Naja, das war am Anfang so formuliert, wurde aber dann ein wenig entschärft. Einen guten Platz für das eigene Tier, das man schon länger hat, aber aus irgendwelchen Gründen nicht mehr behalten kann, darf man schon suchen. Alles andere wäre ja sehr unsinnig und würde vor allem die ohnehin schon überlasteten Tierschutzvereine und Tierheime zu sehr belasten.
Laut § 8a (2) gestattet ist zB:
4.
die Suche von Interessenten für einzelne, individuell bestimmte Tiere mit einem Alter von mehr als sechs Monaten bzw. für Hunde und Katzen bei denen die bleibenden Eckzähne bereits ausgebildet sind, die nicht bei ihrem bisherigen Halter bleiben können oder dürfen, durch den Halter oder eine gemäß § 30 mit den Pflichten eines Halters betraute Person, Vereinigung oder Institution, wobei bei Hunden nachzuweisen ist, dass diese seit mindestens sechzehn Wochen in der Heimtierdatenbank gemeldet sind.
Dies gilt auch für derartige Aktivitäten im Internet.