Tollwut jetzt auch in Ö für 3 Jahre!!!

Heut war ich bei meiner TA und mich erkundigt, ob sie den Impfstoff besorgen kann. Dann sagt sie mir, grundsätzlich kann ich jeden Impfstoff selbst besorgen und ihr bringen, und dass im Prinzip die Impfstoffe alle gleich sind, man also keinen "Fremdimpfstoff" nehmen müsste (was immer das heißt).
ABER: Nützen tut das alles nix, weil sie die 3 Jahre nicht im Impfpass eintragen darf. Weil - so sagt sie - das österr. EU-Gesetz eben immer noch die Vorgabe mit 1 Jahr beinhaltet und solange das nicht geändert wird, darf sie die 2 oder 3 Jahre Gültigkeit nicht eintragen.

Sie selbst hält zwar die TW-Impfe sowieso für mehr oder weniger schwachsinnig, aber Vorschrift ist Vorschrift und sie stünde mit einem Fuß im Kriminal, wenn sie´s macht.

Sie hat mir aber angeboten, die Eintragung im Falle einer Gesetzesänderung zu korrigieren. Im Grunde wär der Fall damit für mich erledigt, weil am Impfstoff selber ändert das ja nix.

Es interessiert mich aber schon, wie das im allgemeinen gehandhabt wird bzw. ob meine TA da am aktuellen Stand ist oder nicht.

DANKE!!!
Ich hab schon vor ca. 6 Monaten einen Beitrag darüber im Fehrnsehn gesehen und hab mich auch auf die Suche danach gemacht...aber mir wurde auch überall gesagt, den Impfstoff gibt es, aber er lt. Gesetzt muß jedes Jahr geimpft werden. Da kann ich nur sagen, na super, da gibt es endlich so was und was ist dann...
 
@Isetta: ich habe unseren beiden wuffis schon vor ca. einem jahr die damals nur zwei jahre gültige tw-impfung geben lassen. diese wurde auch mit der richtigen gültigkeitsdauer im impfausweis eingetragen. (allerdings habe ich etwas gesucht nach einem ta, der diesen impfstoff verwendet und bereit war, die dauer richtig einzutragen ;))
lg pingi
 
@ Isetta: sie ist nícht richtig informiert!

Es ist doch hochoffiziell der besagte Impfstoff IN ÖSTERREICH für 3 Jahre zugelassen.
Daher darf sie diese offizielle Gültigkeitsdauer auch in den Impfpass eintragen, damit Du damit dann ungehindert innerhalb der EU herumreisen darfst. Von ein paar lästigen immer-noch-Ausnahmen mal abgesehen.

Deine TA bringt da etwas durcheinander, nämlich die Amtstierärztlichen Verordnungen ( die Amts-TA sind ja auch zuständig zB für Hundeausstellungen ),die eben noch nicht angepasst sind.

Was daran aber kriminell sein sollte, eine durch eine offizielle hiesige Zulassung bestätigte und auch international anerkannte - durch EU-Recht, das generell im Zweifelfall über Landesrecht steht - Impfung in einen Impfpass einzutragen, das frage ich mich schon?
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Isetta: aufpassen, es ist NICHT egal, welchen Impfstoff sie verwendet ( vom juristischen Standpunkt aus ).
Faktisch sind alle gleich und alle bieten für längere Zeit Schutz, das ist schon richtig, aber wenn einer die Zulassung dafür nicht hat, dann hilft er Dir nicht im EU-Impfpass! Gültig ist er nur mit offizieller Zulassung in dem Land, in dem tatsächlich geimpft wurde. Und bei uns ist das eben Nobivac von Intervet, das ist aber kein "Fremdimpfstoff" - Deine TA weiß also offensichtlich noch nicht mal davon, dass der in Ö zugelassen ist. Sie glaubt scheinbar, Du willst mit einem zB deutschen Impfstoff impfen?
 
.....Deine TA bringt da etwas durcheinander, nämlich die Amtstierärztlichen Verordnungen ( die Amts-TA sind ja auch zuständig zB für Hundeausstellungen ),die eben noch nicht angepasst sind.

Was daran aber kriminell sein sollte, eine durch eine offizielle hiesige Zulassung bestätigte und auch international anerkannte - durch EU-Recht, das generell im Zweifelfall über Landesrecht steht - Impfung in einen Impfpass einzutragen, das frage ich mich schon?.......

sie sprach von einem "österr. EU-Gesetz" :confused:

Sie sagte auch, dass im Fachkreis erst i. d. l. T. darüber diskutiert wurde und eben das herausgekommen sei.

"kriminell" war sicher nicht wörtlich gemeint ;)

Ich werde mich mal - einem fachkundigen Rat entsprechend - bei der TA-Kammer erkundigen.

Extra für die Impfung einen anderen TA aufsuchen, möchte ich eigentlich nicht. Mal schauen.


lg
Nicole
 
@Isetta

Ich glaub es Dir gerne. Weist, ich habe Anfang des Jahres einen wahren "Tollwutimpf-Krimi" erlebt. Ich bin von der TÄ-Kammer bis ins Ministerium gekommen um eine aussagekräftige gültige Auskunft zu bekommen. Zig-mal weiterverbunden bis ich endlich die zuständige Stelle gefunden habe.
Fakt ist: TÄ-Kammer beruft sich aufs Ministerium, wo erlassen wurde, dass in Österreich die EU-Verordnung gilt (wie schon beschrieben). Nur........die TÄ wissen es noch nicht bwz. die meisten zumindest. Auskunft auf meine Anfrage (nochmalige) an die TÄ-Kammer.........ja....sie haben die ganzen Bundesländer verständigt, da wird es wohl nicht weitergegeben worden sein :mad:
Da mir das Ganze suspekt war, hab ich mich dann ans Ministerium gewandt und habe dann nach 100x weiterverbinden die Auskunft bekommen die für uns jetzt relevant ist. Österreich hat die EU-Verordnung in Sachen Tollwut. Die EU Verordnung steht über den einzelnen Ländern erlassene Verordnungen. D.H. EU-VErordnung über Österreich Verordnung, falls noch nicht angepasst. Es gibt einzelne Ausnahmen, die aber ohne gute Begründung (Seuchengefahr usw.) nicht wirksam werden können. Also Österreich ist keine Ausnahme und es gilt daher EU-Verordnung.

Leider sind viele TÄ bei uns nicht Informiert worden,was in meinen Augen an der TÄ Kammer liegt. Deren Ausreden sind ja genial sag ich Euch :D . DIe haben es ja bis heute nicht mal geschafft, ihre Web-Site zu aktualisieren. Hab sie darauf auch angesprochen und da war großes Erstaunen, denn sie hätten es schon drauf, wäre halt etwas schwer zu finden :confused: Wobei ich mich echt frage, wo ist es zu finden, denn ich wurde bis heute nicht fündig. In Deutschland gibt es tolle Seiten wo man es schwarz auf weiss nachlesen kann was Fakt ist, nur in Österreich werden solche Infos her und versteckt oder gar nicht angeführt. Da fühle ich mich doch etwas "hinter dem Mond" wenn man ehrlich ist.

Will man sich erkundigen kommt man von Pontius bis zu Pilatus und hängt so wie ich, ca. 3 Std. an der Strippe bis man endlich eine ordentliche Auskunft bekommt, weil die ja nicht mal wissen wer dafür nun zuständig ist.:mad: :mad:
Na ja................soviel zu diesem Thema.
lg.
Doris
 
Hallo Doris,

danke für den Bericht. Ich hab gestern mal ein Mail an die TA-Kammer geschickt mit der Bitte um Hilfe in dieser Angelegenheit.

Wenn ich mir nun Deine Zeilen so durchlese, habe ich allerdings nicht viel Hoffnung, überhaupt eine Antwort zu erhalten :rolleyes: .

Naja, ich hab ja noch ein paar Monate Zeit :D

lg
Nicole
 
@Isetta

Wenn ich da den ganzen Durchlauf schreiben würde, hätte man einen Roman zum lesen. Ich hab gelgaubt ich bin im falschen Film um ehrlich zu sein. Von einer Stelle zur Anderen und dann wieder retour.
Es interessiert nicht, das spürt man eindeutig. Und was ganz lieb ist, es wird die Schuld an die Landesstellen für die Tierärzte, die das "anscheinend" nicht weitergeben. :D
Ich würde mal so sagen, diese EU -Verordnung ist ja nimmer neu, ja und ich denke in diesen 2 Jahren oder mehr wird mal wohl doch bitte in der Lage sein, die in Österreich zuständigen TÄ zu verständigen, oder ? Verlang ich zuviel ?
Na, im Herbst, um genau zu sein September.......da wußten ja die von der TÄ-Kammer noch nichts von der EU-Verordnung. Die haben ja noch auf jährl. TW Impfung bestanden . Im Jänner wurde mir dann gesagt, OH:........das haben wir ja schon sooooooooo lange. Ich sagte denen dann die Auskunft vom September :D , das hat man mir doch glatt nicht geglaubt. Na bitte........! Es ist schon fast wieder lustig, wenn es im Grunde nicht so traurig wäre.
Eines weis ich aber ganz sicher, der Informationsfluß zwischen Ministerium u. End"kunde" i. d. Fall die TÄ.........hat gewaltige Lücken.
Na es geht ja wohl auch um einiges GEld wenn man ehrlich ist oder ? Denn es gibt viel zuviele Leute die es noch immer nicht mitbekommen haben, wie es so mit der EU Verordnung ist und vertrauen den TÄ blind. Somit, da bin ich mir total sicher, wird der größte Teil der Tierbesitzer noch jährlich zur Impfung kommen, trotz EU-Verordnung. Wieso sollte man denn da die Leute freiwillig aufklären :mad: ?
lg.
Doris
 
In dem Fall ist die Tierärztekammer wohl auch nicht wirklich auskunftswillig. Wäre ja gegen das Interesse ihrer Mitglieder. So lange die gesetzliche Situation sogar für Experten noch nicht so ganz sonnenklar ist, werden die einen Teufel tun und alle mail-Schreiber / Anrufer sofort darüber informieren, dass man eh nicht mehr so oft zum TA muss...:rolleyes:

Die Impfung muss bei der Einreise dann halt auch schon ein paar Tage "alt" sein, das darf man nicht übersehen.
Hab' jetzt aber vergessen, wie viele Tage genau...:o
 
@Cato
:D genau wieso sollten die "freiwillig". Aber man sollte gerecht sein, es gibt TÄ die es sogar "freiwillig" weitergeben.

Wenn ein Hund jetzt schon öfter geimpft wurde bzw. laufend, dann ist es egal, denn es geht eh nahtlos über und man braucht nichts einhalten.
Bei Welpen ist es wieder anders, da gelten andere Regeln.
 
Die Impfung muss bei der Einreise dann halt auch schon ein paar Tage "alt" sein, das darf man nicht übersehen.
Hab' jetzt aber vergessen, wie viele Tage genau...:o

Mind. 30 Tage... zumindest war das bis jetzt so (außer man hat soundso regelmässig geimpft ohne Unterbrechung)

Ich werd meine Hunde noch nach dem alten Schema impfen, da ich sehr viel auf Ausstellungen im Ausland bin und ich wirklich Angst hab da Probleme zu bekommen (vorallem Kroatien, Ungarn...).
Solang man nichtmal in Österreich fähig ist, klare Vorschriften zu formulieren stell ich mir das im Ausland noch problematischer vor :o
Ich glaub zwar das man bei Grenzen weniger Probleme haben wird, aber wenn die Ausstellungsordnung weiterhin mind. 30 Tage max. 1 Jahr vorschreibt bin ich doch vorsichtig... (soweit ich weiß, hat ja noch nichtmal der ÖKV etwas geändert?)

Aber meine Hunde die ich nicht mehr auf Ausstellungen mitnehme, werd ich bei der nächsten Impfung für 3 Jahre impfen lassen... bin ja schon gespannt ob die dann für den Impfstoff auch 3x soviel verlangen :rolleyes:
 
Mit Sicherheit nicht, ist ja derselbe wie bisher auch schon im Handel gewesen;) .

ja..nur ob das alle tierärzte auch so sehen ;)

gut, bei meinen tierärzten werd ich da keine probleme haben... aber ich kann
mir schon vorstellen das der ein od. andere es ausnützt.. wenn ich bedenke was für preisspannen es jetzt schon gibt für eine komplette jahresimpfung + tollwut....
 
Na es geht ja wohl auch um einiges GEld wenn man ehrlich ist oder ? Denn es gibt viel zuviele Leute die es noch immer nicht mitbekommen haben, wie es so mit der EU Verordnung ist und vertrauen den TÄ blind. Somit, da bin ich mir total sicher, wird der größte Teil der Tierbesitzer noch jährlich zur Impfung kommen, trotz EU-Verordnung. Wieso sollte man denn da die Leute freiwillig aufklären :mad: ?
lg.
Doris

das ist ja die große schweinerei, ... die tierärzte sehen ja einen verdienstentgang! :mad: ... also lass ma die leute dumm weiterzahlen und schädigen die hunde weiterhin.

aber impfen ist für mich eh kein thema mehr ... *seufz*
 
Wie ist das mit den Mehrfachimpfstoffen? Die sonst im jährlichen Intervall zu verabreichenden Impfungen bleiben ja weiterhin bestehen, oder? Gibt es etwa auch schon einen mehrjährigen Impfstoff gegen Staupe, etc.?

Bezüglich der Rechtsverwirrung: So wie ich das verstanden habe, gilt die EU-Verordnung nurfür die Verbringung von Tieren von eienm Land in das andere, also ausschließlich für die "Reisefreiheit". Für Ausstellungen im Inland gilt aber das nationale TierschutzG, das sachlich mit der genannten EU-VO nichts gemein hat, und deshalb theoretisch nicht in Konkurrenz steht. Faktisch macht es allerdings überhaupt keinen Sinn, Hunden aus dem Ausland mit 3 jährigem Impfschutz gemäß EU-VO die Einreise nach Österreich zu gestatten, sie aber dann am Ausstellungsort unter Berufung auf das nationale TierschutzG nicht einzulassen.

Das Problem besteht darin, dass ein Sachverhalt, der sich mit dem Stand der Wissenschaft und technik stetig ändert, wie die Wirkung bestimmter Impfstoffe, eigentlich ncihts in einem Gesetzestext verloren hat. Diese Fristen gehören in eine Ausführungsverordnung, die schnell und ohne Befassung des Nationalrats, einfach durch Ministerialbeschluss angepasst werden kann.

Grüße,
Marcus
 
........Diese Fristen gehören in eine Ausführungsverordnung, die schnell und ohne Befassung des Nationalrats, einfach durch Ministerialbeschluss angepasst werden kann.

Grüße,
Marcus

Diese Idee ist ja schön und gut, hätte aber wohl wenig Sinn angesichts der Tatsache, dass schon jetzt nicht alle TA auf dem aktuellen Stand sind ;).




btw. natürlich hab ich von der TA-Kammer bis dato keine Antwort erhalten. Also werd ich mich wohl auf die Suche nach einem TA machen, der die 3 Jahren auch in den Pass einträgt :o .

lg
Nicole
 
Das unglaubliche ist doch noch passiert :D

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Meine Anfrage:
Von: Nicole Weiss
Gesendet: Montag, 14. Mai 2007 11:17
An: oe@tieraerztekammer.at
Betreff: Tollwut-Impfung für Hunde mit Nobivac T
Wichtigkeit: Hoch



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe davon gehört, dass nun erfreulicher Weise auch in Österreich ein Tollwut-Impfstoff erhältlich ist, der für die Gültigkeitsdauer von 3 Jahren zugelassen ist.

Nämlich Nobivac T von Intervet.

Da mir die Gesundheit meines Hundes sehr am Herzen liegt, möchte ich diese Möglichkeit natürlich nützen.

Nun habe ich mich beim Tierarzt meines Vertrauens danach erkundigt, jedoch wurde mir gesagt, dass dieser Impfstoff wohl verwendet werden könnte, jedoch im Impfpass weiterhin nur die Gültigkeitsdauer von 1 Jahr eingetragen werden dürfe.

Dies würde das "Österreichische EU-Gesetz" besagen.

Und solange dies nicht geändert wird, erfolgt bei meinem Tierarzt die Eintragung im Impfpass weiterhin nur für 1 Jahr.

Alles andere wäre gesetzeswidrig.

In meinem Bekanntenkreis sind jedoch - bei verschiedenen Tierärzten - sehr wohl schon Eintragungen für die Gültigkeitsdauer von 3 Jahren erfolgt. Handeln diese Tierärzte alle gegen das Gesetz?

Wäre es möglich, dass mein Tierarzt nicht über die aktuellen Informationen verfügt?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn sie mir bei diesem schwierigen Thema weiterhelfen könnten.

Mit freundlichen Grüßen
Nicole Weiss

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Folgende Antwort hab ich heute erhalten:

Sehr geehrte Frau Weiss!

Es tut mir sehr leid, dass Sie auf unsere Antwort warten mussten!
Nach Rücksprache mit unserer Vizepräsidentin, Dr. Heidemarie Coreth, kann ich Ihnen nun gerne ihre Antwort übermitteln:

Es hat sowohl Ihr Tierarzt, als auch die Tierärzte Ihrer Freundinnen Recht.
Die Materie ist nämlich nicht so einfach.

Man muss 2 Dinge auseinander halten:

1) die Fa Intervet gibt eine Empfehlung im Beipackzettel des Impfstoffes für eine Wiederholungsimpfung nach 2 Jahren, weil die Wahrscheinlichkeit, dass nach einer korrekten Grundimmunisierung und normalem Infektionsdruck der Impfschutz nach 2 Jahren noch immer hoch genug ist, um vor einer Infektion zu schützen.

Das ist keine Vorschrift, sondern eine Empfehlung, wobei es im Ermessen Ihres Tierarztes liegt, diese anzunehmen.

2)Wenn Sie einen EU-Pass besitzen und mit Ihrem Tier ins Ausland fahren, gilt die gesetzliche Bestimmung unserer Aufsichtsbehörde, des Gesundheitsministeriums, die die Impfung gegen Tollwut vorschreibt, die nicht jünger als 4 Wo und nicht älter als 1 Jahr sein darf. (Dies gilt für die meisten EU-Länder, nicht aber für UK und Schweden) Dies muss im EU-Pass mit Datum und Stempel vermerkt sein.

Wir hoffen, Ihre Frage damit erschöpfend beantwortet zu haben und wünschen noch viel Freude mit Ihrem Hund!

Mit freundlichen Grüßen
Doris Seymann
Österreichische Tierärztekammer
Biberstraße 22/4, 1010 Wien
Tel.: +43/1/512 17 66-73
Fax.: +43/512 14 70
oe@tieraerztekammer.at
www.tieraerztekammer.at


so, womit ich nun eigentlich genauso schlau bin wie vorher :rolleyes:.

Von 3 Jahren steht hier ja wieder nix, und abgesehen davon kann scheinbar eh jeder machen was er will (TA).
Und dass an der Grenze, wie hier schon öfter erwähnt, die Herstellerangaben des Impfstoffes gelten, wurde auch nicht erwähnt.

lg
Nicole
 
http://www.salzburg.gv.at/doc_reiseverkehr_eu.pdf

Hier ist es schön formuliert, es hängt jeweils davon ab, für welche Zeitdauer der Impfstoff im Ursprungsland zugelassen ist. Dann ist die Impfung gültig, nach 21 Tagen erstmalig und nachher jeweils bei Auffrischung innerhalb des empfohlenen Intervalls sofort. Und das gilt allgemein in der gesamten EU, dazu gibt es aber immer noch ein paar Sonderregelungen.

Lass Dich nicht so verunsichern, die TA soll das gefälligst so eintragen, wie es der Impfstoffhersteller empfiehlt, und damit basta, mehr kann man im Moment nicht erreichen.

Dass Du dort keine kompetente Auskunft erhältst, war ja zu befürchten.....:rolleyes:

Unten in dem Link findest Du übrigens eine mail-Addy von einer Frau Mag Dr Dr - vielleicht gar eine Juristin + Tierärztin, die könnte sich ja direkt auskennen, vielleicht sollte man dort noch mal extra anfragen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau genommen eine ziemliche Frechheit, diese Auskunft von der TA-Kammer!!!

Sie bezieht sich in dem Schreiben ja dezidiert auf das Gesundheitsministerium, wenn Du aber den link ansiehst, dann ist die Info genau von diesem Ministerium, Stand Oktober 2006 - und die schreiben etwas anderes vor, nirgends ist die Rede von 12 Monaten!
 
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