Hund und Katze
REGELUNGEN BEI EINREISE AUS EINEM EU-LAND AB DEM 3. Juli 2004
1. ID-Kennzeichnung des Tieres
mit einem Mikrochip oder einer deutlich erkennbaren Tätowierung.
2. Tollwutimpfung
entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit einem Präparat, das von der Weltgesundheitsorganisation zugelassen ist.
3. Antikörpertest,
der mindestens 0,5 IE/ml Anti-Tollwut-Körper ausweist. Dieser Test muss frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung erfolgen, also mit den gleichen Fristen wie heute.
4. Entwurmung auf Zwergbandwurm (Echinococcus spp),
ausgeführt von einem Tierarzt innerhalb von 10 Tagen vor der Einfuhr. Der Wirkstoff muss Praziquantel enthalten.
5. Dokumentation all dieser Erfordernisse im neuen EU-Heimtierausweis
(Bis 30.9.2004 kann die Dokumentation ersatzweise auch in speziellen Formularen des Schwedischen Zentrallandwirtschaftsamtes erfolgen: Die Formulare sind erhältlich
- aufgrund telefonischer Anforderung unter Telefon 0046 - 36 15 55 33
- im Internet unter
www.sjv.se - deutsche Seiten - Publikationen - "Zusammengestelltes Impfzeugnis für Hund ... Gilt ab dem 3. Juli 2004" oder "Zusammengestelltes Imfpzeugnis für Katze ... Gilt ab dem 3. Juli 2004" plus "Entwurmungszeugnis für Hund/Katze ... Gilt am dem 3. Juli 2004".
Folgende Einfuhrbedingungen werden damit zum 3.7.2004 aufgehoben:
Gesundheitsattest, Impfung gegen Leptospirose und Hundestaupe sowie Einfuhrregistrierung/Genehmigung für Importeure.
Bei Einreise aus Norwegen genügt die Einhaltung der norwegischen Bestimmungen (sie sind mit den Schwedischen Bestimmungen identisch).
ACHTUNG:
- Die Beförderung von Tieren ist nicht auf allen Fährlinien möglich.
- Hunde und Katzen dürfen nur direkt aus einem EU und EFTA Land nach Schweden einreisen, eine Einreise aus Polen ist nicht erlaubt)