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Geht es beim Agility auch um bestanden oder reicht in dem Fall ein Erstantritt?
Ein dis im Agility ist ja nicht zu vergleichen mit einem n.b. in einer UO Prüfung.
Hallo!
Entschuldigt bitte, wenn ich noch einmal nachhacken muss. Blicke noch immer nicht genau bei dieser BH-Prüfung durch.
Angenommen ich trete heuer auf einer Agility-Prüfung an, bestehe diese aber nicht, habe aber auch noch keine BGH-Prüfung.
Heißt das dann, dass ich nächstes Jahr zuerst den Verkehrsteil der BH-Prüfung (ist ja für Agility ab 2010 vorgeschrieben, das hab ich kapiert)machen muss, ehe ich zum zweiten Mal Agility starten kann?
Danke für eure Hilfe schon einmal! Finde das alles echt verwirrend!
LG
Sam&Anna
Ich hatte die BGH hier nur als Beispiel angeführt.
Jede Prüfung die vor dem 31.12.2009 erfolgreich abgelegt wurde zählt.
Und Turniere werden meines Wissens wie Prüfungen gehandhabt.
Jürgen
Sollte ein Späteinsteiger-Hund gleich in "Oldie" starten, ergibt das wiederum eine Frage! Sollen wir wieder Jürgen fragen?!?
In Österreich ist das eine offizielle Leistungsklasse für Hunde, die im Kalenderjahr 7 werden, erstmals zulässig...
Meist beginnt man aber mit A-1...Und die zählt sicher.
Nein, in die Oldies-Klasse kann man auch direkt einsteigen, ohne vorher in der Leistungsklasse 1 gestartet zu sein, und zwar in dem Jahr, in dem der Hund seinen 7. Geburtstag hat.Aber ich denke dass man da ja wieder mit A-1 beginnt.
Hallo!
da bin ich leider "überfragt" - sorry aber das weiss ich nicht!
Aber ich denke dass man da ja wieder mit A-1 beginnt.
Vielen Dank, Jürgen!
Es ist einbißchen so was, wie - es in den 70 Jahren jedenfalls in Deutschland, wo ich 1970 Sch H I machte...war - es vielleicht in SchH noch ist ( ? ) : Ein SchH III - Hund durfte - und darf ? - im siebten Lebensjahr wieder SchH 1 machen. Da hatte er keine Kletterwand, kein Steh... mußte nur über die niedrigere Hürde springen und hatte beim Schutz auch weniger zu tun..., die Fährte war (ist?) einfacher... (Angaben ohne Gewähr , da nicht mit den gegenwärtigen PO s verglichen -- ist ja auch nur ein - angeberisches !? - Beispiel )
In Agility haben die Oldiehunde A- 2 (also Mittelklasse) - Parcour zu bewältigen mit niedrigeren Hürden und der abgesenkten Wand und meist einpaar Sekunden mehr zur Verfügung für den Parcour. In der Klasse können sie so lange laufen, wie sie wollen..
Je nach Höhenklasse (Large: Widerristhöhe ab 43 cm, Medium: 35 - 42.99 cm, Small bis 34.99 cm) werden die Hürden niedriger gestellt .
Es gibt Large-Oldie mit einer Hürden-Höhe
und Medium-Oldie und Small-Oldie, die dieselbe niedrige Höhe gestellt bekommen.....
(In Klammer gesagt: In A 1 , 2 , 3 können die Mensch-Hund-Teams auch so lange laufen, so lange es sie freut. Nur der Aufstieg von 1 zu 2 zu 3 erfordert bestimmte Qualifikationen...)
Alle klarheiten beseitigt?
LG
F-K
Noch eine kurze Frage zu diesem Thema: Wer überprüft eigentlich, ob die BH vor dem Erstantritt in AG, BGH, FH usw. abgelegt wurde?
Bzw. wer überprüft, wenn der Hund bereits ein LH hat, ob er bei der jeweiligen Prüfung durchgekommen ist?
Die veranstaltende Ortsgruppe? Der Richter? Oder wer sonst?
Die Ortsgruppen haben aber - meines Wissens - diesbezüglich noch keine Anweisungen vom ÖKV erhalten. Auch das Agilityreglement oder die ÖPO ist bzgl. Erstantritt dahingehend nicht geändert worden. Weder in der ÖPO noch im Agility-, Flyball- oder Breitensportreglement steht, dass vor einem Erstantritt die BH abzulegen ist. Rechtlich gesehen müssten alle Prüfungsordnungen zuerst abgeändert werden, bevor die BH wirklich erforderlich ist.
Also wird es vorerst auch niemand kontrollieren, da die BH in keiner Prüfungsordnung als Voraussetzung erwähnt wird. Das ist jedenfalls meine Meinung.
Da die BH-Prüfung in der UH kundgemacht wurde und in der PO zur BH verankert ist, dass diese vor dem Antritt zu anderen Prüfungen zu absolvieren ist, sind diesbezüglich auch keine gesonderten Anweisungen an die VK´s oder die Ortsgruppen bzw. auch keine Änderungen der bestehenden PO´s notwendig um dieser Gültigkeit zu verschaffen.Die Ortsgruppen haben aber - meines Wissens - diesbezüglich noch keine Anweisungen vom ÖKV erhalten. Auch das Agilityreglement oder die ÖPO ist bzgl. Erstantritt dahingehend nicht geändert worden. Weder in der ÖPO noch im Agility-, Flyball- oder Breitensportreglement steht, dass vor einem Erstantritt die BH abzulegen ist. Rechtlich gesehen müssten alle Prüfungsordnungen zuerst abgeändert werden, bevor die BH wirklich erforderlich ist.
Also wird es vorerst auch niemand kontrollieren, da die BH in keiner Prüfungsordnung als Voraussetzung erwähnt wird. Das ist jedenfalls meine Meinung.
Meines wissens kannst du aber die BH-Prüfung z u s ä t z l i c h auch in das Agility LH eintragen lassenDas heißt also, beim Erstantritt Agility ist in neben allen anderen Dingen auch das UO LH mitzunehmen, wo vermerkt ist, dass man schon eine anderen Prüfung abgelegt hat.
Nein, in die Oldies-Klasse kann man auch direkt einsteigen, ohne vorher in der Leistungsklasse 1 gestartet zu sein, und zwar in dem Jahr, in dem der Hund seinen 7. Geburtstag hat.
Auch wenn es nicht irgendwo extra erwähnt ist, gehe ich davon aus, daß der Hund auch in diesem Fall - so er noch keine andere Prüfung abgelegt/bestanden hat - diesen Verkehrsteil absolvieren wird müssen.
LG, Andy