Du mußt den Lehrgang Tierhaltung und Tierschutz absolvieren. nur wenn Du ein Tierheim aufmachst!
Ein geeignetes Haus mit viel Grund haben, welches dir am Besten selber gehört. Am Besten etwas abseits, wegen dem Lärm um Streitereien so gut wie möglich auszuschließen. das wird aber nicht vorgeschrieben
Quarantäneräume, gefliest beheizt und mit Tageslicht. nur bei einem Tierheim - wenn Du Tiere ungewisser Herkunft aufnimmst.
Ausreichende, gesicherte Ausläufe mit festen und warmen Hütten. warum muss ich meine Hunde in Ausläufe stecken und Hundehütten haben, wenn sie bei mir im Haus leben dürfen
Geheizte Räume für die Hunde/Katzen, ebenfalls mit Tageslicht und sauber gefliest, wegen der Reinigung. Fliesen sind nicht vorgeschrieben, sondern nur leicht zu reinigen - gilt ebenfalls nur für ein Tierheim - und ein Haus ist ja eh beheizt!
Helfer/Pfleger die die Tiere versorgen. warum???
Genug Geld um das anständig aufzuziehen. das ist natürlich nicht so schlecht, wenn man einen finanziellen Hintergrund hat
Ansuchen beim Amt. Bewilligung bei der BH wenn ich ein Tierheim eröffnen will
Besichtigung durchs Amt und den Veterinär. gilt ebenfalls nur für ein Tierheim
Rechtliche Sachen fürs Finanzamt ect.weiß ich nicht. ein nicht gewinnbringender Verein hat mit dem Finanzamt nichts zutun - nur wenn Du eine Hundepension (welche ebenfalls Auflagen erfüllen muss) aufmachen möchtes - dann musst Du aber auch ein Gewerbe anmelden.
So in etwa sollte/müsste es sein,(laut Auskunft von einem Amtsveterinär) wie es oft tatsächlich aussieht ist wieder eine andere Geschichte.