Urheberrechtlich geschützt?

annas

Super Knochen
Darf ich ein Bild ergoogeln, farblich ein bisschen verändern und es als Hintergrund für Einladungen verwenden oder verletze ich damit irgendwelche Urheberrechte?
 
Nein, darfst du nicht ;) Das Bild hat auch irgendjemand erschaffen und mich persoenlich aergerts immer wieder, meine Bilder sonstwo rumschwirren zu sehen. Du solltest immer den Eigentuemer um Erlaubnis bitten.
 
@Ore
Das kann ich nicht, Paul Klee ist schon lange tot:D
Darf ich es ziemlich genau abzeichnen und dann verwenden?
 
Bei mir ist das auch schon sehr offt er fall gewesen wenn ich was in ebay verkauft habe das, genau das selbe foto ein anderer benutzt um sich die arbeit zu ersparen selber eins zu machen!!!!!!!!!!!!!:mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad:
 
Bei mir ist das auch schon sehr offt er fall gewesen wenn ich was in ebay verkauft habe das, genau das selbe foto ein anderer benutzt um sich die arbeit zu ersparen selber eins zu machen!!!!!!!!!!!!!:mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad:

Geh bitte, es geht darum, dass ich in der Schule ein Paul Klee-Projekt mache und die Eltern zu einer Kindervernissage einladen möchte. Da will ich als Hintergrund für die Einladungen natürlich ein Klee-Bild verwenden.
 
die urheberrechte liegen da bei den erben. druckst du die auf die einladungen vorne rauf? dann schreib auf die rückseite:

paul klee
titel des bildes
quelle

damit bist du einigermaßen aus dem schneider. aber wie genau das jetzt rechtlich aussieht kann ich dir auch nicht sagen. ich glaub kaum das jemand ein problem damit hat.
 
du so schlimm kanns nicht sein, täglich kopieren 100 lehrer übungsblätter aus büchern heraus... ist auch strengstens verboten, jeder weis es, keiner macht was dagegen...

kinderwerk finde ich sowiso viel schöner!!!!
 
Darf ich ein Bild ergoogeln, farblich ein bisschen verändern und es als Hintergrund für Einladungen verwenden oder verletze ich damit irgendwelche Urheberrechte?


Da Paul Klee schon mehr als 25 Jahre tot ist, kann es keine Probleme geben wenn du es veränderst (mit Sig.).

Diese Aussage erhebt keinen Anspruch auf eine Rechtsauskunft.
 
Da Paul Klee schon mehr als 25 Jahre tot ist, kann es keine Probleme geben wenn du es veränderst (mit Sig.).

Diese Aussage erhebt keinen Anspruch auf eine Rechtsauskunft.

tja, leider stimmt diese aussage nicht, denn das urheberrecht geht auf die erben über. das urheberrecht ist auch ein recht, welches man nie im leben abgeben oder übertragen kann.

wer es ganz genau wissen möchte, hier der link dazu:

http://www.bundeskanzleramt.at/2004/4/7/Urheberrechtsgesetz.pdf
 
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