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akela1 schrieb:@emily
das beste was du tun kannst ist, das teletakt vernichten. deinen "freund" auf sie rechtliche lage hinweisen und im fall der fälle (also wenn er es wirklich anwendet) anzeigen.
punkt aus.
lg
akela1 schrieb:ich sag dir mal was emily, indem du es an ihm demonstrierst kannst du nicht verhindern, dass es sich ein solches gerät zulegt und es dann selber verwendet.
wenn sich jemand durch zureden und bitten nicht abbringen läßt, dann ist er von seiner eigenen meinung überzeugt.
du hast immer noch die option, dass du ihn anzeigst und so verhinderst, dass ein hund auf dauer zu schaden kommt.
wenn dein bekannter wirklich so überzeugt und besessen vom teletakt ist, wird er es besorgen, ob du ihm nun zeigst, wie schlimm es wirkt, oder nicht.
vielleicht bestärkst du ihn ja auch noch, indem du es vorführst, hast du schon mal an die möglichkeit gedacht, dass dein schuss nach hinten losgeht ???
ich hoffe natürlich, dass sich dein bekannter nochmal überlegt, was er tut. vielleicht weiß er genauso wenig, dass das teletakt schon verboten ist wie du. sags ihm halt. und wenn er es trotzdem benutzt, dann macht er es vorsetzlich und die strafe fällt im falle einer anzeige gleich höher aus.
übrigens kann man darüf bis zu 1 jahr ins gefängnis gehen.
das würde ich so nebenbei auch gleich erwähnen.
lg
Der österreichische Waffenfachhandel und IWÖ informieren Sie deshalb wie folgt:
Sie können ab 18 Jahren ohne weiteres folgende Waffen erwerben:
- Softguns
- Luftdruck- und CO2-Waffen
- Lunten-, Rad- und Steinschloßreplikas, Modellkanonen
- Vor 1871 erzeugte Schußwaffen
- Zimmerstutzen (Kal. 4 mm Randfeuer)
- Schwerter, Spring-, Fall und Butterflymesser
- Schlagstöcke
- Gas- und Signalwaffen
- Bögen, Schleudern, Armbrüste
- Tränengas- und Pfeffersprays
- Elektroschocker
Sie können ab 18 Jahren folgende meldepflichtige und sonstige Schußwaffen erwerben:
- Langwaffen mit gezogenem Lauf außer Halbautomaten
- Langwaffen mit glattem Lauf (ein- oder mehrläufige Flinten),
außer "Pumpguns", Repetier- und halbautomatischen Flinten
Sie können ab 21 Jahren als Inhaber von Waffenpaß oder Waffenbesitzkarte folgende genehmigungspflichtige Schußwaffen erwerben:
- Faustfeuerwaffen (Pistolen und Revolver)
- Repetierflinten außer "Pumpguns"
- Halbautomatische Langwaffen außer Kriegsmaterial
Wo ist das geregelt?super-josy schrieb:Also ich habe erfahren, dass Teletak sowie Stachelhalsbänder in Ö nicht verkauft werden dürfen!