einem Tierarzt innerhalb von 10 Tagen vor der Einfuhr. Der Wirkstoff muss Praziquantel enthalten.

5. Dokumentation all dieser Erfordernisse im neuen EU-Heimtierausweis
(Bis 30.9.2004 kann die Dokumentation ersatzweise auch in speziellen Formularen des Schwedischen Zentrallandwirtschaftsamtes erfolgen: Die Formulare sind erhältlich
- aufgrund telefonischer Anforderung unter Telefon 0046 - 36 15 55 33
- im Internet unter www.sjv.se - deutsche Seiten - Publikationen - "Zusammengestelltes Impfzeugnis für Hund ... Gilt ab dem 3. Juli 2004" oder "Zusammengestelltes Imfpzeugnis für Katze ... Gilt ab dem 3. Juli 2004" plus "Entwurmungszeugnis für Hund/Katze ... Gilt am dem 3. Juli 2004".

Folgende Einfuhrbedingungen werden damit zum 3.7.2004 aufgehoben:
Gesundheitsattest, Impfung gegen Leptospirose und Hundestaupe sowie Einfuhrregistrierung/Genehmigung für Importeure.

Bei Einreise aus Norwegen genügt die Einhaltung der norwegischen Bestimmungen (sie sind mit den Schwedischen Bestimmungen identisch).

ACHTUNG:
- Die Beförderung von Tieren ist nicht auf allen Fährlinien möglich.
- Hunde und Katzen dürfen nur direkt aus einem EU und EFTA Land nach Schweden einreisen, eine Einreise aus Polen ist nicht erlaubt)
 
danke für die info. überall bekommt man andere infos. mal braucht man eine einfuhrgenehmigung, dann wieder nicht. usw

was macht man bez der fähre? wie komm ich hin wenn nicht mit der fähre?
 
streichelzoo schrieb:
danke für die info. überall bekommt man andere infos. mal braucht man eine einfuhrgenehmigung, dann wieder nicht. usw

was macht man bez der fähre? wie komm ich hin wenn nicht mit der fähre?
Transportieren darfst du den Hund schon auf der Fähre.. er muss dann nur, wie Gepäck, im Auto bleiben... auch wenn die Fähre sehr lange fährt und man das Parkdeck verlassen MUSS.

Wir haben damals kurze Fährrouten ausgewählt, wo der Hund entweder mit auf Deck durfte oder wo ich beim Auto bleiben konnte.
So war er jeweils nur kurz allein auf dem rollenden Ding.

Kurti fand Fähre doof.. übrigens.
Aber ich hab Hunde gesehen, die waren völlig locker und relaxed...

Grüßli
Günni
 
achso meinst du das. ufff. danke, dachte schon man darf gar nicht auf die fähre mit den wauzies. naja die beiden lass ich vorher viel laufen, dann schlafen sie vielleicht eh im auto. werd vielleicht so tropferl besorgen für die hundzen.

lg
 
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