Suche Teletakt!

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
@emily

das beste was du tun kannst ist, das teletakt vernichten. deinen "freund" auf sie rechtliche lage hinweisen und im fall der fälle (also wenn er es wirklich anwendet) anzeigen.

punkt aus.

lg
 
akela1 schrieb:
@emily

das beste was du tun kannst ist, das teletakt vernichten. deinen "freund" auf sie rechtliche lage hinweisen und im fall der fälle (also wenn er es wirklich anwendet) anzeigen.

punkt aus.

lg

Ich denke du hast recht. :rolleyes: Bin mir sogar fast ganz sicher dass er sich eines kaufen und auch verwenden wird. :(
 
ich sag dir mal was emily, indem du es an ihm demonstrierst kannst du nicht verhindern, dass es sich ein solches gerät zulegt und es dann selber verwendet.

wenn sich jemand durch zureden und bitten nicht abbringen läßt, dann ist er von seiner eigenen meinung überzeugt.

du hast immer noch die option, dass du ihn anzeigst und so verhinderst, dass ein hund auf dauer zu schaden kommt.

wenn dein bekannter wirklich so überzeugt und besessen vom teletakt ist, wird er es besorgen, ob du ihm nun zeigst, wie schlimm es wirkt, oder nicht.
vielleicht bestärkst du ihn ja auch noch, indem du es vorführst, hast du schon mal an die möglichkeit gedacht, dass dein schuss nach hinten losgeht ???

ich hoffe natürlich, dass sich dein bekannter nochmal überlegt, was er tut. vielleicht weiß er genauso wenig, dass das teletakt schon verboten ist wie du. sags ihm halt. und wenn er es trotzdem benutzt, dann macht er es vorsetzlich und die strafe fällt im falle einer anzeige gleich höher aus.

übrigens kann man darüf bis zu 1 jahr ins gefängnis gehen.

das würde ich so nebenbei auch gleich erwähnen.

lg
 
akela1 schrieb:
ich sag dir mal was emily, indem du es an ihm demonstrierst kannst du nicht verhindern, dass es sich ein solches gerät zulegt und es dann selber verwendet.

wenn sich jemand durch zureden und bitten nicht abbringen läßt, dann ist er von seiner eigenen meinung überzeugt.

du hast immer noch die option, dass du ihn anzeigst und so verhinderst, dass ein hund auf dauer zu schaden kommt.

wenn dein bekannter wirklich so überzeugt und besessen vom teletakt ist, wird er es besorgen, ob du ihm nun zeigst, wie schlimm es wirkt, oder nicht.
vielleicht bestärkst du ihn ja auch noch, indem du es vorführst, hast du schon mal an die möglichkeit gedacht, dass dein schuss nach hinten losgeht ???

ich hoffe natürlich, dass sich dein bekannter nochmal überlegt, was er tut. vielleicht weiß er genauso wenig, dass das teletakt schon verboten ist wie du. sags ihm halt. und wenn er es trotzdem benutzt, dann macht er es vorsetzlich und die strafe fällt im falle einer anzeige gleich höher aus.

übrigens kann man darüf bis zu 1 jahr ins gefängnis gehen.

das würde ich so nebenbei auch gleich erwähnen.

lg

Ich war mir deshalb so sicher dass er es sein lässt wenn er es am eigenen Leib erfährt, weil ich selbst schon fühlen durfte wie es sich anfühlt und das war keinesfalls ein leichtes kitzeln. Allerdings weiß ich nicht mehr auf welche Stufe es eingestellt war.

lg Kathi
 
Mal zur Aufklärung:
Auszug aus dem Ö-Waffengesetz von 1996
Waffen
§ 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu
beseitigen oder herabzusetzen oder
2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.

§ 11. (1) Der Besitz von Waffen, Munition und Knallpatronen ist Menschen unter 18 Jahren verboten.

Verbotene Waffen
§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen
1. von Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die
mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind;
2. von Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum
Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet
sind;
3. von Flinten (Schrotgewehren) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder mit einer
Lauflänge von weniger als 45 cm;
4. von Flinten (Schrotgewehren) mit Vorderschaftrepetiersystem (,,Pumpguns'');
5. von Schußwaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles oder mit
Gewehrscheinwerfern versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten
Vorrichtungen allein;
6. der unter der Bezeichnung ,,Schlagringe'', ,,Totschläger'' und ,,Stahlruten'' bekannten
Hiebwaffen.

Und eine Information der IWÖ:
Der österreichische Waffenfachhandel und IWÖ informieren Sie deshalb wie folgt:

Sie können ab 18 Jahren ohne weiteres folgende Waffen erwerben:

- Softguns

- Luftdruck- und CO2-Waffen

- Lunten-, Rad- und Steinschloßreplikas, Modellkanonen

- Vor 1871 erzeugte Schußwaffen

- Zimmerstutzen (Kal. 4 mm Randfeuer)

- Schwerter, Spring-, Fall und Butterflymesser

- Schlagstöcke

- Gas- und Signalwaffen

- Bögen, Schleudern, Armbrüste

- Tränengas- und Pfeffersprays

- Elektroschocker

Sie können ab 18 Jahren folgende meldepflichtige und sonstige Schußwaffen erwerben:

- Langwaffen mit gezogenem Lauf außer Halbautomaten

- Langwaffen mit glattem Lauf (ein- oder mehrläufige Flinten),
außer "Pumpguns", Repetier- und halbautomatischen Flinten

Sie können ab 21 Jahren als Inhaber von Waffenpaß oder Waffenbesitzkarte folgende genehmigungspflichtige Schußwaffen erwerben:

- Faustfeuerwaffen (Pistolen und Revolver)

- Repetierflinten außer "Pumpguns"

- Halbautomatische Langwaffen außer Kriegsmaterial

Also bitte zuerst informieren, dann schreiben und bei Unsicherheiten nachschlagen

lg Rotti
 
Also ich habe erfahren, dass Teletak sowie Stachelhalsbänder in Ö nicht verkauft werden dürfen! :confused:
 
Thema geschlossen

Da sich hier alles geklärt hat, wird das Thema (in Absprache mit dem Ersteller) an dieser Stelle geschlossen.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben