Genau das habe ich auch gehört und in Holland ist es noch schlimmer.
Die nehmen dir den Hund ab und das wars mit der armen seele.
Für die Einreise mit Hund in EU Mitgliedstaaten gelten folgende Bestimmungen:
Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung (Täto. nur bis 3.Juli 2011 anerkannt)
EU-Heimtierausweis mit dem Eintrag der gültigern Tollwutimpfung (min. vor 30 Tagen und höchstens 12 Monaten)
Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
Gesonderte Bestimmungen:
Frankreich
(EU-Land, beachten Sie auch die neue EU-Verordnung)
Bei Einreise von mehr als 5 Tieren und von Tieren, die jünger als 3 Monate sind, ist eine Sondergenehmigung des Ministere de I'Agriculture, Paris, erforderlich.
Frankreich untersagt die Einreise von sogenannten Kampfhunden der l. Kategorie wie Pitbulls, Boerbulls und Hunde, die aufgrund ihrer morphologischen Merkmale den Hunden der Tosa-Rassen zuzuordnen sind.
Hunde der 2. Kategorie, wie alle Wach- und Schutzhunde (Rassehunde, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Tosa etc.) dürfen nur mit Maulkorb und an der Leine geführt werden. Diese Hunde dürfen einreisen, sofern beim Zoll ihr Geburtszeugnis und ihr Stammbaum vorgelegt und so bewiesen werden kann, dass sie dieser 2. Kategorie angehören.
Quelle:
http://www.amtstieraerzte.de,
Hab da mal so ein paar Infos aus dem Netz:
http://www.wunsch-hund.de/urlaub_mit_hu ... lande.html
http://www.hund-und-halter.de/paged-481.html
Ein Link zu einem Videoclip, der von deutschen Tierschützern anlässlich des vorstehenden Falls erstellt wurde
http://www.myvideo.de/watch/1220402
Achtung bei Urlaub mit Hund in Holland!
Per Mail erhalten:
Von vielen wurde ich in den letzten Wochen gefragt, ob auch Hunde von Touristen, die wie Pitbull oder Amstaff oder deren Mixe aussehen, in den Niederlanden beschlagnahmt und getötet werden können.
Hier nun die Antwort der niederländischen Botschaft in Berlin. Bitte verbreitet dieses Schreiben überall, nehmt den Sachverhalt auf eure HP's und warnt die Leute, die seit Jahren mit ihren Pits (eine vage Ähnlichkeit genügt unter Umständen für ein Todesurteil) dorthin fahren und das Gesetz nicht kennen.
Alle Leute, die Mischlinge mit breitem Kopf und kurzem glatten Fell haben, sollten nicht dorthin fahren. ...
Auszüge aus der Antwort der niederländischen Botschaft:
“... Seit 1993 ist die Einfuhr in die Niederlande von Hunden des Typs Pitbull-Terrier verboten. Dies sind Hunde, die in wesentlichem Maße den Kennzeichen entsprechen, die in der Regelung über aggressive Tiere (RAD) aufgeführt sind. Für Hunde, die sehr den Pitbullartigen gleichen, wie z. B. den amerikanischen Staffordshire-Terrier und den Bullterrier, gilt, dass sie nur dann erlaubt sind, wenn sie einen durch die Fédération Cynologique Internationale (FCI) anerkannten Stammbaum haben.
Hiervon kann keine Ausnahme gemacht werden; auch nicht für die Hunde, die allen deutschen Regelungen genügen.
Wenn man in den Niederlanden mit o.a. Hundetyp, dessen Einfuhr in die Niederlande verboten ist, angehalten wird, dann wird der Hund beschlagnahmt....
Mit freundlichem Gruß
J. L.
Botschaft des Königreichs der Niederlande”
Sollten Sie einen Hund haben, der im Phänotyp einem American Pitbull Terrier gleicht (muskulös und/oder gestromt kann teils schon ausreichen) oder einen American Staffordshire Terrier ohne FCI- Papiere (ein Impfpass oder Rassegutachten reicht nicht aus!!), empfehlen wir darum im Sinne Ihres Hundes, Holland als Urlaubsland mit Ihrem Hund zu meiden!
QUELLE:
http://www.mit-hund-und-kegel.de/html/holland.html
siehe
http://www.tierversuchsgegner-pulheim.de
Dringende Warnung vor Urlaubsreisen mit Hunden
Vorsicht bei der Einreise mit Hunden z.B. nach Holland und Frankreich!
Arbeitskreis Tierschutz der SPD
in Zusammenarbeit mit dem Rechtsberater des
französischen Tierschutzvereins GRAAL und der
CIFAM/France, für deren Unterstützung und
Mitarbeit wir uns bedanken.
weiter
Liebe Hundefreunde,
CC.. Pressekontakte
bald ist wieder Urlaubssaison und die könnte wieder einmal für viele Hunde
zur tödlichen Falle werden.
Denn die von Touristenverbänden, Botschaften, Reisebüros, dem ADAC und
selbst den Tierärzten ausgegebenen Infos über die Einreise mit Tieren sind
falsch und irreführend. Dort wird nämlich nur darauf hingewiesen das Tiere
über einen EU-Impfpass verfügen müssen. Dies ist leider falsch und kann für
unsere vierbeinigen Begleiter zur tödlichen Falle werden!
Denn in einigen Ländern, wie z. B. Frankreich und Niederlande, ist die
Haltung und Einfuhr von Hunden bestimmter Rassen verboten. Dort von
Urlaubern eingeführte Hunde können sofort beschlagnahmt und innerhalb
weniger Stunden oder Tage getötet werden! Für jeden Hundehalter ist es also
dringend erforderlich sich genauestens über die Rassebestimmungen des
Urlaubslandes sowie ggf. der Durchreiseländer zu informieren!
Das Problem dabei: Polizisten und Städtische Angestellte sind nun mal keine
Kynologen und selbst Tierärzte und Amtstierärzte kennen sich meist nicht
wirklich mit Hunderassen aus. Da wird dann flugs jeder mittelgroße bis große
Hund, der ein kurzes Fell und gute Bemuskelung aufweist und vielleicht auch
noch eine etwas kräftigere Kopfform hat, zum Kampfhund erklärt, auf der
Stelle beschlagnahmt und umgehend getötet. Doch kaum ein Hundehalter
rechnet damit dass sein lieber Familienhund, der vielleicht von einem Boxer
oder Labrador abstammt, von unkundigen Fremden für einen sogenannten
Kampfhund gehalten werden könnte.
Deshalb ist es bei Auslandsreisen mit Hunden unbedingt erforderlich sich
vorher genau über die Rassebestimmungen des Urlaubslandes sowie ggf. der
Durchreiseländern zu informieren. Zweitens muss man im Ausland unbedingt
FCI-Papiere bei sich führen die nachweisen, das der eigene Hund nicht den
dort indizierten Rassen angehört. Diese Papiere müssen ggf. in Landessprache
übersetzt sein (amtlich beglaubigt!) und stets bei sich geführt werden. Also
auch am Strand, auf dem Rastplatz und beim Spaziergang, denn eine
Beschlagnahme erfolgt ggf. sofort!
Liebe Hundefreunde, bitte verbreitet diese Meldung weiter, auch an die
Presse, und veröffentlicht sie auch auf Eurer Webseite, damit der
Familienurlaub 2008 nicht für noch mehr Hunde zur Reise ohne Wiederkehr
wird. Allein in Frankreich und den Niederlanden sind in den vergangenen
Jahren schon hunderte unserer treuen Begleiter getötet worden. ((
Als Attachments sende ich Euch eine Reisewarnung von Menschen, Tiere, Werte
für die Niederlande sowie eine solche für Frankreich von der CIFAM/France
und dem AK Tierschutz der SPD. Letztere ist allerdings bereits von 2005 und
möglicherweise nicht mehr ganz aktuell, die Rassebestimmungen sollen dort
inzwischen noch verschärft worden sein. Ähnlich rigide Tötungsvorschriften
kann es allerdings auch in anderen Ländern geben, erkundigt Euch also vorher
ganz genau nach den dortigen Rassebestimmungen und führt stets die
erforderlichen FCI-Papiere mit, die Rasseangabe im EU-Impfpass wird nicht
anerkannt!
Am besten wäre es aber, wenn wir Hundehalter derartige Länder gar nicht mehr
bereisen sondern boykottieren. Auch dann, wenn der eigene Hund nicht zu den
inkriminierten Rassen gehört.
Herzliche Grüße
Wolfgang H. Zerulla
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Bitte veröffentlichen und weiterleiten.
Die in Deutschland veröffentlichten Bestimmungen für die Einreise mit Hunden nach Frankreich sind zumeist unvollständig, oft auch schlicht falsch!
Deshalb besteht akute Gefahr, dass die Einfuhr/Einreise eines Hundes nach Frankreich gegen die dortigen Bestimmungen verstößt. Infolgedessen könnte das Tier in Frankreich sofort beschlagnahmt und getötet werden! Auch bei Reisen mit Tieren in oder durch andere Länder ist dringend zu empfehlen, sich vorher den Original-Gesetzestext der Einreise- und ggf. Rassebestimmungen zu beschaffen, da auch diese Bestimmungen in den in Deutschland veröffentlichten Reiseinformationen meist unvollständig wiedergegeben sind. Ein Irrtum aufgrund falscher Einreiseinformationen kann für das Tier jedoch tödlich sein!
Allgemeine Bestimmungen für die Einreise mit Tieren nach Frankreich:
Hunde, Katzen und Frettchen, die älter als 3 Monate sind, benötigen einen EU-Heimtierpass. Die Einfuhr von Tieren unter 3 Monaten ist nicht erlaubt. Die Tiere müssen gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Katzen zusätzlich gegen Katzenseuche, geimpft sein. Die Impfungen müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgt sein und dürfen nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Die Impfdaten müssen vom Tierarzt im Heimtierpass vermerkt sein.
Der vierpfotige Begleiter muss außerdem durch Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar sein (auch bei Transit!).
Mitnahme von höchstens 3 Tieren erlaubt, davon nur 1 Tier zw. 3-6 Monaten, ansonsten Sondergenehmigung der französischen Behörden erforderlich.
Hunden der Kategorie 1 (sogen. Kampfhunde), der mutmaßlichen Rassen Pitbull, Boerbull, Mastiff, Doggen und doggenähnlichen mit oder ohne Zuchtbuch sowie allen mutmaßlichen Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa und ähnlichen ohne offiziell anerkanntem Zuchtbuch, ist die Einfuhr/Einreise nach Frankreich ausnahmslos verboten!
In Frankreich lebende Tiere müssen kastriert/sterilisiert sein. Mit diesen Hunden dürfen weder öffentliche Gebäude, Parks oder Gärten, noch öffentliche Verkehrsmittel benützt werden. Illegal eingeführte Hunde werden sofort beschlagnahmt und meist sofort getötet! Darüber hinaus werden Zuwider-
handlungen mit bis zu 6 Monaten Gefängnis und einer Geldbuße bis Euro 15.000 bestraft.
Für Hunde der Kategorie 2 (Wach- und Schutzhunde), der mutmaßlichen Rassen Rottweiler mit oder ohne Zuchtbuch und deren Mischlinge sowie mutmaßliche Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa und ähnliche mit offiziell anerkanntem Zuchtbuch, benötigen, neben dem Heimtierpass, einen gültigen Abstammungsnachweis, eben das Zuchtbuch, das die Rassezugehörigkeit zur Kategorie 2 als Wach-/Schutzhund bestätigt, gemäss der französischen Gesetzesvorlage.
Für Hunde beider Kategorien gilt: Die Hunde unterliegen in Frankreich in der Öffentlichkeit absolutem Maulkorb- und Leinenzwang und dürfen nur von Erwachsenen geführt werden. Eine Extrahaftpflicht-versicherung ist nachzuweisen. Die Tiere müssen durch Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar sein. Die Haltung dieser Hunde ist Jugendlichen unter 18 Jahren, Erwachsenen unter Vormundschaft, Personen mit Tierhaltungsverbot sowie Vorbestraften verboten. Die Hunde müssen bei der Gemeinde angemeldet werden.
Fundhunde, die mutmaßlich einer der beiden Kategorien angehören, werden in den städtischen Auffangstationen (Fourrières) getötet, ohne Rücksicht auf ihr Alter!
Die 4 Hauptprobleme:
1.) Die Rassebestimmung geht von französischen Zuchtbüchern (LOF) bzw. deren Rassedefinitionen aus! Die im Heimtierpass eingetragene Rassebezeichnung wird nicht zwingend anerkannt!!! Die zusätzlich nachzuweisende Rassezuordnung kann mit einer gültigen, FCI-konformen Urkunde (Stammbaumurkunde) nachgewiesen werden. Ein Rassenachweis von einem Fachtierarzt oder kynologischen Verein bietet keine 100%ige Sicherheit, dass französische Behörden diesen akzeptieren. Schon gar nicht, wenn das Dokument nicht in französischer Sprache abgefasst ist. Eine entsprechende Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer stammen oder amtlich beglaubigt sein!
American Staffordshire und American Staffordshire Mischlinge, die nach deutschen Richtlinien unter die Kategorie 2 fallen, werden ohne die oben beschriebenen Rassenachweise in der französischen Praxis automatisch der Kat. 1 zugeordnet, was die sofortige Beschlagnahmung und Tötung zur Folge hat!
2.) In Frankreich müssen alle "Listenhunde", auch die der Kat. 2, bei der für den festen Wohnsitz zuständigen Gemeinde angemeldet werden. Ein ausländischer Tourist hat aber keinen Wohnsitz in Frankreich. Er hat lediglich eine Hotel- bzw. Ferienwohnungsadresse, oder er befindet sich auf der Durchreise. Der Tourist kann seinen Hund also nirgendwo anmelden! Selbst wenn an der Grenze die Einreise toleriert wird, können sich Touristen nicht darauf verlassen, dass der Hund nicht andernorts beschlagnahmt und getötet wird!
Die Vorlage deutscher Abstammungspapiere und Genehmigungen kann hilfreich sein, nützt aber wenig, wenn die Dokumente nicht in französischer Sprache abgefasst sind, und zwar von einem vereidigten Übersetzer, bzw. amtlich beglaubigt!
Die Entscheidung und Sanktionen der französischen Behörden erfolgen also willkürlich, bzw. nach Gutdünken, meist zum Nachteil des Hundes.
3.) In der französischen Rasseliste stehen bei jeder aufgeführten Rasse die Zusätze „mutmaßliche“ sowie „oder ähnliche“, was die Definition erheblich ausdehnt und die Auslegung vollends beliebig macht.
4.) Ein Polizist ist kein Kynologe, selbst Amtstierärzte kennen sich mit Hunderassen oft nicht aus. Zudem kann eine Rassezuordnung bei Hunden ohne Papiere nur aufgrund phänotypischer Merkmale getroffen werden.
Erfahrungen der vergangenen Jahre haben leider bestätigt, dass in Frankreich jeder Hund, der für einen Laien wie ein „Kampfhund“ aussehen mag, im Zweifel der Kategorie 1 zugeordnet wird. Die Folgen können dramatisch sein: Beschlagnahmung und Tötung des Hundes !!!
Der Arbeitskreis Tierschutz der SPD und die CIFAM/France raten daher dringend ab, mit Hunden nach oder durch Frankreich zu reisen. Es kann zur Katastrophe kommen! Bei Auseinandersetzungen mit den Behörden haben Touristen schon aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse schlechte Karten. Deutsch- oder Englisch sprechende Beamte sind zudem in Frankreich eher die Ausnahme.
Diese Warnungen gelten nicht nur für Hunde oder Mischlinge der Kat. 1 und 2, sondern für alle Hunde, die eine, wenn auch geringe, Ähnlichkeit mit sogenannten Kampfhunderassen haben. Betroffen sind also nicht nur Kategoriehunde nach deutschen Bestimmungen, sondern sämtliche mittelgroßen und kurzhaarigen Hunde aller Farben, die über einen kräftigen Körperbau, Brustbereich oder Kopf verfügen sowie Hunde mit deutlich sichtbarer Muskulatur !
Eine Einreise nach Frankreich ist für solche Hunde ein tödliches Risiko!!!
So mehr habe ich nicht gefunden!
Liebe Grüße
Katja