Laut Wr. Tierhaltegestz müssen aggressive Hunde im öffentlichen Raum einen Maulkorb tragen.
Was als aggressiv einzustufen ist, wird im Wr. THG in etwa so ausgeführt: ein Hund, der schon mal gebissen hat, unabhängig, obs ein Mensch war oder ein anderer Hund (!!!) und Hunde, bei denen auf Grund ihres Verhaltens angenommen werden muß, daß sie zubeißen würden.
Natürlich kann theoretisch JEDER Hund beißen, aber bei einem, der sich schon an der Leine gebärdet, als würde er alles im Umkreis von 20 Metern fressen wollen, ist diese Annahme ja auch tatsächlich berechtigt. Oder eben Hunde, die im Freilauf oder an der Leine jeden anderen Hund anpöbeln oder attackieren. Der Hundehalter steht in der Pflicht, seinen Hund so zu halten und zu führen, daß nix passieren kann (Leine und/oder MK) und/bzw. ein adäquates Training zur Bewältigung der Probleme zu absolvieren.
Nach einem Beißvorfall (egal, ob ein Mensch oder ein Hund gebissen wurde) hat ein Hund lt. Wr. THG lebenslange Maulkorbpflicht - automatisch und ohne, daß die Behörde dies extra anordnen muß. Die Behörde muß noch nicht mal Kenntnis von dem Vorfall haben.
Und natürlich verhindert der Hundeführschein keine Beißvorfälle, der KFZ-Führerschein verhindert ja auch kein Schnellfahren oder Alkohol am Steuer. Wenn Menschen verantwortungslos sind und vorsätzlich gegen bestehende Gesetze handeln, dann kann man doch diesen Gesetzen nicht die Schuld daran geben, daß sie quasi "zahnlos" wären.
Der HFS ist auch kein Wesenstest (was Wesenstests bewirken, können wir ja schon seit langem am Beispiel Deutschland sehen), er ist eine Momentaufnahme, die einem Prüfer zeigt, ob der Hundhalter prinzipiell in der Lage ist, seinen Hund im öffentlichen Raum so zu führen, daß dieser niemanden gefährdet oder unzumutbar belästigt. Der HFS kann und will auch keinerlei Aussagen über die zukünftige Entwicklung eines Hundes treffen und natürlich kann man bei der Prüfung auch nur in extremen Einzelfällen erkennen, wenn Menschen sich absolut uneinsichtig gegen die dort vermittelten Inhalte zeigen oder eine "was interessieren mich Gesetze, andere menschen und andere Hunde, Hauptsache, mein Hund kann frei und ohne MK laufen, weil der will ja eh nur spielen. Und wenn was passiert, dann war sicher der andere schuld." - Mentalität zeigen. Denn Menschen verstellen sich oft und reißen sich für die Prüfung am Riemen, damit ihre wahre Gesinnung nicht allzusehr heraussticht und den Prüfungserfolg nicht gefährdet.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den Hund von Hr. Elmayer. Kein Listenhund, aber bissig. Hundehalter extrem uneinsichtig. Dort waren es halt "nur" andere Hunde, die zu Schaden gekommen sind, in diesem Fall sinds Menschen.
Im theoretischen Teil (Fragenkatalog) des Wr. HFS und im dazu angebotenen Handbuch (gratis downloadbar) wären ja all diese Informationen nachles- und lernbar. Wessen Hund also trotz bestandenem HFS (und des für diese Prüfung angelernten Wissens) seinen offensichtlich aggressiven Hund nicht mit MK und Leine sichert, der handelt uneinsichtig, stur und v.a. VORSÄTZLICH gegen das Gesetz.
Wer als Hundehalter grundsätzlich so blöd/stur/uneinsichtig ist, daß er einem potentiell (oder auch vollendet) bissigen Hund (egal welcher Rasse) keinen MK draufgibt und der somit andere Menschen und Hunde vorsätzlich gefährdet oder gar dafür verantwortlich zeichnet, daß diese bereits verletzt wurden, dem sollte man ein Hundehalteverbot auferlegen. Und zwar schleunigst!
Schon ein einziger Beißvorfall ist zuviel und zeigt, daß der Hundehalter nicht in der Lage ist, seinen Hund richtig einzuschätzen - und auch nicht Willens ist, sich an bestehende Gesetze zu halten. Und das alles aber ist in Wahrheit völlig unabhängig von Rassen, Listen und Hundeführscheinen.
Und daß der Hund dieser Person noch immer nicht im TSH sitzt, beweist ja auf der anderen Seite, daß die Hunde eben nicht leichtfertig abgenommen werden.