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Laut dem Bull.. äh ich meine Polizisten, sind dennen auch die Hände gebunden auch wenn er (zumindest der der mit mir dann gesprochen hat) es verstehen kann. Und irgendwie glaub ich auch das es missachtung der Aufsichtspflicht nur bei Kindern gibt. oder nicht?
Und irgendwie glaub ich auch das es missachtung der Aufsichtspflicht nur bei Kindern gibt. oder nicht?
Wie kann ein Hund ordnungsgemäß verwahrt sein, wenn er auf der Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursachen kann? Schliesslich fährt ja auf der Etrichstraße auch der 71ger und wenn der Fahrer vielleicht wegen dem Hund eine Notbremsung macht und es Verletzte gibt? Da muß es doch einen Verantwortlichen geben, der die Besitzer abmahnt oder straft.Solang der Hund niemanden beisst und keinen Unfall verursacht kann man nix machen. Der Tierhalter kann sich von der Haftung befreien, indem er nachweist, dass der Hund "ordnungsgemäß verwahrt" wurde.
Und wie sieht es mit der Maulkorbpflicht aus? Ein freilaufender Hund muß ja laut Gesetz einen tragen. Kann man da nicht abstrafen? Der arme Hund, der gehört ja diesen verantwortungslosen Leuten abgenommen.Die Pflicht das Tier ordnungsgemäß zu verwahren entspricht am ehesten der Aufsichtspflicht bei Kindern.
Den Unfall muss der Hund leider erst verursachen, bevor man was machen kann.
kann man ihn den nicht einfangen, wenn man schon weiss wo er sich rumtreibt und ins TH bringen - mit einem Hinweis auf den Besitzer - zumindest wäre er so mal von der Strasse weg
Genau dieser Meinung bin ich auch. Wenn der Besitzer jedes Mal eine Strafe bezahlen muß, überlegt er es sich vielleicht, seinen Hund nicht mehr alleine streunen zu lassen.mit Leckerlie ist auch nix zu machen
@isthisit
ob die eine Freude haben oder nicht, wäre mir pers. egal, weil es soll dem Besitzer schliessliche Zeit und Geld kosten und vielleicht überlegt er es sich dann, seinen Hund streunen zu lassen
denn nicht nur der Hund ist dort eigentlich in Lebensgefahr, sondern auch Menschen können dort durch Unfälle schwer verletzt oder getötet werden!!