Scheidung

shali

Super Knochen
Kann mir wer sagen,wie das abrennt,obs das Trennungsjahr noch gibt,was das kostet usw?????
lg
 
oh je! also es kommt immer drauf an, die einvernehmliche scheidung, wo du keinen ra brauchst, ist die billigste variante! - mein ex und ich hatten exakt einen gerichtstermin - die scheidung selbst - und jeder von uns hat damals öS 1.000,00 in der gerichtskasse zu zahlen gehabt und der zauber war in einer halben stunde vorbei - es waren 6 monate trennungszeit vorgegeben. hat aber keiner überprüft. aber das vermögen bzw. schulden müssen aufgeteilt sein und es muss einigkeit herrschen.

wie es mit anderen scheidungs-varianten ist, kann ich dir leider (oder gott sei dank :o ) nicht sagen. lg
 
hades schrieb:
uh das war ja direkt noch billig - jetzt sinds 380 € :rolleyes:

es kam eh noch eine nachforderung (nach drei jahren!) - ich hab mich geweigert zu zahlen und hab berufung eingelegt, dann haben sie es sich von meinem ex geholt! - mir soll´s recht sein, er hätt´s nämlich auch nicht zahlen müssen. :D - aber es waren insgesamt auch nicht mehr als eur 290!
als wir beim gericht raus sind, dachte ich mir - und das wars, war ja ganz einfach, ich hab ihn vor der richtertür noch einmal ordentlich niedergeputzt (mit recht! - oh hatte der ein schlechtes gewissen) und adieu!
 
kann schon auch mit kindern einfach sein
aber am besten ist du gehst zu einem anwalt dort gibt es eine erstanwaltliche meist kostenlose oder kostengünstige beratung

lg
orange
 
Tja, meine "Beratung" und ein (1) Brief haben mich 585 ,- Euro gekostet!!!!
Schlußendlich lief es doch darauf hinaus, nachdem wir uns getrennt hatten und etwas Ruhe eingekehrt war ,haben wir uns wieder vertragen.
Hat aber gedauert.
Ist natürlich keine Garantie für die Ewigkeit!
Ich würde vorher mal nachfragen, was so ein Termin kostet.
Hatte ich zwar auch gemacht aber ich wurde mit müden Erklärungen von etlichen Anwälten abgespeist.
"Kommt darauf an was eingeleitet wird" "Richtet sich nach dem Einkommen/Vermögen"
"Sind Kinder im Spiel" usw.
Besser mehrmals nachfragen!

Viel Glück

Indra
 
Hi!

Ich weiß nicht, aber ich glaube das gibts noch, die erste kostenlose Beratung über die Rechtsanwaltskammer. Das hab ich damals auch gemacht. Ist zwar ein bissl zeitaufwendig, weil man da warten muß, doch mir hats was gebracht damals.

Wenn Du Kinder hast, dann kannst auch aufs Jugendamt gehn, wenn Du in Wien wohnst.
 
orange schrieb:
aber am besten ist du gehst zu einem anwalt dort gibt es eine erstanwaltliche meist kostenlose oder kostengünstige beratung

ich kenn keinen anwalt der kostenlos eine beratung abhält, günstig, naja, wir sind mit 240 brutto im normalen mittelfeld.
@bob am besten wendest dich an die rechtsanwaltskammer (dort ist die erstberatung kostenlos aber ziemlich kurz, ka ob du da alle fragen unter bringst) oder gehst direkt zum amtstag vom zuständigen gericht (da weiß ich aber nicht, ob sie was verlangen)
 
blackysfrauli schrieb:
ich kenn keinen anwalt der kostenlos eine beratung abhält, günstig, naja, wir sind mit 240 brutto im normalen mittelfeld.
@bob am besten wendest dich an die rechtsanwaltskammer (dort ist die erstberatung kostenlos aber ziemlich kurz, ka ob du da alle fragen unter bringst) oder gehst direkt zum amtstag vom zuständigen gericht (da weiß ich aber nicht, ob sie was verlangen)

ich müßte nachdenken...mein exfreund war mal bei einem anwalt, und da war die erstberatung auch kostenlos...
 
Wui, Schatzis Thema :D

Trennungsjahr gibts sicher nimmer, 2 Monate nachdem meiner mich kennenlernte, war er auch schon geschieden...

Mit Kindern ist das wirklich so ein Problem, die sind die leidtragenden an der ganzen Geschichte. Wir verstehen uns Gott sei Dank gut mit der Mutter, aber es kann auch anders gehen.

Wobei ich grad dabei bin... die Kleine schläft ja noch :eek: Na bumm, sonst quälts mich immer schon um 7 Uhr morgens "Bettina, ich mag Fernsehen!" :D
 
wenn man sich einvernehmlich scheiden läßt, muß man schon angeben daß die "eheliche lebensgemeinschaft" seit mind. 6 monaten aufgehoben ist, aber wenn sich beide einig sind - zeitpunkt eintragen und kontrollieren tut das sowieso keiner...
 
hades schrieb:
wenn man sich einvernehmlich scheiden läßt, muß man schon angeben daß die "eheliche lebensgemeinschaft" seit mind. 6 monaten aufgehoben ist, aber wenn sich beide einig sind - zeitpunkt eintragen und kontrollieren tut das sowieso keiner...

Kann auch sein. Aber wer kontrolliert das schon ;)
 
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