STELLUNGNAHME des Vereins,
Betreffend der ehemalige Zuchtstätte "of Black Dream Wolves“, Ursula S. bezüglich der neuerlichen, im Internet veröffentlichten Anschuldigungen und Unwahrheiten gegen den ÖCNHS:
(Auf Anraten und mit Erlaubnis des ermittelnden Beamten und des Club betreuenden Rechtsanwaltes)
- Wir bitten noch einmal, alle Betroffenen, sich an die Polizeistelle Gföhl, Niederösterreich, an den ermittelnden Beamten zu wenden. Der Club selber wird von dieser Stelle aus unterstützt, ebenso von einem Rechtsanwalt. Alle Anfragen sind dorthin zu richten.
- Dem Club wurde April 2014 gestanden, dass es EINEN nicht registrierten Wurf in der Zuchtstätte gab. Darauf hin gab es eine mündliche Verwarnung und den Entzug des Gütesiegels. Ebenso verstärkte Kontrollen. Die Unkosten trug der Club sowie Vorstandsmitglieder privat und nicht die Zuchtstätte BDW.
- Weitere, nicht gemeldete Würfe wurden im Laufe des Frühlings 2015 bekannt. Ebenso der Verkauf von Welpen über Dritte.
- Seit 5. Juni 2015 ist dem Club bekannt, dass Ahnentafeln nicht stimmten. Nicht gemeldete Welpen den offiziellen Würfen beigelegt wurden. Kurz darauf wurde bekannt, dass Unterschriften von ausländischen Züchtern gefälscht und mit Deckrüden gezüchtet wurde, welche nicht im Besitz von BDW sind/waren.
Der Club leitete daraufhin ein Disziplinarverfahren beim ÖKV ein und eine Strafanzeige. Solche Tatbestände können und dürfen nicht Club intern abgehandelt werden.
- Der jetzige Zuchtwart hat nie Bedenken zerstreut und niedergeschlagen. Schon gar nicht angeraten, die nicht gemeldeten Welpen den offiziellen Würfen beizulegen. Dem derzeitigen Vorstand wurde vorher NIE mitgeteilt, dass Deckrüden und Mutterhündinnen nicht stimmen.
- Ahnentafeln können zum jetzigen Zeitpunkt NICHT korrigiert und neu ausgestellt werden, denn es fehlen teilweise die angegebenen Eltern. Daher sind DNA mässige Nachforschungen nicht möglich. Umschreibungen wären nur für ganze Würfe möglich und nicht für einzelne Ahnentafeln von Betroffenen. Dies müsste allerdings die Züchterin gem. ZEO in die Wege leiten und nicht der ÖCNHS und schon gar nicht der ÖKV.
- Der Züchterin wurde am 5. Juni 2015 angeboten, von allen Hunden eine DNA abzunehmen. Ebenso wäre es möglich, auch sämtliche Hunde aus vergangenen Würfen zu testen. Die Züchterin gab an, dass sie sich dies finanziell nicht leisten kann.
- Eine Anzeige und ein Disziplinarverfahren wäre unter keinen Umständen zu verhindern gewesen. Ihr wurde trotzdem die Möglichkeit gegeben, unter Zuchtbetreuung, Reduktion der Hundezahl auf max. 10 Hunde und 2 Würfe pro Jahr, die Zuchtstätte weiterzuführen und diesen Vorschlag dem ÖKV zu unterbreiten. Die Züchterin war mit der beschränkten Anzahl an Hunden und Würfen unter keinen Umständen einverstanden. Einer Zuchtbetreuung stimmte sie zu.
- Es stimmt, dass die Züchterin von BDW freiwillig aus dem Club ausgetreten ist. Ebenso hat sie freiwillig die Zuchtstättenkarte beim ÖKV zurückgelegt.
Das Disziplinarverfahren ist immer noch anhängig beim ÖKV.
- Vor Abschluss des Verfahrens wäre es sehr wohl möglich gewesen, die noch laufenden Würfe M und N eintragen zu lassen. Die Züchterin weigerte sich, den Zuchtwart bei der Wurfabnahme dabei zu haben. Der Zuchtwart hat von der Züchterin und ihrem Vermieter ein Hausverbot verhängt bekommen. Begründet wurde dies damit, dass der Zuchtwart bei der letzten Wurfabnahme (Mai 2015), angeblich einen Welpen bei der Entnahme der DNA verletzt hätte. Bekannt wurde dies allerdings erst Ende Juli 2015. Besagter Welpe wurde aber nie bei einem Arzt vorstellig, noch fehlt bis dato ein ärztliches Gutachten.
Auf Anraten des ermittelnden Beamten war es unter den gegebenen Umständen nicht anzuraten jemand anderen vorbei zu schicken, da der Zuchtwart schlussendlich mit der Unterschrift für die Richtigkeit der Dokumente bürgen muss.
Eine DNA Abnahme wäre auch von einem TA möglich gewesen. Ebenso eine Wurfabnahme ohne Anwesenheit eines Clubbeauftragten. Dies zieht nicht Registerpapiere nach sich, sondern eine Strafgebühr und den Eintrag auf der Ahnentafel: „Wurfabnahme ohne Anwesenheit eines Clubbeauftragten“. (Siehe § 12 (9) und (10) der ÖKV ZEO vom 26. August 2009).
- Über die vorgefallenen Delikte gibt es eine schriftliche Aufzeichnung, welche von 5 Clubmitgliedern, 2 Vorstandsmitgliedern und der Züchterin unterschrieben wurden. Die Züchterin war zum damaligen Zeitpunkt geständig.
- Es ist nicht wahr, dass die Welpen einen verwahrlosten Zustand aufwiesen. Die Welpen waren bei jeder Wurfabnahme im Wohnzimmer inkl. einer Wurfbox, im Beisein der Mutterhündin, anwesend. Die Wurfbox und das Welpenlager waren sauber und die Welpen verhielten sich äusserst nett, aufmerksam und sehr sozial.
Keiner vom jetzigen Vorstand hat es nötig, im Nachhinein Dinge schlecht zu sprechen, die gut waren. Sie entsprechen den Tatsachen und sind auch nach vorgefallenen Delikten, noch genauso gut zu betrachten, wie sie es waren.
Es war dem sozialen Verhalten der Mutterhündin nach auch nicht anzumerken, dass Teile des Wurfes nicht ihre eigenen Welpen waren.
- Die Züchterin besuchte regelmässig sämtliche Kurse und Seminare, sowie Generalversammlungen. Der Verein wusste auch ihr Engagement und ihre Hilfsbereitschaft zu schätzen.
Wir betrachteten es als normal, dass man im Verein soziale Kontakte pflegt.
- Betr. der Vorwürfe der Veruntreuung von Spendengeldern und Sachspenden:
In einem Fall betrifft das zwei Wandertage (beide 2014) von BDW. Bei einem Wandertag waren zwei Vorstandsmitglieder anwesend und nahmen an einem Jux-Agility Tournier teil. Dazu braucht es auch keine Beweisfotos, denn das war so.
Beim zweiten Wandertag (auch 2014), war der Zuchtwart eingeladen, einen Vortrag über den Ursprung der Siberian Huskys zu halten. Der Vortrag war selbstverständlich ohne Gage, dafür wurde der Vortragenden erlaubt, von ihrer Zuchtstätte/Schlittenhunde-Team Kalender zu verkaufen. Als Überraschung/Unterstützung für weitere Rennen wurden zum Schluss dem Zuchtwart eine Schatulle überreicht, mit den Einnahmen der Kalender und den Einnahmen der dort stattfindenden Tombola. Die Einnahmen betrugen 443.80 Euro (davon abzurechnen 19 verkaufte Kalender, 228.- Euro).
Anschliessend an der Ausstellung in Graz (anfangs 2015), überreichte die Züchterin der Zuchtwartin eine Holzschatulle mit weiteren 100.- Euro, welche jene an einem, kurz davor stattfindenden, Wandertag sammelte.
Die Holz-Schatulle, sowie die 315.80 Euro sind dem ermittelnden Beamten bekannt, aufgelistet, gesichtet und im Originalzustand vorhanden. Das Geld kann, aus rechtlichen Gründen, nicht an die Züchterin zurück gegeben werden, da es sich dabei um Spendengelder Dritter handelt.
Leider sind uns die Käufer der Tombola Lose nicht bekannt. Besagte Personen erhalten, wenn gewünscht, selbstverständlich ihr Geld zurück.
- In einem anderen Fall handelt es sich um ein weiteres Vorstandsmitglied, welches jahrelang mit der Züchterin befreundet war und z.Z. 3 Hunde von ihr besitzt. Unwissend, dass 2 Hunde davon falsche Ahnentafeln haben. Ein weiterer Rüde ist unterdessen bei einem neuen Besitzer. Bei besagtem Rüden wurde bereits bei der Wurfabnahme ein fehlender Hoden bestätigt. Der Hode war nie vorhanden und ist mit Unterschrift des TA, der Züchterin und des Generalsekretärs bestätigt worden.
Der Besitzerin wurde am 5. Juni 2015 telefonisch mitgeteilt (in Anwesenheit des Zuchtwartes und zwei weiterer Clubabgeordneter Zeugen), dass die Ahnentafeln ihrer zwei Hunde nicht stimmen. Die Besitzerin war keines Falls im voraus, in Kenntnis dieser Tatsache.
Die Züchterin bastelt gerne und verschenkte in mehreren Fällen div. Holzarbeiten. Wir waren uns keiner Zeit bewusst, dass dies Sachspenden darstellen. Wir werden diese „Sachspenden“ selbstverständlich retournieren.
- Es ist richtig, dass ein Vorstandmitglied bereits 2006/07 die Züchterin anzeigte (Urteil Landesgericht Korneuburg/Niederösterreich). Dabei handelte es sich um eine Abmahnung an die Züchterin, es zu unterlassen, das Vorstandmitglied mit rufschädigenden Aussagen und Internet Einträgen zu verfolgen.
Es ist absolut falsch, dass das Vorstandmitglied von der Züchterin angezeigt wurde, betr. Angriffe gegenüber ihrem Sohn.
Der Vorstand hofft sehr, dass es auch in Zukunft möglich sein wird, dass man sich unter Mitgliedern hilft, auch mal beschenkt und unterstützt. Private, sowie Club orientierte Treffen sollten möglich sein, ohne abwägen zu müssen, was, wer und wie viel jemanden gegeben wird und wer sich mit wem, wo trifft. Es braucht dazu keine Beweise und bildliche Nachweise. Was ist, ist und was war, war. Man muss im Nachhinein weder etwas schönreden, noch verdammen. Das eine sind züchterische und rechtswidrige Delikte, das andere sind persönliche Angelegenheiten.
Schöne Erlebnisse werden auch solche bleiben. Egal, was die Gegenwart in clubmässigen Belangen betrifft.
Wir hoffen, damit den vielen Spekulationen und Mutmassungen etwas aufklärend entgegengewirkt zu haben und bitten um ein bisschen Verständnis, dass der Arbeitsaufwand in der jetzigen Zeit, bei weitem das normale Pensum übertrifft. Jedes einzelne Vorstandsmitglied hat einen Vollzeitjob, Hunde und macht die Clubarbeit in der Freizeit und unentgeltlich.
Die Akten liegen alle beim ermittelnden Beamten auf, welcher für den Fall zuständig ist und verunsicherte Betroffene aufklären kann, wie die Tatbestände sich verhalten. Wir bitten die Leute inständig, nicht einfach ungefragt Briefe und Aussagen, Interneteinträge ect. zu konsumieren, welche jetzt grosszügig verteilt werden.
Der Club veröffentlicht nichts, ohne sich im voraus, juristisch beraten und unterstützen zu lassen.
Wir wünschen allen Teilnehmern und Besuchern an der Clubshow des kommenden Wochenendes viel Spass und Vergnügen.
Da das Wetter leider recht warm werden soll, werden wir für viel Abkühlungsmöglichkeiten sorgen. Es stehen viele Sonnenschirme und mehrere Planschbecken für die Hunde zur Verfügung, (egal, wie sie nachher im Ring aussehen mögen, das Wohlbefinden ist wichtiger).
Der Vorstand des ÖCNHS
für menschen die es nicht auf FB lesen können !