tierschutzgesetzt zum thema teletak

Verbot der Tierquälerei

§ 5. (1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen,
Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.
(2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer
1. Züchtungen vornimmt, die für das Tier oder dessen Nachkommen
mit starken Schmerzen, Leiden, Schäden oder mit schwerer Angst
verbunden sind (Qualzüchtungen), oder Tiere mit
Qualzuchtmerkmalen importiert, erwirbt oder weitergibt;
2. die Aggressivität und Kampfbereitschaft von Tieren durch
einseitige Zuchtauswahl oder durch andere Maßnahmen erhöht;
3. a) Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder oder elektrisierende
oder chemische Dressurgeräte verwendet oder
b) technische Geräte, Hilfsmittel oder Vorrichtungen
verwendet, die darauf abzielen, das Verhalten eines Tieres
durch Härte oder durch Strafreize zu beeinflussen;
4. ein Tier auf ein anderes Tier hetzt oder an einem anderen Tier
auf Schärfe abrichtet;
5. Tierkämpfe organisiert oder durchführt;
6. Hunderennen auf Asphalt oder anderen harten Bodenbelägen
veranstaltet;
7. einem Tier Reiz- oder Dopingmittel zur Steigerung der Leistung
von Tieren, insbesondere bei sportlichen Wettkämpfen oder
ähnlichen Veranstaltungen, zuführt;
8. ein Tier zu einer Filmaufnahme, Werbung, Schaustellung oder
ähnlichen Zwecken und Veranstaltungen heranzieht, sofern damit
Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst für das Tier
verbunden sind;
9. einem Tier Leistungen abverlangt, sofern damit offensichtlich
Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst für das Tier
verbunden sind;
10. ein Tier Temperaturen, Witterungseinflüssen, Sauerstoffmangel
oder einer Bewegungseinschränkung aussetzt und ihm dadurch
Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zufügt;
11. einem Tier Nahrung oder Stoffe vorsetzt, mit deren Aufnahme
für das Tier offensichtlich Schmerzen, Leiden, Schäden oder
schwere Angst verbunden sind;
12. einem Tier durch Anwendung von Zwang Nahrung oder Stoffe
einverleibt, sofern dies nicht aus veterinärmedizinischen
Gründen erforderlich ist;
13. die Unterbringung, Ernährung und Betreuung eines von ihm
gehaltenen Tieres in einer Weise vernachlässigt, dass für das
Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind oder es in
schwere Angst versetzt wird;
14. ein Heim- oder Haustier oder ein gehaltenes nicht heimisches
Wildtier aussetzt oder verlässt, um sich seiner zu entledigen;
15. lebenden Tieren Gliedmaßen abtrennt;
16. Fanggeräte so verwendet, dass sie nicht unversehrt fangen oder
nicht sofort töten.
(3) Nicht gegen Abs. 1 verstoßen
1. Maßnahmen, die auf Grund einer veterinärmedizinischen
Indikation erforderlich sind oder sonst zum Wohl des Tieres
vorgenommen werden,
2. Maßnahmen, die im Einklang mit veterinärrechtlichen
Vorschriften vorgenommen werden,
3. Maßnahmen, die zur fachgerechten Schädlingsbekämpfung oder zur
Bekämpfung von Seuchen unerlässlich sind,
4. Maßnahmen der Ausbildung von Diensthunden der
Sicherheitsexekutive und des Bundesheeres, bei denen von
besonders geschulten Personen unter Wahrung der
Verhältnismäßigkeit Korallenhalsbänder angewendet werden. Unter
einem Korallenhalsband ist ein Metallgliederhalsband mit
Kehlkopfschutz mit schräg nach innen gerichteten abgerundeten
metallenen Fortsätzen mit einem Drahtdurchmesser von mindestens
3,5 mm zu verstehen.
(4) Der Erwerb und der Besitz von Gegenständen, die gemäß Abs. 2
Z 3 lit. a nicht verwendet werden dürfen, ist verboten. Ausgenommen
sind der Erwerb und der Besitz von Korallenhalsbändern für die in
Abs. 3 Z 4 genannten Zwecke.
(5) Durch Verordnung
1. hat der Bundesminister für Gesundheit und Frauen, in Bezug auf
landwirtschaftliche Nutztiere im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft, festzulegen, welche Züchtungen jedenfalls
unter Abs. 2 Z 1 und 2 fallen;
2. hat der Bundesminister für Gesundheit und Frauen im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres und dem
Bundesminister für Landesverteidigung das Nähere in Bezug auf
Maßnahmen der Ausbildung von Diensthunden der
Sicherheitsexekutive bzw. des Bundesheeres festzulegen.


LG
Susanne
 
was ich nicht versteh, ist, TT wird immer noch angeboten.
In meinem GB ist ja so eine Google Werbung drin und da wird es von Zeit zu Zeit angeboten.
Und auch in Jagd -Zeitschriften ist es drin (hab ich beim Nachbarn gesehen)

LG Biggi
 
naja der erwerb und verkauf ist ja nicht illegal, mal ehrlich, wer´s benutzen will tut´s und kaufts :cool:
wird revidiert, sorry... lesen sollt ma können
 
Zuletzt bearbeitet:
leyla schrieb:
naja der erwerb und verkauf ist ja nicht illegal, mal ehrlich, wer´s benutzen will tut´s und kaufts :cool:
(4) Der Erwerb und der Besitz von Gegenständen, die gemäß Abs. 2
Z 3 lit. a nicht verwendet werden dürfen, ist verboten
. Ausgenommen
sind der Erwerb und der Besitz von Korallenhalsbändern für die in
Abs. 3 Z 4 genannten Zwecke.
:cool:
 
Hier geht es um das österreichische Gesetz, und einen deutschen Händler.
Kann ja sein, daß die Gesetzeslage in Deutschland anders ist?
 
Cato schrieb:
Hier geht es um das österreichische Gesetz, und einen deutschen Händler.
Kann ja sein, daß die Gesetzeslage in Deutschland anders ist?

ich denke schon, dass es in d anders ist.

er macht in dem fall auch nicht direkt werbung für die teletak geräte, sondern für andere sachen.
 
Cato schrieb:
Kann ja sein, daß die Gesetzeslage in Deutschland anders ist?


ist sie, leider. mit dem herrn lohnt es sich auch nicht sich auf irgendwelche
diskussionen einzulassen, da alle, die dagegen sind, unwissende sind.
der herr ist anscheinend ein ganz toller hecht im schutzhundebereich...:rolleyes:
 
claro schrieb:
ist sie, leider. mit dem herrn lohnt es sich auch nicht sich auf irgendwelche
diskussionen einzulassen, da alle, die dagegen sind, unwissende sind.
der herr ist anscheinend ein ganz toller hecht im schutzhundebereich...:rolleyes:

Hallo Claro;

Bitte nicht in Schubladendenken alle Schutzhundler in diese Richtung abqualifizieren. Ich kenne bzw. kannte einige HF welche im Agi-Bereich auch mit dem TIG herumliefen.

lg
Georg
 
Sticha Georg schrieb:
Bitte nicht in Schubladendenken alle Schutzhundler in diese Richtung abqualifizieren. Ich kenne bzw. kannte einige HF welche im Agi-Bereich auch mit dem TIG herumliefen.


das hab ich mit keinem wort getan. es ging explizit um diesen herrn.
 
Das deutsche Tierschutzgesetz sagt prinzipiell das solche Geräte verboten sind. Allerdings machen sie es sich leicht und gönnen sich eine Ausrede, indem sie es als Ländersache definieren.
Damit ist möglich es in manchen Bundesländern zu verwenden.

Desweiteren ist nur die Anwendung solcher Geräte verboten. Weder der Verkauf, noch der Kauf sind verboten. (Bescheuert, ist nunmal so)

@Georg: Es hat nichts mit Vorurteilen zu tun, aber die massivsten Befürworter des Teles kommen in Deutschland nunmal aus dem Schutzhundesport und der Jägerschaft.
 
DrWyshnegradsky schrieb:
Das deutsche Tierschutzgesetz sagt prinzipiell das solche Geräte verboten sind. Allerdings machen sie es sich leicht und gönnen sich eine Ausrede, indem sie es als Ländersache definieren.
Damit ist möglich es in manchen Bundesländern zu verwenden.

Desweiteren ist nur die Anwendung solcher Geräte verboten. Weder der Verkauf, noch der Kauf sind verboten. (Bescheuert, ist nunmal so)

@Georg: Es hat nichts mit Vorurteilen zu tun, aber die massivsten Befürworter des Teles kommen in Deutschland nunmal aus dem Schutzhundesport und der Jägerschaft.

und nicht nur dort! Eine tierärztin aus Essen empfiehlt solche Folterdinger auch ihren Kunden und das ist ganz ganz übel! Sie nennt dann auch gleich Namen und Anschrift wo man das bekommt.

Hansi
 
SandyK schrieb:
Mal ganz blöd frag: Was ist ein Teletak (hab ich das jetzt richtig geschrieben?)?

LG, Sandra

zusatz: langfristig funktioniert es nie. ich kannte leute die es eingesetzt haben und das ging in ALLEN fällen schief. das ganz abgesehen davon das es im umgang mit hunden so ziehmlich das letzte ist was es gibt.

lg
staffi
 
Mein Gott, das ist ja schrecklich! Was wird den Menschen noch alles einfallen, um die Tiere zu drangsalieren? :confused: :eek:

LG, Sandra
 
SandyK schrieb:
Mein Gott, das ist ja schrecklich! Was wird den Menschen noch alles einfallen, um die Tiere zu drangsalieren? :confused: :eek:

LG, Sandra

dito.

Und das nur weil sie anders keinen Plan haben ihren Hund und Freund zuführen....
Ob die das auch ihren Kindern umbinden?
Nach dem Motto: bist du nicht willig so brauch ich Gewalt.

Nichts ist so krank wie die Menschkeit.
 
In D ist dieses Teil leider erlaubt.

Es wird offen zum Kauf angeboten.
Ein Futtermittelgeschäft hier in der Gegend bietet es auch zum Verleih an.

LG
aus dem wilden Süden von Deutschland:mad:
 
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