Also, ich versuch es gleich mal detaiilierter..
Meines Wissens nach ist in verschiedenen Bundesländern in Österreich, die Haltung der Listenhunde auf 2!!! beschränkt.
Wie macht das eigentlich ein Züchter, einer Listenhund Rasse?
Denn der kommt zumindest im laufe der Zeit, sicher auf mehr als 2.
Wie wird das denn gehandhabt? Gibts dazu Ausnahmeregeln, bzw. was sind denn die Voraussetzungen dazu?
Ich bin nämlich absoluter Gegner der Liste für gewisse Hunde. Denn und das wurde schon sehr oft erwähnt, ist ein Listenhund sicher nicht von Haus aus, ein sogenannter "Kampfhund"....
Deswegen bin ich äußerst neugierig auf eure Antworten, diesbezüglich
Meines Wissens nach ist in verschiedenen Bundesländern in Österreich, die Haltung der Listenhunde auf 2!!! beschränkt.
Wie macht das eigentlich ein Züchter, einer Listenhund Rasse?
Denn der kommt zumindest im laufe der Zeit, sicher auf mehr als 2.
Wie wird das denn gehandhabt? Gibts dazu Ausnahmeregeln, bzw. was sind denn die Voraussetzungen dazu?
Ich bin nämlich absoluter Gegner der Liste für gewisse Hunde. Denn und das wurde schon sehr oft erwähnt, ist ein Listenhund sicher nicht von Haus aus, ein sogenannter "Kampfhund"....
Deswegen bin ich äußerst neugierig auf eure Antworten, diesbezüglich