Sogenannte Listenhunde

LondonEye

Neuer Knochen
Also, ich versuch es gleich mal detaiilierter..

Meines Wissens nach ist in verschiedenen Bundesländern in Österreich, die Haltung der Listenhunde auf 2!!! beschränkt.

Wie macht das eigentlich ein Züchter, einer Listenhund Rasse?
Denn der kommt zumindest im laufe der Zeit, sicher auf mehr als 2.

Wie wird das denn gehandhabt? Gibts dazu Ausnahmeregeln, bzw. was sind denn die Voraussetzungen dazu?

Ich bin nämlich absoluter Gegner der Liste für gewisse Hunde. Denn und das wurde schon sehr oft erwähnt, ist ein Listenhund sicher nicht von Haus aus, ein sogenannter "Kampfhund"....
Deswegen bin ich äußerst neugierig auf eure Antworten, diesbezüglich
 
d. h. für den Züchter. Er legt sich eine Zwingerkarte an bzw. beantragt die und sobald er die erhalten hat, darf er soviele Listenhunde halten wie er möchte?

Sehe ich das richtig?

bzw. gehts ein bissl genauer...
 
Absolut nicht Böse gemeint.....aber warum wendest du dich mit deinen Fragen nicht an den ÖKV?? Die können dir dort sicher am besten helfen;)
 
d. h. für den Züchter. Er legt sich eine Zwingerkarte an bzw. beantragt die und sobald er die erhalten hat, darf er soviele Listenhunde halten wie er möchte?

Sehe ich das richtig?

bzw. gehts ein bissl genauer...

Funkt grad nicht mit dem Link reinstellen...aber google unter NÖ Hundehaltegesetz §2...da stehts sehr ausführlich drin. :)

LG
 
Um ehrlich zu sein, mir ist das eben erst so beim googlen der Hunderassen eingefallen, dachte mich erstmal in Forum zu erkundigen. Meines Wissens nach, gibt es paar Züchter dieser Rassen im Forum hier.

Ich muss ja nicht alles ganz genau wissen, mir reicht ja eine kleine Erklärung um es zu verstehen.

Aber DANKE dem werd ich gleich nachgehen (NÖ Hundehaltegesetz §2)...
 

ja aber momentan ist dort ausnahmezustand (gestern wär eigentlich 1. meldeschluß für oberwart gewesen, letzte woche angefragt,... tjo, nix passiert außer das sie meinten bis sonntag abend versuchen sie es online zu stellen u. heut sind noch immer keine infos über die ausstellung heraußen, keine online meldung möglich,etc..... - also geh ich davon aus das sie andere fragen erst recht links liegen lassen)
 
ja aber momentan ist dort ausnahmezustand (gestern wär eigentlich 1. meldeschluß für oberwart gewesen, letzte woche angefragt,... tjo, nix passiert außer das sie meinten bis sonntag abend versuchen sie es online zu stellen u. heut sind noch immer keine infos über die ausstellung heraußen, keine online meldung möglich,etc..... - also geh ich davon aus das sie andere fragen erst recht links liegen lassen)

Ich kenne ja eine von den Damen im Büro die für die Ausstellungen verantwortlich ist............die sind wirklich arm dran
 
und warum kenne ich dann so viele mit mehr als 2 listenhunde in NÖ ... wird das auch kontrolliert und exekutiert?

Wahrscheinlich: wo kein Kläger, da kein Richter ;)
Im NÖ Hundehaltegesetz steht das halt so...theoretisch...wie es praktisch abläuft kann ich dir leider nicht sagen. Wir haben jedenfalls damals alle das neue HHG per Post bekommen....das wars.

LG
 
Ohne eine Ahnung zu haben vermute ich mal, dass das für Neuanschaffungen gilt - kann mir nicht vorstellen, dass man einen oder mehrere Hunde abgeben muss, wenn man zur Zeit der Einführung des Gesetzes schon mehr als 2 Listenhunde hatte:confused: Hoff ich mal...
 
wenn so ein "listenhund" jetzt 10 jahre alt ist braucht der hundehalter dann keinen führschein,und keinen wesenstest für den hund?
l.g.faustusnight
 
wenn es bei so einem hund dann zu einem beißvorfall kommt muß der HH dann den führschein und den wesenstest nachmachen?
l.g.faustusnight
 
Oben