<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Chico:
hallo ilselore!
jetzt bin ich aber wirklich sprachlos. einerseits werden familienhunde, die nachweislich nett und freundlich sind, enteignet, erschossen, eingeschläfert
auf der anderen seite fühlt sich keiner zuständig, wenn wirklich handlungsbedarf da ist.
was soll das ganze? so wird nur hass und unsicherheit geschürt.
ein kopfschüttelnder chico [/quote]
Hallo Chico, das ist die brutale Wirklichkeit, wenn eine Verordnung mit der sogen. heissen Nadel gestrickt wurde.
Die Bestimmunen in sich so "schwammig" formuliert, dass das eine Amt erst einmal die Angelegenheit dem anseren Amtübergibt.
Hier ein Beispiel: Das Jugendamt bekommt einen Hinweis von Kindesmisshandlung. Dieser Hinweis sagt doch eigentlich eine klare Bedrohung aus: nämlich Misshandlung! Nun, um dieser Angelegenheit nachgehen zu können, müssen mehrere Ämter untereinander "konferieren2 und eine "Strategie" erarbeiten. Wenn alles erarbeitet ist, dann meldet sich das Jugendamt bei der entspr. Familie an. In der Regel dauert es dann satte 2 Wochen, bis eine Wohnungsbeschau stattfindet. Eine feine heile Welt präsentiert sich den Amtsleuten.
In der Regel werden solche Vorkommnisse (Misshandlung, Vernachlässigung usw.) dem Ordnungsamt gemeldet. In einigen Fällen sind schon Anzeigen, die auf dem Polizeirevier erstattet wurden, an die Ämter (Ordnungsamt, Jugendamt) weitergeleitet worden, anstatt sofort mit der Ermittlungsarbeit zu beginnen.
Solange die Nachbarschaft fordert, dass gewisse HundehalterInnen überprüft werden sollen, weil sie z.B. 3 Hunde in ihrer kleinen Wohnung halten, solange die Nachbarschaft meldet, die 3 Hunde tragen kein Halsband, werden ohne Maulkorb auf die Strasse gefürt, hat das Ordnungsamt zwar Kenntnis, dass die Hundehalterrung sorglos ist, ja, dass sie sogar gegen Verordnungen verstösst, aber noch hat der Hund ja niemanden angefallen und gebissen. In wenigen Fällen reagiert das OA direkt.
Beisst so ein Hund dann tatsächsich zu, dann geht das OA gemeinsam mit der Polizei vor Ort. In der Regel werden die Tiere dann vom Ordnungsamt eingezogen.
Anwesend sind: 1 Mitarbeiter des OA, ein Amtsveterinär, mehrere Polizeibeamte.
Unterliegen die Tiere dann dem Besitz des Ordnungsamtes, wird von denen bestimmt, ob evtl. ein Wesenstest durchgeführt wird, oder ob das Tier sofort getötet wird, weil ein anwesender "WesensTester" diesem Hund kein einwandfreies Wesen attestieren kann.
Werden Zucht- oder Halterungsverstösse dem OA gemeldet, sind auch hier die Handlungsbefugnisse des Ordnungsamtes äusserst bescheiden!!
So läuft das, lieber Chico.
[Dieser Beitrag wurde von Ilselore am 16. Dezember 2001 editiert.]