steuerberater oder steuerkundige unter euch ?

akela1

Super Knochen
ich habe ein schreiben vom finanzamt bekommen für einen ?? wahrscheinlich steuerausgleich ?? für das jahr 2006.

bisher habe ich sowas immer über das internet gemacht und nie etwas zurück zahlen müssen. jetzt hat sich die summe erhöht und ich wollte mich im vorfeld erkundigen ob ich überhaupt zu einem steuerberater gehen muss.

bevor ich da eine menge geld ablege und es mir vielleicht günstiger kommt eine nachzahlung zu machen, ...

meine frage also:

wenn man freier dienstnehmer ist - ab welcher summe im jahr sollte man einen steuerberater aufsuchen ? gibt es da eine konkrete summe, auf welche faktoren kommt es an ?

in meinem fall ist es so, dass im vorjahr noch reisekosten vom arbeitgeber versteuert wurden und nur noch die *nettosumme* an mich ausbezahlt wurde. dieses jahr wurden die gesamten reisekosten vom arbeitgeber ausbezahlt, was auch den jahresumsatz in die höhe getrieben hat.

gehe ich richtig in der annahme, dass meine rückzahlung ans finanzamt die steuer aus diesen reisekosten beträgt ?

wie kann ich das ausrechnen und wie gehe ich am wenigsten risiko ein eine bazen-summe ans finanzamt zu verlieren ?

kann mir in dieser richtung jemand helfen oder auskunft geben ?

lg
 
Wenn Du selber einen Antrag auf Steuerausgleich für 2006gestellt hast, und dann eine Nachforderung bekommst, kannst Du den Antrag einfach zurückziehen und musst dann ( habe ich so gehört ....) nix bezahlen.
 
@ cato
stimmt!

Hab ich auch schon zwei Mal gemacht... hätte nachzahlen müssen und hab einfach nur ein Schriftstück gesandt, in dem ich schrieb, dass ich von meinem Antrag zurücktrete.
Und damit musste ich nix mehr nachzahlen :)
 
nein, ich habe keine nachforderung bekommen. ich bin lediglich dazu aufgefordert worden eine einkommenssteuer-erklärung zu machen. so ein schreiben habe ich bisher vom finanzamt noch nicht erhalten.

ich kann mir das nur so erklären, dass ich über einen gewissen betrag oder über ein limit gekommen bin, ab welchem das nötig wird.

diese steuererklärungen, die man online macht - die mache ich schon seit jahren. nur diese einkommenssteuer-erklärung ist für mich eine neue geschichte.

lg
 
aber du hast doch gesagt, du bist freier dienstnehmer. da gibts ja garkeine einkommenssteuer, sondern lohnsteuer, meines wissens :confused:

oder verwechsle ich da was.........
 
nein, ich habe keine nachforderung bekommen. ich bin lediglich dazu aufgefordert worden eine einkommenssteuer-erklärung zu machen. so ein schreiben habe ich bisher vom finanzamt noch nicht erhalten.

ich kann mir das nur so erklären, dass ich über einen gewissen betrag oder über ein limit gekommen bin, ab welchem das nötig wird.

diese steuererklärungen, die man online macht - die mache ich schon seit jahren. nur diese einkommenssteuer-erklärung ist für mich eine neue geschichte.

lg

auch die einkommensteuer-erklärung macht man online.
du hast bis jetzt wahrscheinlich die sog. arbeitnehmerveranlagung gemacht, oder?
im zweifel würde ich beim fa die hotline anrufen, sind immer sehr nett.
lg eva
 
Soweit ich informiert bin, ist der Unterschied zu einem "normalen" Dienstvertrag, dass der Arbeitnehmer bei einem freien Dienstvertrag zwar während des Jahres bereits die Sozialversicherung abführt, jedoch bei Überschreiten eines bestimmten Jahreseinkommens (alle selbständigen und unselbständigen Einkommen zusammengerechnet) Einkommenssteuer anfällt. - Der "freie Dienstvertrag" ist also eine Mischung aus Selbständigkeit und Angestelltenverhältnis.

Die Einkommenssteuer ist jedoch nur für den Differenzbetrag zum Grenzbetrag (10.000,- oder 10.730,-) abzuführen, da es eine Staffelung gibt.
http://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/Selbstaendigenb_dt_Apr07_WEB.pdf
Bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege.

LG
Katharina
 
Zuletzt bearbeitet:
@kapla

bei dem link, den du angegeben hast hab ich mich auch schon reingelesen - und ja es könnte tatsächlich so sein, dass ich letztes jahr darunter gelegen bin und heuer drüber.

was würde das in meinem fall bedeuten ?? das ich mir einen steuerberater suchen muss, der mir die einkommenssteuer macht ?

lg
 
Ich würde folgendes machen:

- Berechnung des tatsächlichen Jahreseinkommens inkl. Reisespesen und Sozialversicherungsanteil des Arbeitsnehmers (dazu solltest du Bestätigungen vom Arbeitgeber erhalten haben)
- Wenn der Jahresbetrag sehr viel höher über dem Grenzbetrag liegt würde ich einen Steuerberater kontaktieren (1. Beratung meist kostenlos)
- Sollte der Betrag nicht viel über den 10.000 EUR liegen würde ich das Formular selbst ausfüllen und mir gegebenenfalls ansehen, was ich laut Steuerhandbuch absetzen kann.

Vor allem: die Einkommenssteuer wird ja nur für den Betrag, der über den 10.000 EUR liegt, berechnet. (Wenn du z.b. 12.000 EUR Jahreseinkommen hattest, sind das 38,333% von 2000,- EUR, somit 766,66 EUR.)

Der freie Dienstvertrag bringt dem Arbeitnehmer leider kaum Vorteile...

LG
Katharina
 
Zuletzt bearbeitet:
als freier dienstnehmer MUSST du eine einkommenssteuererklärung machen.
da, du ja steuern zahlen musst und das wird dann anhand der erklärung berrechnet. wie schon gesagt unter 10.000 gibts keine einkommenssteuer alles was drüber ist, musst du was zahlen:(. geht mir leider genauso
 
so - ich glaube ich hab nun des rätsels lösung.

bisher habe ich immer die L1 online gemacht, das ist die lohnsteuer und da ich in einem jahr sowohl arbeitgeber war, als auch freier dienstnehmer habe ich für genau das jahr nur die L1 gemacht - und das schreiben des finanzministeriums bedeutet nichts anderes, als dass ich die E1 (also die einkommenssteuer) noch nachmachen muss.

wie das genau funzt weiß ich noch nicht - da werde ich heute abend zuhause etwas herumtüfteln.

lg
 
wenn du freier dienstnehmer bist, bist du verantwortlich für die versteuerung bzw die sozialversicherung (ausnahme, der dienstgeber zahlt sie komplett)
(muss im normalfall wenn du honorarnoten ausstellt darauf vermerkt werden)
auch wenn du unter 10.000 eur bist würde ich mir aufjedenfall einen steuerberater nehmen bzw einen beratungstermin mit dem ögb ausmachen (arbeiterkammer ist meines wissen nach - bzw war es vor ein paar jahren so- für freie dienstnehmerInnen nicht zuständig)

gut erklärt ist es auch meiner meinung nach auf der oeh seite:
http://www.oeh.ac.at/arbeiten/steuer/

http://www.help.gv.at/Content.Node/88/Seite.880003.html
 
ich hab letztes jahr auch so ein schreiben bekommen, weil ich nebenbei einen Werkvertrag hatte.

ich hab die Formulare einfach allein ausgefüllt, war nicht sehr kompliziert... und es hat alles geklappt. die einkünfte vom werkvertrag wurden versteuert, dass musste ich halt nachzahlen, das wars.
 
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