"Überprüfung"'der Alltagstauglichkeit" vor Antritt zu anderen Hundesportarten

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Geht es beim Agility auch um bestanden oder reicht in dem Fall ein Erstantritt?
Ein dis im Agility ist ja nicht zu vergleichen mit einem n.b. in einer UO Prüfung.
 
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Hallo!

Entschuldigt bitte, wenn ich noch einmal nachhacken muss. Blicke noch immer nicht genau bei dieser BH-Prüfung durch.:confused:

Angenommen ich trete heuer auf einer Agility-Prüfung an, bestehe diese aber nicht, habe aber auch noch keine BGH-Prüfung.

Heißt das dann, dass ich nächstes Jahr zuerst den Verkehrsteil der BH-Prüfung (ist ja für Agility ab 2010 vorgeschrieben, das hab ich kapiert)machen muss, ehe ich zum zweiten Mal Agility starten kann?

Danke für eure Hilfe schon einmal! Finde das alles echt verwirrend! :o

LG
Sam&Anna
 
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Hallo!

Entschuldigt bitte, wenn ich noch einmal nachhacken muss. Blicke noch immer nicht genau bei dieser BH-Prüfung durch.:confused:

Angenommen ich trete heuer auf einer Agility-Prüfung an, bestehe diese aber nicht, habe aber auch noch keine BGH-Prüfung.

Heißt das dann, dass ich nächstes Jahr zuerst den Verkehrsteil der BH-Prüfung (ist ja für Agility ab 2010 vorgeschrieben, das hab ich kapiert)machen muss, ehe ich zum zweiten Mal Agility starten kann?

Danke für eure Hilfe schon einmal! Finde das alles echt verwirrend! :o

LG
Sam&Anna

Kein Problem :)

Du triffst den Nagel voll und mittig auf den Kopf!
Wenn du die Agility-Prüfung heuer nicht bestehst - und auch keine BGH hast - musst du vor deinem ersten Prüfungs- oder Turnierstart im nächsten Jahr die BH-Prüfung machen.
In deinem Fall - Agility - nur den Verkehrsteil.

lg
Jürgen
 
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Ich hatte die BGH hier nur als Beispiel angeführt.

Jede Prüfung die vor dem 31.12.2009 erfolgreich abgelegt wurde zählt.
Und Turniere werden meines Wissens wie Prüfungen gehandhabt.

Jürgen

Liebe Ktja & carinthia spirits!

Mit dem Z i t a t sei Dir die Antwort auf Deine Frage gegeben!


Also weiter viel Spaß, wenn Du oder derjenige, den Du berätst, schon mal in Agility durchgekommen bist!

(Ich habe auch erst "essen" müssen, daß man in Agility mit Dis leben kann ohne daß die Welt untergeht - nicht:o!, sondern ;)!. Beim nächsten Mal geht es wieder besser - :) -
Aber Du kennst das ja- ich brauch Dir nichts erzählen! ;) )

Und weitersagen, daß für diese Anforderung e i n e bestandene (muß nicht V 0 sein..:cool: :p ! ) A 1 reicht! Bei den Turnieren gibt es auch A-Läufe in Klassen. (A 1 , 2, 3, ) Die zählen als "Prüfung".

Sollte ein Späteinsteiger-Hund gleich in "Oldie" starten, ergibt das wiederum eine Frage! Sollen wir wieder Jürgen fragen?!?
In Österreich ist das eine offizielle Leistungsklasse für Hunde, die im Kalenderjahr 7 werden, erstmals zulässig...

Meist beginnt man aber mit A-1...Und die zählt sicher.


:)

LG

F-K
 
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Sollte ein Späteinsteiger-Hund gleich in "Oldie" starten, ergibt das wiederum eine Frage! Sollen wir wieder Jürgen fragen?!?
In Österreich ist das eine offizielle Leistungsklasse für Hunde, die im Kalenderjahr 7 werden, erstmals zulässig...

Meist beginnt man aber mit A-1...Und die zählt sicher.

Hallo!

PUUUUUHHHHH....

da bin ich leider "überfragt" ;) - sorry aber das weiss ich nicht!
Aber ich denke dass man da ja wieder mit A-1 beginnt.

Ich bin leider im Agility-Bereich nicht so bewandert, da ich "nur" im Bereich BGH, "BBGH" und RH "zu Hause" bin.

Ich werde mich aber gerne erkundigen .. kann aber ein Zeiterl dauern.

lieben Gruss
Jürgen
 
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Aber ich denke dass man da ja wieder mit A-1 beginnt.
Nein, in die Oldies-Klasse kann man auch direkt einsteigen, ohne vorher in der Leistungsklasse 1 gestartet zu sein, und zwar in dem Jahr, in dem der Hund seinen 7. Geburtstag hat.

Auch wenn es nicht irgendwo extra erwähnt ist, gehe ich davon aus, daß der Hund auch in diesem Fall - so er noch keine andere Prüfung abgelegt/bestanden hat - diesen Verkehrsteil absolvieren wird müssen.

LG, Andy
 
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Hallo!


da bin ich leider "überfragt" ;) - sorry aber das weiss ich nicht!
Aber ich denke dass man da ja wieder mit A-1 beginnt.

Vielen Dank, Jürgen!

Es ist einbißchen so was, wie - es in den 70 Jahren jedenfalls in Deutschland, wo ich 1970 Sch H I machte...war - es vielleicht in SchH noch ist ( ? ) : Ein SchH III - Hund durfte - und darf ? - im siebten Lebensjahr wieder SchH 1 machen. Da hatte er keine Kletterwand, kein Steh... mußte nur über die niedrigere Hürde springen und hatte beim Schutz auch weniger zu tun..., die Fährte war (ist?) einfacher... (Angaben ohne Gewähr ;) , da nicht mit den gegenwärtigen PO s verglichen -- ist ja auch nur ein - angeberisches ;) !? - Beispiel )


In Agility haben die Oldiehunde A- 2 (also Mittelklasse) - Parcour zu bewältigen mit niedrigeren Hürden und der abgesenkten Wand und meist einpaar Sekunden mehr zur Verfügung für den Parcour. In der Klasse können sie so lange laufen, wie sie wollen..

Je nach Höhenklasse (Large: Widerristhöhe ab 43 cm, Medium: 35 - 42.99 cm, Small bis 34.99 cm) werden die Hürden niedriger gestellt .
Es gibt Large-Oldie mit einer Hürden-Höhe
und Medium-Oldie und Small-Oldie, die dieselbe niedrige Höhe gestellt bekommen.....

(In Klammer gesagt: In A 1 , 2 , 3 können die Mensch-Hund-Teams auch so lange laufen, so lange es sie freut. Nur der Aufstieg von 1 zu 2 zu 3 erfordert bestimmte Qualifikationen...)

Alle klarheiten beseitigt? :confused: ;)

LG :)

F-K
 
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Wie gesagt ich habe mit Agility nicht viel zu tun!

Und wenn ich mir das so durchlese verstehe ich nur Klingonisch ;)

Also bitte nagelt mich nicht in Bezug auf Agility fest, da das nun wirklich nicht meins ist.
Im Zweifelsfalle würde ich sagen ... Verkehrsteil absolvieren und weiterhin Freude beim Agility haben

Jürgen
 
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Hah, gute Idee, werde für mich Lehrstuhl in "Klingonisch" beantragen auf der Uni - ;)

dann kann ich mir ein Privattaxi zu den Turnieren leisten!:D:D ;)

Schlaft gut und träumt schön - - - in "Klingonisch"

klingelingeling!!

(habe 0,0 % im Blut!)

F-K
 
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Noch eine kurze Frage zu diesem Thema: Wer überprüft eigentlich, ob die BH vor dem Erstantritt in AG, BGH, FH usw. abgelegt wurde?
Bzw. wer überprüft, wenn der Hund bereits ein LH hat, ob er bei der jeweiligen Prüfung durchgekommen ist?
Die veranstaltende Ortsgruppe? Der Richter? Oder wer sonst?
 
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Noch eine kurze Frage zu diesem Thema: Wer überprüft eigentlich, ob die BH vor dem Erstantritt in AG, BGH, FH usw. abgelegt wurde?
Bzw. wer überprüft, wenn der Hund bereits ein LH hat, ob er bei der jeweiligen Prüfung durchgekommen ist?
Die veranstaltende Ortsgruppe? Der Richter? Oder wer sonst?

Die BH ist mit dem Prüfungsergebnis "bestanden" oder "nicht bestanden" in das Leistungsheft einzutragen.
Verantwortlich für die Überprüfung sind Prüfungsleiter/Turnierleiter und Leistungsrichter gemeinsam.

Und wenn der Hund kein Leistungsheft hat, bedeutet das - zumindest für mich - der Hund hat keine Prüfung abgelegt. Ist ein Leistungsheft vorhanden, brauche ich nur nachsehen ob bei einer der Prüfungen vor dem 31.12.2009 ein bestanden eingetragen ist
 
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Das heißt also, beim Erstantritt Agility ist in neben allen anderen Dingen auch das UO LH mitzunehmen, wo vermerkt ist, dass man schon eine anderen Prüfung abgelegt hat.
:cool:
 
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Die Ortsgruppen haben aber - meines Wissens - diesbezüglich noch keine Anweisungen vom ÖKV erhalten. Auch das Agilityreglement oder die ÖPO ist bzgl. Erstantritt dahingehend nicht geändert worden. Weder in der ÖPO noch im Agility-, Flyball- oder Breitensportreglement steht, dass vor einem Erstantritt die BH abzulegen ist. Rechtlich gesehen müssten alle Prüfungsordnungen zuerst abgeändert werden, bevor die BH wirklich erforderlich ist.

Also wird es vorerst auch niemand kontrollieren, da die BH in keiner Prüfungsordnung als Voraussetzung erwähnt wird. Das ist jedenfalls meine Meinung.
 
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Soweit ich informiert bin, gibt es jetzt Ende Oktober eine große Sitzung, wo es unter anderem um das Thema Bh geht.
Das heißt, Angang November sollte dann wohl alles geklärt sein und wir endlich Definitives erfahren.
 
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Die Ortsgruppen haben aber - meines Wissens - diesbezüglich noch keine Anweisungen vom ÖKV erhalten. Auch das Agilityreglement oder die ÖPO ist bzgl. Erstantritt dahingehend nicht geändert worden. Weder in der ÖPO noch im Agility-, Flyball- oder Breitensportreglement steht, dass vor einem Erstantritt die BH abzulegen ist. Rechtlich gesehen müssten alle Prüfungsordnungen zuerst abgeändert werden, bevor die BH wirklich erforderlich ist.

Also wird es vorerst auch niemand kontrollieren, da die BH in keiner Prüfungsordnung als Voraussetzung erwähnt wird. Das ist jedenfalls meine Meinung.

Das ist mAn nicht richtig. Die BH wurde vor längerer Zeit in der UH kundgemacht, sie kann schon jetzt abgelegt werden, ist aber ab 1.1.2010 für die in der Veröffentlichung ewähnten Sportaren verbindlich. Eine gesonderte Erwähnung in den einzelnen POs ist natürlich hilfreich, abe juristisch nicht unbedingt nötig.
 
Die Ortsgruppen haben aber - meines Wissens - diesbezüglich noch keine Anweisungen vom ÖKV erhalten. Auch das Agilityreglement oder die ÖPO ist bzgl. Erstantritt dahingehend nicht geändert worden. Weder in der ÖPO noch im Agility-, Flyball- oder Breitensportreglement steht, dass vor einem Erstantritt die BH abzulegen ist. Rechtlich gesehen müssten alle Prüfungsordnungen zuerst abgeändert werden, bevor die BH wirklich erforderlich ist.

Also wird es vorerst auch niemand kontrollieren, da die BH in keiner Prüfungsordnung als Voraussetzung erwähnt wird. Das ist jedenfalls meine Meinung.
Da die BH-Prüfung in der UH kundgemacht wurde und in der PO zur BH verankert ist, dass diese vor dem Antritt zu anderen Prüfungen zu absolvieren ist, sind diesbezüglich auch keine gesonderten Anweisungen an die VK´s oder die Ortsgruppen bzw. auch keine Änderungen der bestehenden PO´s notwendig um dieser Gültigkeit zu verschaffen.

Das heißt also, beim Erstantritt Agility ist in neben allen anderen Dingen auch das UO LH mitzunehmen, wo vermerkt ist, dass man schon eine anderen Prüfung abgelegt hat.
:cool:
Meines wissens kannst du aber die BH-Prüfung z u s ä t z l i c h auch in das Agility LH eintragen lassen
 
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Nein, in die Oldies-Klasse kann man auch direkt einsteigen, ohne vorher in der Leistungsklasse 1 gestartet zu sein, und zwar in dem Jahr, in dem der Hund seinen 7. Geburtstag hat.

Auch wenn es nicht irgendwo extra erwähnt ist, gehe ich davon aus, daß der Hund auch in diesem Fall - so er noch keine andere Prüfung abgelegt/bestanden hat - diesen Verkehrsteil absolvieren wird müssen.

LG, Andy

Das würde also bedeuten, ein Hund der zuvor keine andere Prüfung absolviert hat und beispielsweise seit 2 Jahren in der Oldie läuft, darf ab 2010 erst wieder starten, nachdem er den Verkehrsteil absolviert hat?

Oder halt nie wieder, wenn der Hundeführer den Verkehrsteil nicht absolvieren will, oder weil der Hund aus welchem Grund auch immer den Verkehrsteil nicht bestehen würde?
 
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Nein, ich glaube Andreas meinte nur das auch Hunde die 2010 sofort in die Oldie einsteigen (und noch keine andere Prüfung abgelegt haben) die BH Prüfung machen müssen - also auch "nur" Oldie Startern wirds nicht erspart bleiben. Schon laufende Oldie Hunde werden wohl nicht nachgeprüft, wäre ja lächerlich wenn zb. Österreichische Meister od. Landesmeister der LK Oldie plötzlich die BH nachholen müßten solange plötzlich gesperrt wären (abgesehen vom organisatorischen Aufwand).
 
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Hoffentlich stimmt das so.

Ich habe nämlich einen konkreten Fall:
In meiner Agility-Trainingsgruppe trainiert eine 9jährige Hündin, die bisher noch keine Prüfung abgelegt hat. Soll ich der jetzt raten, noch schnell im November zur Agility-Prüfung anzutreten und hoffen, dass sie dabei durchkommt? Wenn eine Oldie-Prüfung gilt, dann hätte sie so ja die Chance dem Verkehrsteil zu entgehen. Wenn die Oldie-Prüfung nicht gilt, dann wäre es eh wurscht.
 
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