*lach* so jetzt hab ich gerade mit einem Herrn Dr. Dreier vom Magistrat gesprochen und ich sag Dir..........
Erstens, er hat mir Recht gegeben wegen der EU Verordnung die gültig ist und WIEN muß sich sich dem Staat unterordnen. 2.) Es ist nur für WIen was Du da eingestellt hast und nicht ganz Österreich !!!
Er hatte als "einziges" einzuwenden "Juristisch".......was wiederum geklärt werden müßte, sonst war er auch der Meinung EU - Verordnung.
Ein Magistrat kann ohne Begründung (z.b. Tollwutepidemie) keine solche Verordnung rausgeben, weil es an den Staat gebunden ist.
Oh noch was, er meinte der Veranstalter macht die Regeln !!
Noch etwas, der liebe Mag. Wurm ist nicht auf dem Laufenden, denn die Impfung war mal nur 2 Jahre gültig. Sie ist nun 3 Jahre gültig und so lizensiert !!!
Persönliche Anmerkung meinerseits: Auch dieser Dr. Dreier scheint mir nicht wirklich informiert zu sein über die EU-Verordnung und ihre Aussagekraft, denn es war im "befremdlich" , daß die Impfung lt. Hersteller 3 Jahre gültig sein kann und nicht nur ein Jahr.
Ich würde sagen, willst es genau wissen, dann wende Dich an ans zuständige Ministerium. Da brauchst halt einen guten Nerv, aber......da wirst Du dann schlauer.
