Jawohl,vor der Gesellschaft wegsperren.
Ntl.kann er gutes tun,aber zB keine Stiftung,die auf seinen Namen trägt ins Leben zu rufen,das kann er besser anonym,der Welt braucht er nicht vorgaukeln,wie leid es ihm doch tut.
Er hat ihn immerhin vorsätzlich und grausam ermordet.Das streitet er nicht ab, aber warum sprichst du ihm ab, dass es ihm leid tut?
Mit welchem Recht erlaubst du dir das? Mit dem Recht der Sensationsgier?
Anders siehts zB aus,wenn eine Frau od.Mann jahrelang wegen furchtbarer physischer und psychischer Qualen,die der Partner ihm zufügte,im Affekt "mordet".Darüber denke ich lohnt es sich i.d.Tat anders zu urteilen und Milde walten zu lassen,ntl.wenn bestens recherchiert und ermittelt wurde.