hier noch ein Schreiben, welches selbstverständlich nicht beantwortet wurde:
Meine Adresse ist dem Empfänger dieses Schreibens bekannt. Aachen, den 03.06.2004
An die
Redaktion Stern TV
Hohenzollernring 89-93
50672 Köln
Vorab per Fax: 0221/95 15 99-45
Betreff: stern TV 19.05.2004 und folgende
Sehr geehrter Herr Jauch,
in oben genannter Angelegenheit erlaube ich mir zunächst darauf hinzuweisen, dass in der Bundesrepublik Deutschland keineswegs ein genereller Maulkorb- und Leinenzwang für alle sogenannten "Kampfhunde" besteht.
Soweit in einigen Bundesländern Regelungen bestehen, nach denen Hunde bestimmter Rassen generell mit Leine und Maulkorb zu führen sind, sind dort auch Regelungen enthalten, die, schon unter Berücksichtigung des vorrangigen Bundesgesetzes, namentlich dem Tierschutzgesetz derartiges ohne Begründung verbieten bzw. unter Strafe stellen.
In der Regel bedeutet dies, dass ein Hund bei dem laut Länderregelung per Rasseliste eine besondere Gefährlichkeit vermutet wird, nach bestandenem "Wesenstest" bzw. Verhaltensprüfung wieder als "ganz normaler" Hund gilt, der dann selbstverständlich in der Öffentlichkeit wieder ohne Maulkorb geführt werden darf und auch dort, wo es per Gesetz, Verordnung und/oder Ortssatzung geregelt ist auch wieder ohne Leine laufen darf.
Insofern werden Sie und Ihre Redakton hiermit aufgefordert, dies in Zukunft bei Ihrer Berichterstattung zu berücksichtigen und baldmöglichst richtigzustellen.
Andernfalls von hier aus rechtliche Schritte eingeleitet werden, die Ihnen behilflich sein sollen, Ihrer Informationspflicht umfassend nachzukommen.
Der Eingangsatz zur vorgenannten Sendung lautete:
"Es vergeht praktisch keine Woche ohne gefährliche Attacken von sogenannten Kampfhunden, die insbesondere des öfteren Kinder angreifen und ihnen oft schwere Verletzungen zufügen."
Würden Sie mir freundlicherweise mitteilen, welche Hunde Ihrer Ansicht nach als "sogenannte Kampfhunde" zu klassizifieren wären?
Desweiteren wird hiermit um Mitteilung gebeten, welche belgbaren Unfallmeldungen Sie veranlassten zu behaupten, es vergehe "praktisch keine Woche ohne gefährliche Attacken von sogenannten "Kampfhunden".
Zum Fall der "Marie-Luise Dietrich, 3 Jahre alt. Opfer einer Hundeattacke.", möchte ich anmerken, dass es sich bei den Hunden des Herrn Marco Lange keineswegs um "scheinbar allerliebste Hausgenossen" gehandelt hat.
"Es ist Sonntag der 28. März halb acht Uhr morgens. Die kleine Marie- Luise geht allein auf den Hof zum spielen."
Dazu ein Zitat aus der Thüringer-Allgemeinen aus April diesen Jahres:
"Die Attacke geschah nur wenige Tage, ehe Hundehalter Marco L. in Gotha vor Gericht erscheinen sollte. Der 36-jährige Marco L. ist wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Sein Rottweiler soll bereits am 31. Mai und am 18. Juli des Vorjahres zwei Menschen gebissen haben, wird ihm vorgeworfen. Das Tier ist einer der beiden Hunde, die das Mädchen anfielen. Die Verhandlung über diese Bisse wurde auf Juni verlegt."
- Einmal ganz abgesehen davon, dass auch bei Hunden, die noch nie einen Menschen gebissen haben, das Verhalten des Kindesmutter zumindest als grob fährlässig bezeichnet werden muss, dürfte es vor dem Hintergrund der Tatsache, dass zumindest einer der beiden beteiligten Hunde bereits 2 Mal einen Menschen verletzt hat, als bedingt vorsätzlich erachtet werden.
"Die beiden Familienhunde wurden sofort nach der Attacke eingeschläfert. Auf Wunsch des Besitzers ..."
Dies wiederum muss als Vernichtung von Beweismittlen bezeichnet werden. Die Beseitigung der Hunde macht es unmöglich zu eruieren, ob nicht vielmehr die nicht tiergerechte Haltung der Hunde zu diesem tragischen Ergeignis führte. Aber dadurch würde ja auch der Hundehalter für sein Handeln zur Verantwortung gezogen, da ist doch viel einfacher bei der Behauptung zu bleiben, es seien die "gefährlichen Gene" des Hundes Verantwortlich.
Meine Adresse ist dem Empfänger dieses Schreibens bekannt. Aachen, den 03.06.2004
An die
Redaktion Stern TV
Hohenzollernring 89-93
50672 Köln
Vorab per Fax: 0221/95 15 99-45
Betreff: stern TV 19.05.2004 und folgende
Sehr geehrter Herr Jauch,
in oben genannter Angelegenheit erlaube ich mir zunächst darauf hinzuweisen, dass in der Bundesrepublik Deutschland keineswegs ein genereller Maulkorb- und Leinenzwang für alle sogenannten "Kampfhunde" besteht.
Soweit in einigen Bundesländern Regelungen bestehen, nach denen Hunde bestimmter Rassen generell mit Leine und Maulkorb zu führen sind, sind dort auch Regelungen enthalten, die, schon unter Berücksichtigung des vorrangigen Bundesgesetzes, namentlich dem Tierschutzgesetz derartiges ohne Begründung verbieten bzw. unter Strafe stellen.
In der Regel bedeutet dies, dass ein Hund bei dem laut Länderregelung per Rasseliste eine besondere Gefährlichkeit vermutet wird, nach bestandenem "Wesenstest" bzw. Verhaltensprüfung wieder als "ganz normaler" Hund gilt, der dann selbstverständlich in der Öffentlichkeit wieder ohne Maulkorb geführt werden darf und auch dort, wo es per Gesetz, Verordnung und/oder Ortssatzung geregelt ist auch wieder ohne Leine laufen darf.
Insofern werden Sie und Ihre Redakton hiermit aufgefordert, dies in Zukunft bei Ihrer Berichterstattung zu berücksichtigen und baldmöglichst richtigzustellen.
Andernfalls von hier aus rechtliche Schritte eingeleitet werden, die Ihnen behilflich sein sollen, Ihrer Informationspflicht umfassend nachzukommen.
Der Eingangsatz zur vorgenannten Sendung lautete:
"Es vergeht praktisch keine Woche ohne gefährliche Attacken von sogenannten Kampfhunden, die insbesondere des öfteren Kinder angreifen und ihnen oft schwere Verletzungen zufügen."
Würden Sie mir freundlicherweise mitteilen, welche Hunde Ihrer Ansicht nach als "sogenannte Kampfhunde" zu klassizifieren wären?
Desweiteren wird hiermit um Mitteilung gebeten, welche belgbaren Unfallmeldungen Sie veranlassten zu behaupten, es vergehe "praktisch keine Woche ohne gefährliche Attacken von sogenannten "Kampfhunden".
Zum Fall der "Marie-Luise Dietrich, 3 Jahre alt. Opfer einer Hundeattacke.", möchte ich anmerken, dass es sich bei den Hunden des Herrn Marco Lange keineswegs um "scheinbar allerliebste Hausgenossen" gehandelt hat.
"Es ist Sonntag der 28. März halb acht Uhr morgens. Die kleine Marie- Luise geht allein auf den Hof zum spielen."
Dazu ein Zitat aus der Thüringer-Allgemeinen aus April diesen Jahres:
"Die Attacke geschah nur wenige Tage, ehe Hundehalter Marco L. in Gotha vor Gericht erscheinen sollte. Der 36-jährige Marco L. ist wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Sein Rottweiler soll bereits am 31. Mai und am 18. Juli des Vorjahres zwei Menschen gebissen haben, wird ihm vorgeworfen. Das Tier ist einer der beiden Hunde, die das Mädchen anfielen. Die Verhandlung über diese Bisse wurde auf Juni verlegt."
- Einmal ganz abgesehen davon, dass auch bei Hunden, die noch nie einen Menschen gebissen haben, das Verhalten des Kindesmutter zumindest als grob fährlässig bezeichnet werden muss, dürfte es vor dem Hintergrund der Tatsache, dass zumindest einer der beiden beteiligten Hunde bereits 2 Mal einen Menschen verletzt hat, als bedingt vorsätzlich erachtet werden.
"Die beiden Familienhunde wurden sofort nach der Attacke eingeschläfert. Auf Wunsch des Besitzers ..."
Dies wiederum muss als Vernichtung von Beweismittlen bezeichnet werden. Die Beseitigung der Hunde macht es unmöglich zu eruieren, ob nicht vielmehr die nicht tiergerechte Haltung der Hunde zu diesem tragischen Ergeignis führte. Aber dadurch würde ja auch der Hundehalter für sein Handeln zur Verantwortung gezogen, da ist doch viel einfacher bei der Behauptung zu bleiben, es seien die "gefährlichen Gene" des Hundes Verantwortlich.