Tollwutimpfung

§ 178 StGB - Strafgesetzbuch:

"Wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, wenn die Krankheit ihrer Art nach zu den wenn auch nur beschränkt anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört"
 
§ 179 Strafgesetzbuch:

"Wer die im § 178 mit Strafe bedrohten Handlung fahrlässig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen"
 
§ 180 Strafgesetzbuch:

Abs. 1 Ziffer 1 und 2: Wer entgegen einer Rechtsvorschrift eine Gefahr und Leib oder Leben einer größeren Zahl von Menschen oder eine Gefahr für den Tier- oder Pflanzenbestand in einem größeren Gebiet entstehen lässt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen
 
§ 182 Strafgesetzbuch:

Wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer Seuche unter Tieren herbeizuführen oder die Gefahr der Verbreitung eines für den Tier- oder Pflanzenbestand gefährlichen Krankheitserregers oder Schädlings herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen...

siehe hiezu folgende Absätze
 
Daher: DIE IMPFUNG GEGEN TOLLWUT UND LEPTOSPIROSEN IST IM EPIDEMIEGESETZ KLAR FESTGESCHRIEBEN

wer zuwiderhandelt: SIEHE AUSFÜHRUNGEN STRAFGESETZBUCH
 
Mein Welpe bekommt seine erste Tollwutimpfung jetzt im November. Das mache ich für die Gesundheit meines Hundes und ich habe auch keinen Bock zu Strafe zahlen, weil sooo viel Geld hab ich auch nicht!

Vorsicht ist Besser als Nachsicht, also nachdenken denn die Impfung ist schon um etwas billiger :rolleyes: ;) :cool:
 
Lisa22 schrieb:
Daher: DIE IMPFUNG GEGEN TOLLWUT UND LEPTOSPIROSEN IST IM EPIDEMIEGESETZ KLAR FESTGESCHRIEBEN

wer zuwiderhandelt: SIEHE AUSFÜHRUNGEN STRAFGESETZBUCH

...ist es nicht etwas lächerlich, eine einfache BAKTERIELLE Infektion bei Hunden, die auch leicht behandelt werden kann, nämlich Leptospirose, als gefährliche Seuche zu bezeichnen und das Epidemiegesetz zu zitieren?????

Grüsse,
Valerie
 
@ Lisa22: Bist du irgendwie am Beiträge sammeln oder warum schreibst du jeden Absatz in ein eigenes Posting? :rolleyes:

Den Fall, wo einer Strafe zahlen musste, weil er seinen Hund nicht Tollwut impfen hat lassen, hätte ich bitte gerne schriftlich wenn möglich. Oder gibt es den bis dato noch nicht?

lg
Bonsai
 
Bonsai schrieb:
@ Lisa22: Bist du irgendwie am Beiträge sammeln oder warum schreibst du jeden Absatz in ein eigenes Posting? :rolleyes:

Den Fall, wo einer Strafe zahlen musste, weil er seinen Hund nicht Tollwut impfen hat lassen, hätte ich bitte gerne schriftlich wenn möglich. Oder gibt es den bis dato noch nicht?

lg
Bonsai

Wenn du etwas genauer schaust, dann wirst du erkennen, dass alle Postings unter EINEM Beitrag - 129 - sind! Also was hier von Bieträge sammeln - Hab ich wirklich nicht nötig...
Wenn ich es in einer Wurscht runterschreibt kennt sich keiner aus...

schaust du mal: www.ris.bka.gv.at - da kannst ja unter diese Paragraphen schaun obs was dazu gibt!
 
aso war doch Beitrag 130 - aber immer der GLEICHE!!

Im Gesetz ist es klar vorgeschrieben, dass Tollwutimpfung Pflicht ist! Wenn mal was passieren sollte - bitte mein Hund ist es dann ja nicht! Ich versuche wenigstens als Staatsangehörige der Republik Österreich die Gesetze unverbrüchlich zu beachten - ja, versuche es wenigstens!
 
Lisa22 schrieb:
Wenn du etwas genauer schaust, dann wirst du erkennen, dass alle Postings unter EINEM Beitrag - 129 - sind! Also was hier von Bieträge sammeln - Hab ich wirklich nicht nötig...
Wenn ich es in einer Wurscht runterschreibt kennt sich keiner aus...
Links steht die Gesamtanzahl der Beiträge, nicht welche Zahl der Beitrag hat, also pro Posting bekommst du einen Beitrag dazu. Man kann übrigens auch in einem Posting so unterteilen bzw. so strukturieren dass man sich auskennt, sollte kein Problem sein :) .

schaust du mal: www.ris.bka.gv.at - da kannst ja unter diese Paragraphen schaun obs was dazu gibt!
Danke, wenn ich mal ganz viel Zeit habe, werde ich schauen, wieviele böse Menschen schon Strafe zahlen mussten :D .

lg
Bonsai
 
Lisa22 schrieb:
aso war doch Beitrag 131 - aber immer der GLEICHE!!!
Oder doch 132? :D

Im Gesetz ist es klar vorgeschrieben, dass Tollwutimpfung Pflicht ist! Wenn mal was passieren sollte - bitte mein Hund ist es dann ja nicht! Ich versuche wenigstens als Staatsangehörige der Republik Österreich die Gesetze unverbrüchlich zu beachten - ja, versuche es wenigstens!
Jöööö, du gehörst also zu den braven, gesetzestreuen Menschen, die ihren Hund noch nie ohne Leine oder Beißkorbe laufen gelassen haben, noch nie eine Sonntagszeitung geklaut haben, noch nie bei Rot über die Straße gegangen ist, noch nie eine Geschwindigkeitübergrenzung beim autofahren begangen hat, noch nie in einem Parkverbot geparkt hat, noch nie....etc etc.

Schön, dass es solche Menschen gibt! :D

lg
Bonsai
 
Bonsai schrieb:
Oder doch 132? :D


Jöööö, du gehörst also zu den braven, gesetzestreuen Menschen, die ihren Hund noch nie ohne Leine oder Beißkorbe laufen gelassen haben, noch nie eine Sonntagszeitung geklaut haben, noch nie bei Rot über die Straße gegangen ist, noch nie eine Geschwindigkeitübergrenzung beim autofahren begangen hat, noch nie in einem Parkverbot geparkt hat, noch nie....etc etc.

Schön, dass es solche Menschen gibt! :D

lg
Bonsai


Dabei wollte ich nur wissen, ab welchem Alter ihr Eure Hunde impfen läßt und ob Tollwutimpfung notwendig ist. :rolleyes:

Hat sich ja alles schon erledigt, mein Mädel ist seit 2 Tagen geimpft
und ihr streitet jetzt herum ob ihr böse oder brave österr. Staatsbürger seid.
Also bitte hörts doch auf mit dem Geschwafel!!!! :mad:
 
Lisa22 schrieb:
siehe gesamtes EPIDEMIEGESETZ

insbesondere § 14 BGBl Nr 186/1950 geändert BGBl I Nr. 191/1991

Vertilgung von Tieren.

§ 14. Zur Hintanhaltung der Weiterverbreitung übertragbarer
Krankheiten können Maßnahmen zur Vertilgung tierischer Schädlinge
getroffen werden.
(BGBl. Nr. 151/1947, Artikel II Z. 5 lit. e.)

Ich bin ja kein Jurist, aber wo steht da etwas von einer Pflicht, dass man seinen Hund Tollwut impfen lassen muss?

lg
Bonsai
 
Bonsai schrieb:
Oder doch 132? :D


Jöööö, du gehörst also zu den braven, gesetzestreuen Menschen, die ihren Hund noch nie ohne Leine oder Beißkorbe laufen gelassen haben, noch nie eine Sonntagszeitung geklaut haben, noch nie bei Rot über die Straße gegangen ist, noch nie eine Geschwindigkeitübergrenzung beim autofahren begangen hat, noch nie in einem Parkverbot geparkt hat, noch nie....etc etc.

Schön, dass es solche Menschen gibt! :D

lg
Bonsai

Sonntagszeitung und Hund sind richtig, was du sagst - ansonsten habe ich noch nicht mal den Führerschein :D Naja, so kleine Fehler hab ich auch - wer den nicht? :)
 
barbara2 schrieb:
Hat sich ja alles schon erledigt, mein Mädel ist seit 2 Tagen geimpft und ihr streitet jetzt herum ob ihr böse oder brave österr. Staatsbürger seid.
Also bitte hörts doch auf mit dem Geschwafel!!!! :mad:
Nö, wir diskutieren, ob es in Österreich Pflicht ist, seinen Hund gegen Tollwut impfen zu lassen oder nicht. Du musst es aber nicht lesen, wenn es dich nicht interessiert :).

Mit freundlichen Grüßen

Bonsai
 
Bonsai schrieb:
Vertilgung von Tieren.

§ 14. Zur Hintanhaltung der Weiterverbreitung übertragbarer
Krankheiten können Maßnahmen zur Vertilgung tierischer Schädlinge
getroffen werden.
(BGBl. Nr. 151/1947, Artikel II Z. 5 lit. e.)

Ich bin ja kein Jurist, aber wo steht da etwas von einer Pflicht, dass man seinen Hund Tollwut impfen lassen muss?

lg
Bonsai

Ich werde in meiner Mittagspause nochmal gescheit nachschauen... hab ich wohl den falschen Paragraphen genommen! Aber irgendwo drinnen steht sowas - ich hatte ja auch ein ganz anderes Bundesgesetzblatz (BGBl.) dazugeschrieben - das BGBl. ist von Relevanz
 
Oben