Gonzo
Anfänger Knochen
Das ist eben genau das Thema. Die Hunde werden im Internet angesehen und bestellt und gehen direkt an den HH.
Endstation Deutsches TH.
Naja... ohne VK keine verantwortungsvolle Vermittlungsarbeit. Hundeschieber braucht keiner! Aber da unterscheidet der STS leider nicht...
Wo liegt das Problem dabei, die Unterlagen nach § 11 TschG einzureichen und ggf. zum Gespräch gebeten zu werden? Oder was wird im Urteil verlangt? Gibt es evtl. einen Link?
Das Problem liegt daran, daß es kaum Richtlinien zu diesem Gespräch gibt und man sozusagen auf die Tagesstimmung angewiesen ist. Viel "schlimmer" finde ich aber, daß gemäß dem Urteil jeder, der z.B. Pflegestelle für einen Hund einer Orga sein will, diesen Paragraphen erfüllen muß. Aber andererseits jeder ohne Probleme und ohne Auflagen 4-5 Hunde halten darf... ob er was davon versteht oder nicht. Ich denke entweder es wird der generelle Hundebesitzschein eingeführt oder eben nicht. Vielleicht auch abhängig von der Anzahl der Hunde!?
Link zum "Urteil": http://www.verlassene-pfoten.de/node/145