Ab 1. Juli ist er eben nicht mehr gültig, weil du ab dann den verpflichtenden brauchst. Bzw er ist weiter gültig,wenn du keinen Listenhund hast.
Die Frist zum Umschreiben muß ja irgendwann enden -ich finds logisch, daß das zum Ende der Übergangsfrist passiert.
Ist ja auch eindeutig:
Gesetz verpflichtender Führschein tritt am 1.7.2010 in Kraft
Übergangsfrist 1 Jahr = Gesetz greift am 1.7.2011
Heißt: am 1.7. 2011 hat jeder HH, dessen Hund in die Altersbestimmung passt, einen derartigen Führschein vorzuweisen.
Das schließt eindeutig aus, das HH ihre freiwilligen Scheine irgendwann später umschreiben lassen können, denn damit hätten sie ja am 1.7.2011 keinen gültigen Führschein in der Hand.
Würde bedeuten, dass HH von Listenhunden die irgendwann den freiwilligen Schein gemacht haben gegenüber HH, die diesen nicht gemacht haben, vom Gesetz bevorzugt werden.
Frist A beendet automatisch Frist B, muss nicht extra angeführt werden.