Thüringen beschließt Rasseliste+ auch große Hunde gefährlich

Ladyhawke

Medium Knochen
Landesregierung verabschiedet Kampfhunde-Gesetz

Auch Staffordshire Bullterrier zählen laut dem Thüringer Gesetzesentwurf zu
den gefährlichen Hunderassen. Foto: Ralf Ehrlich

Die Thüringer Landesregierung hat auf ihrer ersten Sitzung in Brüssel das
"Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren" gebilligt. Es
reagiert damit auf die tödliche Beißattacke von vier Kampfhunden in
Oldisleben, bei der im Mai 2010 ein Mädchen ums Leben gekommen war.
Brüssel. Der von Thüringens Innenminister Peter Huber (CDU) vorgestellte
Gesetzesentwurf soll insbesondere einen besseren Schutz vor gefährlichen
Hunden garantieren. Der Text weist den Hundebesitzern eine höhere
Verantwortung bei der Haltung ihrer Tiere zu und soll klar definieren,
welche Hunderassen einer besonderen Rechtsverordnung unterliegen.
Zu den gefährlichen Hunderassen gehören demnach Pit Bull Terrier, American
Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren
Kreuzungen untereinander und Kreuzungen mit anderen Hunden. Bereits im
Vorfeld hatte Hubers Ankündigung, bestimmte Hunde über eine Rasseliste per
se als gefährlich einzustufen, für Diskussionen gesorgt.
Außerdem sollen nur volljährige Personen ohne Vorstrafen eine Erlaubnis zur
Haltungs eines Kampfhundes erwerben können. Menschen, die sich einen solchen
Hund anschaffen wollen, müssen zudem glaubhaft nachweisen können, dass sie
ausgerechnet einen Hund solcher Rasse brauchen. Handel und Zucht mit
Kampfhunden sind verboten, Halter müssen ihre Tiere darum spätestens drei
Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetztes sterilisieren lassen.
Grundsätzlich gelten nach dem Gesetzentwurf auch große Hunde als gefährlich,
die eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder ein Gewicht von
mindestens 20 Kilogramm haben. Für die großen Hunde bzw. für deren Halter
gelten allerdings abweichende Vorschriften.
Der Gesetzesentwurf soll voraussichtlich im November in den Landtag
eingebracht werden.
Die wichtigsten Punkte des Gesetzesentwurfes:

1. Als gefährliche Hunde gelten:
a: Hunde aus entsprechender Zucht
b: Hunde, die im Einzelfall durch die zuständigen Behörden als gefährlich
eingestuft worden sind, nachdem sie vorher z.B. durch Beißen, Hetzen,
übermäßige Kampfbereitschaft aufgefallen sind. Für die auffälligen Hunde
kann ein Wesenstest angeordnet werden, um die Gefährlichkeit festzustellen.
c: Neu ist die Aufzählung von mehreren Hunderassen, für die durch das Gesetz
die Gefährlichkeit festgestellt wird. Als gefährlich werden im Gesetzentwurf
folgende Rassen eingestuft: Pit Bull Terrier, American Staffordshire
Terrier, Staffordshire Bullterrier (vgl. Oldisleben), Bullterrier, sowie
deren Kreuzungen untereinander und Kreuzungen mit anderen Hunden.
Mit Zustimmung des Innenausschusses des Thüringer Landtags können das Innen-
und das Sozialministerium gemeinsam in einer Rechtsverordnung weitere Rassen
bestimmen, die als gefährlich eingestuft werden.
2. Eine Haltungserlaubnis für gefährliche Hunde wird erteilt, wenn:
a: der Halter mindestens 18 Jahre alt ist,
b: der Halter eine Sachkundeprüfung bestanden hat (mit dem gefährlichen
Hund, nicht auf andere gefährliche Hunde übertragbar),
c: wenn es keine Zweifel an der Zuverlässigkeit des Halters gibt, d. h. es
dürfen z. B. keine Vorstrafen wg. Raub, Zuhälterei, Drogen oder
Trunkenheitsfahrten vorliegen,

d: wenn der Halter den Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung
nachweisen kann.
3. Eine wesentliche Neuregelung des Gesetzentwurfs besteht darin, dass
Personen, die sich einen gefährlichen Hund anschaffen möchten, der in der
Rasseliste aufgeführt ist, den besonderen Bedarf an diesem Hund nachweisen
müssen, der nicht durch Hunde anderer Rassen gedeckt werden kann.
4. Regeln für die Haltung gefährlicher Hunde:
Die Hunde müssen so gehalten werden, dass Menschen, Tiere und Sachen nicht
gefährdet werden. Gefährliche Hunde sind zudem im sicheren Gewahrsam zu
halten. Die Halter müssen darüber hinaus ein Warnschild am Zaun oder an der
Wohnungstür anbringen, um vor dem gefährlichen Hund zu warnen. Für
gefährliche Hunde wird zudem eine Kennzeichnungspflicht mittels Mikrochip
eingeführt, um die Identifizierbarkeit der Hundehalter zu gewährleisten.
5. Der Handel und die Zucht mit den in der Rasseliste genannten Hunden ist
verboten. Zur Durchsetzung dieser Vorschrift müssen alle Hunde der konkret
genannten Rassen drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes oder spätestens
mit Erlangung der Geschlechtsreife der Hunde unfruchtbar gemacht werden. Für
alle Hunderassen gilt zudem, dass sie generell nicht durch Zuchtauswahl,
Ausbildung oder Haltung zu gefährlichen Hunden gemacht werden dürfen.
6. Außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks darf in
Zukunft eine Person maximal einen gefährlichen Hund an der Leine führen. Der
Hundeführer muss dazu mindestens 18 Jahre alt sein, die nötige
Zuverlässigkeit besitzen und körperlich in der Lage sein, den Hund zu
führen. (Ausnahme: 16jährige mit Jagdschein)
7. Ausnahmen von Warnschild, Kennzeichnung, Haftpflichtversicherung und
Unfruchtbarmachung gelten für Hunde von Touristen oder von Personen, die
sich nicht länger als vier Wochen in Thüringen aufhalten.
8. Verstöße gegen dieses Gesetz können als Ordnungswidrigkeit mit bis zu
10.000 Euro geahndet werden (bislang 5.000 Euro nach der
Gefahrenhundeverordnung). Die Hunde können zudem eingezogen oder, als
letztes Mittel, auch eingeschläfert werden, wenn von diesen eine erhebliche
Gefahr für Menschen oder Tiere ausgeht. Die Tötung bedarf der Zustimmung des
zuständigen Veterinäramtes.
9. Grundsätzlich gelten nach dem Gesetzentwurf auch große Hunde als
gefährlich.

Als große Hunde gelten solche mit einer Widerristhöhe von mindestens 40
Zentimeter oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm. Für die großen
Hunde bzw. für deren Halter gelten allerdings abweichende Vorschriften. Die
Vorschriften über große Hunde gelten nicht für die Hundehalter, die zum
Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits einen großen Hund halten.
Diese Hundehalter sind somit erst bei der Neuanschaffung eines großen Hundes
von den Neuregelungen betroffen.
Für das Halten großer Hunde gilt in Zukunft keine Erlaubnis-, sondern nur
eine Anzeigepflicht. Grundsätzlich müssen die Halter großer Hunde auch eine
Sachkundeprüfung, eine Haftpflichtversicherung und die Markierung mittels
Chip nachweisen. Zudem dürfen keine Zweifel an der Zuverlässigkeit des
Halters bestehen.
Für den Nachweis der Sachkunde muss aber dann keine Prüfung abgelegt werden,
wenn der Halter bereits länger als drei Jahre einen großen Hund gehalten
hat, ohne dass es dabei zu tierschutzrechtlich oder ordnungsbehördlich
erfassten Vorkomm-nissen gekommen wäre. Der Leinenzwang für große Hunde gilt
zudem nur für geschlossene Ortschaften. (Hier ist allerdings zu beachten,
dass das Thüringer Waldgesetz einen Leinenzwang für das Führen von allen
Hunden im Wald vorschreibt mit Ausnahme der Jagdhunde.)
Große Hunde dürfen zudem auch von Minderjährigen geführt werden, sofern
diese körperlich dazu in der Lage sind.

13.10.10 / tag

http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/suche/detail/-/specific/Landesre
gierung-verabschiedet-Kampfhunde-Gesetz-1723353002
 
genau das was ich vorher gesagt habe, es werden große Hunde mit der Zeit von der Bildfläche verschwinden, tolle Menschheit:mad::mad:
 
Also die 4 Rassen, die in Thüringen auf der Liste stehen, stehen auch in der Gefahrenhundeverordnung die für ganz Deutschland gilt.

Möchte nur einen Begriff geklärt haben und zwar Kreuzung :confused:
Es gilt doch Rasse A + Rasse B = Kreuzung
Kreuzung A + Kreuzung B = Mischling oder?

Das Gesetz wird nichts anderes bringen als das mehr kleine und mittelgroße Hunde hier rumlaufen werden, bei denen viele denken "Die sind ja klein die müssen wir ja nicht erziehen :mad:

Mir darauf jetzt erstmal ein Bier hole, mal schauen ob ich mir das Gesetz schön saufen kann :drunk: (Aufgabe des Duck, Duck, Goose-Spiels)
 
jetzt hab ich auch einen gefährlichen Hund - 53 cm hoch und 35 kg schwer.

Ich werd's ihm sagen - ob er mir's auch glaubt ;)
 
3. Eine wesentliche Neuregelung des Gesetzentwurfs besteht darin, dass
Personen, die sich einen gefährlichen Hund anschaffen möchten, der in der
Rasseliste aufgeführt ist, den besonderen Bedarf an diesem Hund nachweisen
müssen, der nicht durch Hunde anderer Rassen gedeckt werden kann.

Da bin ich mal gespannt was als Bedarf gewertet wird...:rolleyes:
 
...
bin nur 150cm hoch, ...

:D"Hoch?" Da kannste aufrecht unterm Wohnzimmertisch durchlaufen:devilish:
Naja, 150cm "hoch" und ca. 2 1/2 Zentner - da hälste auch locker nen Rotti:cool:

Hmmm, eigentlich haben die Politiker ja auch bissl mitgedacht (völlig unüblich für diese Spezies). Die Gesetze wurden zwar verschärft, aber irgendwie auch in einem akzeptablen Rahmen.
Eigentlich hätten die Gesetze zur Gefahrenabwehr ja auch völlig ausgereicht, wenn sie denn auch konsequent durchgesetzt würden.
Aber dafür müssten die Ordnungskräfte personalmässig aufgestockt werden und auch eine entsprechende "hündische" Ausbildung haben, damit sie sich auskennen. Aber lieber werden gehobene Stellen besetzt und untere Dienste gestrichen.:mad:

Und nur mal so am Rande: Wem haben wir denn solche teilweise hahnebüchenen Gesetze und Verodrnungen zu verdanken?
Den "der tut nix" und die "ups-das hatter ja noch nie gemacht"; also die ignoranten und verantwortungslosen Hundehalter, denen alles was Respekt und Toleranz heißt am A.....llerwertesten vorbei geht.
Dankeschön also an alle Dumpfbacken!:mad:

Und wie hat es der Östereichische Tierschutz so schön formuliert?
Kampfhundehalter kommen überwiegend aus den sozialen Randschichten mit einem niedrigen Bildungsniveau. (Die haben wohl auch einen an der Klatsche):rolleyes:
 
Handel und Zucht mit
Kampfhunden sind verboten, Halter müssen ihre Tiere darum spätestens drei
Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetztes sterilisieren lassen.

was machen dann die züchter? alle kastrieren/sterilisieren oder ganz einfach umziehen. und warum genau ist der handel und die zucht untersagt? damit die rasse allmählich ausstirbt? :eek:
 
Und wie hat es der Östereichische Tierschutz so schön formuliert?
Kampfhundehalter kommen überwiegend aus den sozialen Randschichten mit einem niedrigen Bildungsniveau. (Die haben wohl auch einen an der Klatsche):rolleyes:

Tja...sowas kommt von ÖTV und Tierschutzverein Krems, aber man kann ihnen ja gerne die Meinung dazu sagen

http://www.tierheim-krems.at (Obfrau Nina Zinn-Zinnenburg, die ohne Hintergrundwissen für starke Einschränkung bzw. Zuchtverbot für "Kampfhunde" plädiert) - info@tierheim-krems.at

http://www.tierschutzverein.at (Präsident Erich Goschler, der unsere Hunde scheinbar nicht liebenswert findet und bei uns "Kampfhundehaltern" eine geringe Beisshemmung bemerkt hat) - tierschutzverein@oetv.or.at
 
Tja...sowas kommt von ÖTV und Tierschutzverein Krems, aber man kann ihnen ja gerne die Meinung dazu sagen

http://www.tierheim-krems.at (Obfrau Nina Zinn-Zinnenburg, die ohne Hintergrundwissen für starke Einschränkung bzw. Zuchtverbot für "Kampfhunde" plädiert) - info@tierheim-krems.at

http://www.tierschutzverein.at (Präsident Erich Goschler, der unsere Hunde scheinbar nicht liebenswert findet und bei uns "Kampfhundehaltern" eine geringe Beisshemmung bemerkt hat) - tierschutzverein@oetv.or.at

na klasse, krems auch:confused:, hab ich wohl verschlafen, wo haben die denn so einen schwachsinn publik gemacht??? (muss mich ja beim mailschreiben auf "irgendwas" beziehen können)

beim ötv habe ich die pressemeldung gelesen und dem goschler damals schon ein bitterböses mail geschrieben, antwort ist natürlich keine gekommen, wahrscheinlich hat er mein geschreibsel nicht verstanden, nehme mal an es war zu niveaulos/minder für ihn - war ja auch von einem listenhundhalter:mad:
 
Persönliches Gespräch (vor EINIGEN Ohrenzeugen) vorigen Samstag im Rahmen vom "1. österreichischen Tierheim-Symposium" in der VetMed.

Sie hat angefangen mit "Zuchtverbot", ist nach kurzer Zeit auf "irgendwelche Einschränkungen" zurückgewichen.
Also die TYPISCHE Argumentation von Leuten die sich noch nie mit dem Thema beschäftigt haben.
Sie kannte weder irgendwelche Statistiken noch Erfahrungen aus dem Ausland.

Auf meine Anmerkung, dass die "Idioten" bei einem Verbot von Pit und Co schnell auf andere Rassen wie z.B. Cane Corso umsteigen würden, war ihre Antwort "na solche gehören ja auch dazu".

Unwissende die ihren Mund aufmachen - immer das selbe Bild!



P.S.: sind übrigens genau die, die sich hier (berechtigt) sehr wichtig gemacht haben -> http://www.wuff-online.com/forum/showthread.php?t=96149&highlight=tierheim+krems

aber dann mit GENAU DIESEN HUNDEN einen Vorfall im eigenen Tierheim hatten, bei dem einer der Hunde ein Bein verlor, weil sie Trennwände aus Holz haben...IHREN Fehler sehen sie scheinbar nicht ein, sondern halten die Hunde für abnormal!!!

-> http://www.wuff-online.com/forum/showpost.php?p=2023706&postcount=152

Von "Profis" erwarte ich mir andere Aussagen
 
Zuletzt bearbeitet:
Und nur mal so am Rande: Wem haben wir denn solche teilweise hahnebüchenen Gesetze und Verodrnungen zu verdanken?
Den "der tut nix" und die "ups-das hatter ja noch nie gemacht"; also die ignoranten und verantwortungslosen Hundehalter, denen alles was Respekt und Toleranz heißt am A.....llerwertesten vorbei geht.
Dankeschön also an alle Dumpfbacken!:mad:


Nein, auch in Thüringen kamen die Gesetze nach heftigen Beißvorfällen-nicht wegen der sogenannten Tutnixe, die ja offenbar nur für andere HH und deren Hunde gefährlich sind.
 
Tut deine Realitätsverweigerung wirklich nicht weh?
Ich mach mir langsam echt Sorgen um dich...

Aber nur falls du die OFFIZIELLE BEISSTATISTIK von THÜRINGEN verpasst hast, stell ich es gerne nochmal hier rein!

http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tim/abteilung2/referat25/hundestatistik_2009.pdf

Im Vergleich "Kampfhunde" (4 Rassen zusammengefasst!!!) mit "Tut-Nixe" (Goldie und Labrador):


Vorfälle------------------------ 10 - 28
leicht verletzte Menschen ------- 6 - 12
schwer verletzte Menschen ------2 - 8
getötete Menschen ------------- 0 - 0
verletzte Tiere-------------------4 - 7
getötete Tiere ------------------
0 - 3


Golden Retriever:

Vorfälle: 16
leicht verletzte Menschen: 9
schwer verletzte Menschen: 5
getötete Menschen: 0
verletzte Tiere: 4
getötete Tiere: 1


Labrador:

Vorfälle: 12
leicht verletzte Menschen: 3
schwer verletzte Menschen: 3
getötete Menschen: 0
verletzte Tiere: 3
getötete Tiere: 2


American Staffordshire Terrier

Vorfälle: 4
leicht verletzte Menschen: 1
schwer verletzte Menschen: 1
getötete Menschen: 0
verletzte Tiere: 2
getötete Tiere: 0


"Pitbull-Terrier"

Vorfälle: 4
leicht verletzte Menschen: 3
schwer verletzte Menschen: 1
getötete Menschen: 0
verletzte Tiere: 2
getötete Tiere: 0


Staffordshire Bullterrier

Vorfälle: 2
leicht verletzte Menschen: 2
schwer verletzte Menschen: 0
getötete Menschen: 0
verletzte Tiere: 0
getötete Tiere: 0


Bullterrier

Vorfälle: 0
leicht verletzte Menschen: 0
schwer verletzte Menschen: 0
getötete Menschen: 0
verletzte Tiere: 0
getötete Tiere: 0
 
@Orest: Auch wenn EIN Beißvorfall MEHRMALS in der Presse "hochgejubelt" wird belibt es immer noch EIN Beißvorfall. Es werden NICHT die Anzahl der Presseveröffentlichungen gewertet:D

Aber, das sind dann auch solche Sachen wie: 76-jährige Frau mit Rottweiler und Boxer --> da wurde das Enkelkind totgebissen und am nächsten Tag sind beide im Fernsehen (Eltern und Großmutter) und geben sehr gefasst fleissig Interviews (toll - wir sind im Fernsehen).

Welcher geistig normale Mensch vertraut einer 76-jährigen, die kaum laufen kann, einen Rottweiler (2. Hund war ein Boxer) an, mit dem sie lt. Aussagen der Nachbarn nicht fertig wurde und verwahrlosen ließ?
Welcher verantwortungslosen Eltern geben dann noch ihr Kind in diesen Haushalt (auch wenns der Enkel ist, den der Hund gelegentlich zu sehen kriegt)?

Und wer könnte, nachdem er gerade sein Kind verloren hat so locker Interviews geben?

Ich bin wohl zu blauäugig wenn ich denke das Hundehaltung etwas mit Verantwortung für das Tier und seine Umwelt zu tun hat.

Hundeführerschein?
Ich bin dafür!
Aber mit Nachkontrolle des Wissens und der Haltung alle mindestens 2 Jahre?

Geht nicht?

Doch!
Ich muss dies für meinen Betrieb sogar jährlich machen, sonst ist die Zulassung weg. Ist per Gesetz so geregelt!:cool:
 
Tut deine Realitätsverweigerung wirklich nicht weh?
Ich mach mir langsam echt Sorgen um dich...

Aber nur falls du die OFFIZIELLE BEISSTATISTIK von THÜRINGEN verpasst hast, stell ich es gerne nochmal hier rein!

Markus, du vermischt hier 2 verschiedene Diskussionen.

Nochmal langsam zum Mitdenken: Diskussion 1 geht darüber, wie sinnvoll solche Gesetze sind, ob sie die Richtigen treffen usw. Zu dieser Diskussion gehört deine Statistik.

Ich habe aber auf diesen Absatz geantwortet
Und nur mal so am Rande: Wem haben wir denn solche teilweise hahnebüchenen Gesetze und Verodrnungen zu verdanken?
Den "der tut nix" und die "ups-das hatter ja noch nie gemacht"; also die ignoranten und verantwortungslosen Hundehalter, denen alles was Respekt und Toleranz heißt am A.....llerwertesten vorbei geht.
Dankeschön also an alle Dumpfbacken!:mad:
:

Die Diskussion dazu wäre, warum kam es zu diesem Gesetz. Es kam jedenfalls nicht durch die "Tutnixe", denn die sind nach allgemeiner Meinung hier zwar unerzogen, stören andere Hunde und noch viel mehr ihre Halter, aber noch nie hat hier jemand einen Hund, der einen Menschen ins Koma gebissen hat oder sogar getötet hat als Tutnix bezeichnet.

Und ja, in Thüringen gab es einen Vorfall. Aber man kann doch nicht so naiv sein, zu glauben, daß andere Vorfälle (auch wenn sie im nahen Ausland, also z.B. in Österreich passiert sind) nicht in die Entscheidung einfließen? Das meinte ich mit "es werden andere Vorfälle registriert". (Aber, Markus, wenn man will, kann man alles falsch verstehen, nicht? :rolleyes:)
 
(Aber, Markus, wenn man will, kann man alles falsch verstehen, nicht? :rolleyes:)


Stimmt - und wer´s nicht glaubt, kann ja zu dir in die Lehre gehen!

Zitat von KIS

Und nur mal so am Rande: Wem haben wir denn solche teilweise hahnebüchenen Gesetze und Verodrnungen zu verdanken?
Den "der tut nix" und die "ups-das hatter ja noch nie gemacht"; also die ignoranten und verantwortungslosen Hundehalter, denen alles was Respekt und Toleranz heißt am A.....llerwertesten vorbei geht.
Dankeschön also an alle Dumpfbacken!:mad:
:

KIS meinte damit wohl, dass der Vorfall nicht Schuld am neuen Gesetz war, sondern nur ein Anlassfall um die allgemeine Stimmung gegen verantwortungslos gehaltene und geführte Hunde für politische Zwecke zu missbrauchen.

Das hast DU aber (absichtlich?) falsch interpretiert und die "Tut Nixe" schnell aus der Gefahrenzone gebracht!

Zitat von Orest

Nein, auch in Thüringen kamen die Gesetze nach heftigen Beißvorfällen-nicht wegen der sogenannten Tutnixe, die ja offenbar nur für andere HH und deren Hunde gefährlich sind.

und

Zitat von Orest

Aber jedenfalls nicht wegen der sogenannten Tutnixe. Und auch in Thüringen werden andere Beissvorfälle registriert, einer allein hätte nicht dieses Ergebnis gezeitigt.


DARAUF kam von mir die Statistik, die belegt, dass der "Tutnix" sehr wohl gefährlich sein kann!

Ich hab nichts falsch verstanden, sondern dir nur den "Tut Nix tut doch was"-Spiegel vorgehalten!
 
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