Vorsicht, sowas ist nur rechtsgültig wenn der Hund bei Orga oder TH durchgehend registriert bleibt!! Ansonsten kann sich jede Orga-TH mit diesen Zusatzoptionen im Schutzvertrag beinhart gesagt den Hintern abwischen damit. Rechtlich ist da nix wirklich haltbar. Ein Schutzvertrag ist nur ein Kaufvertrag - Ware von A nach B. Kauf wird gültig mit Bezahlung. Hund ist im Eigentum des Halters. Impfpass ist ein amtliches Dokument, genügt eigentlich auch schon als Eigentumsnachweis, derjenige der den Impfpass hat, dem gehört der Hund!!
Das einzige was wirklich einklagbar wäre, ist wenn man einen Betrag festlegt der quasi als Strafe zu zahlen ist wenn man gewisse Sachen nicht einhält, aber der Hund muß trotzdem nie hergegeben werden. Der bleibt trotzdem im Eigentum des Halters.
Wie gesagt, ich kenn das nur so von den Verträgen des Wr. Tierschutzhauses (und das ist auch schon paar Jahre her das ich von dort Tiere hatte, hauptsächlich halt Kleintiere wie Kaninchen, Ratten, Hamster...)


Aber in eurem Fall ist da ja wohl von Anfang an viel schief gelaufen u. ich befürcht mehr als die Schutzgebühr werdet ihr wohl nicht zurück bekommen, wenn die Orga nicht will?!?