Tollwutimpfung

Zur Frage der Impfpflicht bin ich nach Studium des Epidemiegesetzes, des Strafrechtes und des Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuches zu folgenden Ergebnis gelangt:

Eine Impfpflicht ist nach dem Epidemiegesetz nicht ableitbar, könne jedoch im Analogieweg so konstruiert werden. Es gibt jedoch eine Anzeigepflicht der Tollwut bei den zuständigen Behörden deren Verstoß unter Strafe gestellt ist. Jedoch ist auch § 180 ff StGB zu beachten "wer eine Gefahr für Leib oder Leben (§89) für eine größere Zahl von Menschen oder eine Gefahr für den Tier oder Pflanzenbestand in einem größeren Gebiet verbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe zu bestrafen." Gemäß § 1320 ABGB ist bei nicht ordnungsgemäßer Tierhaltung der allfällig entstandene zivilrechtliche Schaden zu ersetzen. Es gibt daher keine generelle Impfpflicht, jedoch könne das Unterlassen zu Schäden führen, für welche man zivil-als auch strafrechtlich einstehen müsse.
 
meine ta hat mir auch gesagt, das es in österreich keine pflicht ist, es aber blöd ist, wenn der hund jemanden beißt und der hund nicht tollwutgeimpft ist, weil derjenige sich dann testen lassen muss oder sowas in der art...

aber auf jeden fall ist tollwut impfen keine pflicht

auch wenns jetzt eh schon egal ist :D
 
blackysfrauli schrieb:
meine ta hat mir auch gesagt, das es in österreich keine pflicht ist, es aber blöd ist, wenn der hund jemanden beißt und der hund nicht tollwutgeimpft ist, weil derjenige sich dann testen lassen muss oder sowas in der art...

aber auf jeden fall ist tollwut impfen keine pflicht

auch wenns jetzt eh schon egal ist :D

und das sind hölische Schmerzen :eek:
 
claro schrieb:
das war mal. man kann sich jetzt ganz normal in den arm od po impfen
lassen und soll auch nicht mehr schmerzen als eine andere impfung :)

ja die Impfung - aber der Test auf Tollwut ist noch immer der gleiche - mein Vater hatte vor 1 Jahr so einen Test weil ein Straßenhund in Griechenland nicht gerade wenig zugebissen hat, und den braucht er nicht so schnell wieder, und er ist wirklich nicht wehleidig!
 
flaxig schrieb:
und was ist dass für ein test????

Hier hab ich was gefunden:

http://www13.ages.at/servlet/sls/Tornado/web/ages/content/8176342DD378D722C12570770035C896

"...Folgende Untersuchungsproben eignen sich für den intra vitam Nachweis: Nackenhautbioptat, Augenschleimhautabstrich, Rachenabstrich, Speichel, (Gehirnbioptat) - wobei nach Möglichkeit immer mehrere Proben und mit verschiedenen Methoden untersucht werden sollten, um die diagnostische Treffsicherheit zu maximieren.
Zu Beachten ist auch, dass nur der positive Nachweis als aussagekräftig bewertet werden kann."

Ach ja, eine Gehirnbiopsie kann man auch machen, wird aber meistens nur gemacht, wenn der Erkrankte bereits verstorben ist.

lg
Bonsai
 
hi,

also meiner erfahrung nach wird bei verdacht keine biopsie gemacht, sondern gleich aktiv geimpft - war bei meinem mann der fall.
der wurde von einer katze gebissen, die kurz darauf an einer merkwürdigen, zuerst scheinbar unbekannten nervenerkrankung verstorben ist - tollwutverdacht.
er musste sofort ins akh und wurde dort aktiv und passiv geimpft, ohne weitere untersuchungen.
die impfung ansich ist etwas "happig", was nebenwirkungen angeht - starke schmerzen bis hin zu lähmung des geimpften körperteils für mehrere tage.



lg, dev
 
Bonsai schrieb:
Hier hab ich was gefunden:

http://www13.ages.at/servlet/sls/Tornado/web/ages/content/8176342DD378D722C12570770035C896

"...Folgende Untersuchungsproben eignen sich für den intra vitam Nachweis: Nackenhautbioptat, Augenschleimhautabstrich, Rachenabstrich, Speichel, (Gehirnbioptat) - wobei nach Möglichkeit immer mehrere Proben und mit verschiedenen Methoden untersucht werden sollten, um die diagnostische Treffsicherheit zu maximieren.
Zu Beachten ist auch, dass nur der positive Nachweis als aussagekräftig bewertet werden kann."

Ach ja, eine Gehirnbiopsie kann man auch machen, wird aber meistens nur gemacht, wenn der Erkrankte bereits verstorben ist.

lg
Bonsai
super danke..... eigentlich dachte ich dass ein eindeutiger befund nur durch einen gehirnschnitt gemacht werden kann. tja und das ist beim lebenden individuum ja ein bissl schwierig:o

aber im grunde bestätigt dein beitrag dies ja auch weil nur der eindeutig positive test aussagekräftig ist und bei einem negativen testergebniss ja immer noch ein verdacht herrscht.
lg silvie:)

die tollwutimpfung, auch die prophylaktische, ist wirklich nicht ohne....ich vertrag die ganz schlecht
 
ich selbst musste zum Glück noch nie solche Tests machen.... Mein Vater wurde jedoch gleich bei der Ankunft in Griechenland gebissen und meine Eltern haben sich eigentlich nichts gedacht - obwohl er mehrere starke Bisswunden hatte - erst als ich geschimpft habe und dies der Kellner des Restaurants mitbekommen hat haben sie was gemacht.. Mein Vater wurde mit der Rettung ins Spital gebracht - mehrmals genäht und der erste Test kam... Da sie jedoch so eine Rundfahrt durch Griechenland machten, musste er mehrmals in verschiedene Krankenhäuser zu Tests erscheinen - also mehrmals Tests machen... Er hats auch ein bissl mit Humor genommen "ich wollte den Hund doch nur fotografieren und bin ja eh 6 Meter weiter weg gestanden..."

Lg Lisa
 
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