Registrierstellen......

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Sheera

Profi Knochen
Animaldata verlangen nix, keinen Eigentumsnachweis, gar nix. Da kann jeder Trottel hergehen und einen Hund registrieren, auch wenn er ihm nicht mal gehört.
Ausgehend jetzt von dem Fall hier http://www.wuff-online.com/forum/showthread.php?t=115959
Lena wurde am 23. Mai widerrechtlich aus dem Tierheim Linz abgeholt (Meldung beim Tierschutzombudsmann auch schon gemacht, weil diese Vorgehensweise war von Seiten des Tierheimes auch widerrechtlich!!) und am 24. Mai auf einen "Tierschutzverein" registriert. Obwohl der Hund noch immer im Eigentum der Halterin war und ist und von der lieben Dame der Orga schlichtweg unterschlagen wird und die 650 Euro "Pensionskosten" rauspressen möchte!!!! Für einen Hund den diese "Organisation" nicht mal haben dürfte! Anmerkung dazu auch noch: die Dame behauptet überall die Halterin hätte Vertragsbruch begangen..... der Vertrag ist auch ungültig da er von einer nicht dazu berechtigten Person unterschrieben wurde, daher war der Kauf im Endeffekt mündlich, Kaufpreis wurde bezahlt für Lena, Einzahlungsbeleg vorhanden - Ware von A nach B verkauft und bezahlt, Kauf rechtsgültig!!! Und auch wenn der Vertrag gültig gewesen wäre, wäre die Zusatzoption daß der Hund im Eigentum der Orga bleibt, ungültig da Lena nachweislich nicht durchgehend bei der Orga registriert blieb sondern erst nach der widerrechtlichen Abholung reg. wurde!

Caro hat jetzt die Anzeigebestätigung etc. an Animaldata gesendet und sie aufgefordert den Datensatz zu löschen und dann kam einfach nur eine Anweisung daß sie einfach Lena registrieren sollte, dann wirds automatisch gelöscht, der "vorübergehende Eintrag einer Tierschutzorganisation".

Ich persönlich empfinde das ganze Vorgehen von den Registrierstellen eine Frechheit!!
Die verlangen alle gar nix!! Keinen Kaufvertrag, keinen Eigentumsnachweis daß einem ein Hund gehört, gar nix!!!!

Dann ist da noch was was mir sehr sauer aufstößt:

ANIMALDATA.COM bietet Tierheimen die Möglichkeit, ihre Heiminsassen kostenlos registrieren zu lassen. Dieses Angebot gilt ausschließlich für ONLINE- Registrierungen die selbst über das Internet eingegeben werden, für den Zeitraum, den ein Tier bis zur Abgabe im Tierheim verbringt, längstens jedoch für 6 Monate.
Seitens des Tierheimes sind im Registrierformular nur die Daten des Tieres einzutragen, die Felder für den Tierbesitzer bleiben bis zur Abgabe des Tieres frei.

Wird ein, mittels Mikrochips gekennzeichnetes und auf den Namen des Tierheims registriertes Tier an einen neuen Besitzer abgegeben, händigt das Tierheim das Registrierformular dem neuen Tierbesitzer aus, welcher die Eintragung bei ANIMALDATA.COM auf seinen Namen veranlassen muss.

Die Personalisierung auf den neuen Tierbesitzer kann ONLINE nur durch einen Tierarzt oder OFFLINE durch Einsendung des Registrierformulars an ANIMALDATA.COM erfolgen.

In beiden Fällen muss auch der künftige Tierbesitzer den Registrierungsantrag unterfertigen, um die Geschäftsbedingungen von ANIMALDATA.COM zur Kenntnis zu nehmen. Dies ist Voraussetzung für eine Registrierung bei ANIMALDATA.COM, da diese mit der Abrufbarkeit bestimmter persönlicher Daten im Internet verbunden ist. Diese Personalisierung ist in der selben Höhe kostenpflichtig wie eine Neuregistrierung.

Mit der Personalisierung wird der Datensatz automatisch aus dem Register des Tierheimes ausgetragen und auf die Registrierungsliste des Tierarztes gesetzt !

Dieser Service von ANIMALDATA.COM soll auch Tierheimtieren die gleiche Sicherheit geben wie anderen Tieren und unterstützt die Interessen des Tierschutzes, da eindeutig gekennzeichnete Tiere nicht leichtfertig ausgesetzt werden können.

Diese "Organisation" die Lena widerrechtlich registrierte, darf da gratis registrieren obwohl diese "Organisation" kein Tierheim betreibt und auch keine Auflagen erfüllen kann die ein Tierheim braucht...... wie auch als 2 Mann-Verein und mit Wohnung in einem Mehrparteienhaus als Vereinssitz.

Tierheime
§ 29. (1) Das Betreiben eines Tierheimes bedarf einer Bewilligung der Behörde nach § 23.
(2) Die Bewilligung ist nach Maßgabe des § 23 und nur dann zu erteilen, wenn
1.
die regelmäßige veterinärmedizinische Betreuung der Tiere sichergestellt ist und
2.
mindestens eine Person mit einschlägiger Fachausbildung ständig bei der Leitung des Tierheimes mitarbeitet.
(3) Die Leitung des Tierheimes hat ein Vormerkbuch zu führen, in dem unter laufender Zahl der Tag der Aufnahme, wenn möglich Name und Wohnort des Eigentümers bzw. Überbringers, eine Beschreibung des äußeren Erscheinungsbildes sowie der Gesundheitszustand der aufgenommenen Tiere einzutragen sind. Beim Abgang der Tiere sind Datum und Art des Abganges sowie, im Fall der Vergabe, Name und Wohnort des Übernehmers festzuhalten. Diese Aufzeichnungen sind drei Jahre lang aufzubewahren und der Behörde auf Verlangen vorzulegen.
(4) Nähere Bestimmungen über die Mindestanforderungen für Tierheime in Bezug auf die Ausstattung, Betreuung von Tieren, Betriebsführung sowie über die von den mit der Tierhaltung beschäftigten Personen nachzuweisende Ausbildung hat der Bundesminister für Gesundheit unter Bedachtnahme auf die Zielsetzung und die sonstigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sowie den anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse durch Verordnung festzulegen.
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541

Da frag ich mich auch wie das funktionieren soll, das verstößt bei Animaldata ja gegen die Prinzipien die drin öffentlich einsehbar stehen......

Jeder kann hergehen und einen gestohlenen oder unterschlagenen Hund einfach auf sich registrieren und umregistrieren! Einfach so, weil ein Eigentumsnachweis wird nicht gefordert!!
Das kanns doch bitte echt nicht sein!!!
 
Guten Morgen,

dass mit Lena ist schlimm, aber jetzt auf Animaldata los zugehen hilft wohl niemanden weiter :)

LG
 
ich habs auf fb auch schon geschrieben, wenn die tierheime/orgas und TAs dies nicht mehr machen dürfen, dann werden sicher 99% der hunde/tiere überhauot nicht mehr registriert werden:(

wenn ich einen hund ausm th hole muss ich mich dort eh ausweisen bzw. meldezettel bringen, mehr kann man nicht verlangen :o

sicher gibts extreme einzelfälle, wie diesen hier, die schlimm sind, aber wie in allen belangen, man wird die schwarzen so nicht aussortieren können.......
 
Das stimmt, das hilft keinen. Was aber ein Schritt wäre, wär mal zu schauen, dass nicht Jeder einfach so den Hund an oder ummelden kann.

Ganz genau um das gehts!!! Ich will euch nur aufzeigen daß es viel zu einfach ist für Leute die Schindluder treiben wollen!

Grade in den heutigen Zeiten von Mails, Fax usw. wär es ein Leichtes wenn man da ganz einfach was verlangt von der Seite der Registrierstellen bevor die einem den Hund eintragen, desweiteren gehören mal die Nutzungsbedingungen geändert..... und auch das Vereinswesen, denn ich geh halt jetzt einfach her, mach einen 2 Mann Verein mit einem Strohmann und dann kann ich alle meine Hunde natürlich gratis inserieren als "Tierheim"......
 
Das stimmt, das hilft keinen. Was aber ein Schritt wäre, wär mal zu schauen, dass nicht Jeder einfach so den Hund an oder ummelden kann.

hilft leider auch nicht viel, dann fälscht man einen Kaufvertrag und schon gehts wieder problemlos ;)

und selbst wenn, stellt eine Registrierung bestimmt keinen Eigentumsnachweis dar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab mir das schon vor Jahren gedacht, als ich den Großen registrieren hab lassen.
Da hat die Dame damals zu mir gemeint, ob es sein kann, dass er davor von einem Tierheim registriert war und auf meine Bejahung kam gar nix mehr und ich konnte ihn normal registrieren.
Eigentlich hätte ich es für angebracht empfunden, wenn die bei dem Tierheim nachfragen, ob der neue Besitzer eh okay ist.
Zwar bestand damals noch keine Chip- und Registrierungspflicht, aber - wie Dein Fall zeigt - wird auch heute absolut nicht nachgefragt.

Ist ja genauso, dass es mehrere Registrierstellen gibt.....da kann der Hund bei der Stelle A auf den Huber und bei der Stelle B auf den Meier gemeldet sein.

Keine Ahnung wie das gesetzlich ausschaut, aber vielleicht können/dürfen die auch keine Nachweise einfordern - abgesehen davon, dass es wahrscheinlich logistisch eine Herausforderung wäre.
 
Das ganze System ist einfach nicht genau durchdacht. Wir haben hier zwar die Chip-Pflicht, aber keine Registrierungspflicht, da fängts schon mal an...

Es wär ja wirklich nichts dabei, wenn man bei der Registrierung eines Hundes einen Eigentumsnachweis erbringen müsste, wenn der Hund aus dem TH ist, hat man eh den Vertrag, bei Hunden vom Züchter genauso. Ein Auto kann ich ja auch nicht einfach mal so anmelden....

Genauso gehört wirklich mal abgeklärt, was die Damen und Herren zum Thema Gratisregistrierung bei privaten Orgas sagen? Wenn offiziell ja nur Tierheime gratis registrieren dürfen. Wenn schon gratis für Orgas, dann gehören die auch überprüft, die TH werden ja schließlich auch kontrolliert... Ich glaub jeder seriöse Verein hätte damit kein Problem und könnte die Hunde weiter gratis registrieren. Schwarze Schafe würden vielleicht sogar früher aufgedeckt, wenn da der ATA drauf schauen würde. Aber da kommt dann wieder die Aussage: "Wer soll denn das bezahlen?"

Ansonst wärs wirklich ne Überlegung wert für alle Mehrhundbesitzer, mal schnell ne private Orga zu melden: Hundesteuer, Chip, Sachkunde....:cool:
 
Das ganze System ist einfach nicht genau durchdacht. Wir haben hier zwar die Chip-Pflicht, aber keine Registrierungspflicht, da fängts schon mal an...

Es wär ja wirklich nichts dabei, wenn man bei der Registrierung eines Hundes einen Eigentumsnachweis erbringen müsste, wenn der Hund aus dem TH ist, hat man eh den Vertrag, bei Hunden vom Züchter genauso. Ein Auto kann ich ja auch nicht einfach mal so anmelden....

Genauso gehört wirklich mal abgeklärt, was die Damen und Herren zum Thema Gratisregistrierung bei privaten Orgas sagen? Wenn offiziell ja nur Tierheime gratis registrieren dürfen. Wenn schon gratis für Orgas, dann gehören die auch überprüft, die TH werden ja schließlich auch kontrolliert... Ich glaub jeder seriöse Verein hätte damit kein Problem und könnte die Hunde weiter gratis registrieren. Schwarze Schafe würden vielleicht sogar früher aufgedeckt, wenn da der ATA drauf schauen würde. Aber da kommt dann wieder die Aussage: "Wer soll denn das bezahlen?"

Ansonst wärs wirklich ne Überlegung wert für alle Mehrhundbesitzer, mal schnell ne private Orga zu melden: Hundesteuer, Chip, Sachkunde....:cool:

Wir haben eine Registrierungspflicht!
http://www.bmg.gv.at/home/Service/F...ht_Kennzeichnung_und_Registrierung_von_Hunden
Seit Anfang 2010 gibt es nun eine österreichweite Datenbank, in der alle Hunde gemäß § 24a des Tierschutzgesetzes jedenfalls registriert werden müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Animaldata verlangt einen Vereinsregisterauszug, wenn man offiziell als Tierheim/Tierschutzorganisation registrieren möchte ;)

Und Registrierungspflicht (Stichwort: amtliche Heimtierdatenbank) besteht ebenfalls.
 
Da muss ich widersprechen!


Ich wollte damals 2 meiner Hunde bei Animaldata registrieren, und da haben sie sehr wohl nach einen Nachweis gefragt, ob ich den Hund legal in meinen Besitz gebracht habe.

Habe darauf hin Schutzvertrag u. Besitzerwechselantrag, von Vorbesitzer u. mir eigenhändig unterschrieben, Tel. Nr. des Vorbesitzers dazu, an AD gefaxt.

2 Tage später die Nachricht, dass alles korrekt sei (haben tel. noch Nachfrage gehalten beim Vorbesitzer!), und die Daten wurden auf mich umgeschrieben, fertig.

Geht also sehr wohl....
 
Ich versteh nicht warum es nicht anhand der Polizei möglich ist den Hund zurück zu bekommen - irgendwer aus dem Verein muß doch für die Polizei greifbar sein, oder tun die auch nicht wirklich was?? Sofern man alle Unterlagen besitzt die beweisen das einem der Hund gehört? Und bei der amtl. Registrierstelle u. Gemeinde wird der Hund ja auch auf die eigentliche Besitzerin gemeldet sein (wenn man vielleicht sonst wirklich keine Unterlagen hat)?

Ich kann ja auch nicht hergehen u. ein Fahrrad stehlen, wenn der Besitzer nachweisen kann das es ihm gehört (und ich keine Unterlagen habe die das Gegenteil beweisen)?? Wurscht ob das Rad im nachhinen auf mich codiert wurde od. nicht?
 
Da muss ich widersprechen!


Ich wollte damals 2 meiner Hunde bei Animaldata registrieren, und da haben sie sehr wohl nach einen Nachweis gefragt, ob ich den Hund legal in meinen Besitz gebracht habe.

Habe darauf hin Schutzvertrag u. Besitzerwechselantrag, von Vorbesitzer u. mir eigenhändig unterschrieben, Tel. Nr. des Vorbesitzers dazu, an AD gefaxt.

2 Tage später die Nachricht, dass alles korrekt sei (haben tel. noch Nachfrage gehalten beim Vorbesitzer!), und die Daten wurden auf mich umgeschrieben, fertig.

Geht also sehr wohl....

Naja, ich kann mir schon vorstellen das es für Tierschutzvereine u. Orgas einfacher ist, die brauchen ja nur behaupten es ist ein Fundhund :o

Wobei, der Hund war glaub ich im vorhinein ja wo registriert, oder? Warum da keiner nachgefragt hat ist wirklich die Frage... :( Vermutlich eben weil keiner damit rechnet das ein Verein sowas tut...
 
Ich versteh nicht warum es nicht anhand der Polizei möglich ist den Hund zurück zu bekommen - irgendwer aus dem Verein muß doch für die Polizei greifbar sein, oder tun die auch nicht wirklich was?? Sofern man alle Unterlagen besitzt die beweisen das einem der Hund gehört? Und bei der amtl. Registrierstelle u. Gemeinde wird der Hund ja auch auf die eigentliche Besitzerin gemeldet sein (wenn man vielleicht sonst wirklich keine Unterlagen hat)?

Ich kann ja auch nicht hergehen u. ein Fahrrad stehlen, wenn der Besitzer nachweisen kann das es ihm gehört (und ich keine Unterlagen habe die das Gegenteil beweisen)?? Wurscht ob das Rad im nachhinen auf mich codiert wurde od. nicht?

ich vermute mal da der Schutzvertrag nicht gültig war und somit alles kompliziert wird ;)
 
Ich habe ja meinen eig. SV aufgesetzt, der von einem RA durchgesehen wurde, und somit rechtlich bindend ist.

Wir beide haben ja auch unsere Ausweisnummern im SV festgehalten, somit nachvollziehbar, wem der Hund vorher gehörte....
 
ich vermute mal da der Schutzvertrag nicht gültig war und somit alles kompliziert wird ;)

achso..der hund war ursprünglich von der orga? ok, das ist dann wirklich sch*** :(

wie ist das eigentlich bei organisationen? denn von den großen th kenn ichs ja nur so das das tier weiterhin im eigentum des tierschutzhauses bleibt u. man ja nur der halter ist?!
 
achso..der hund war ursprünglich von der orga? ok, das ist dann wirklich sch*** :(

wie ist das eigentlich bei organisationen? denn von den großen th kenn ichs ja nur so das das tier weiterhin im eigentum des tierschutzhauses bleibt u. man ja nur der halter ist?!

ich glaube, sowie dürfte die besitzerin ja noch einen pflegehund von der orga gehabt haben :confused:
 
Ich versteh nicht warum es nicht anhand der Polizei möglich ist den Hund zurück zu bekommen - irgendwer aus dem Verein muß doch für die Polizei greifbar sein, oder tun die auch nicht wirklich was?? Sofern man alle Unterlagen besitzt die beweisen das einem der Hund gehört? Und bei der amtl. Registrierstelle u. Gemeinde wird der Hund ja auch auf die eigentliche Besitzerin gemeldet sein (wenn man vielleicht sonst wirklich keine Unterlagen hat)?

Ich kann ja auch nicht hergehen u. ein Fahrrad stehlen, wenn der Besitzer nachweisen kann das es ihm gehört (und ich keine Unterlagen habe die das Gegenteil beweisen)?? Wurscht ob das Rad im nachhinen auf mich codiert wurde od. nicht?

Tja, der Polizist wurde angeschrien als er sie anrief, von wegen Vertragsbruch etc. und die Dame ist ja nirgends auffindbar!
Glaub kaum daß die eine Großfahndung machen wegen Warenwert 200 Euro......
Caro hat alle Unterlagen, Impfpass, Zahlungsbeleg und den von einem nicht Berechtigen unterschriebenen, also eigentlich ungültigen Schutzvertrag. Registriert war Lena nur bei Tasso weil Caros TA damals meinte das genügt.
 
Zuletzt bearbeitet:
achso..der hund war ursprünglich von der orga? ok, das ist dann wirklich sch*** :(

wie ist das eigentlich bei organisationen? denn von den großen th kenn ichs ja nur so das das tier weiterhin im eigentum des tierschutzhauses bleibt u. man ja nur der halter ist?!

Vorsicht, sowas ist nur rechtsgültig wenn der Hund bei Orga oder TH durchgehend registriert bleibt!! Ansonsten kann sich jede Orga-TH mit diesen Zusatzoptionen im Schutzvertrag beinhart gesagt den Hintern abwischen damit. Rechtlich ist da nix wirklich haltbar. Ein Schutzvertrag ist nur ein Kaufvertrag - Ware von A nach B. Kauf wird gültig mit Bezahlung. Hund ist im Eigentum des Halters. Impfpass ist ein amtliches Dokument, genügt eigentlich auch schon als Eigentumsnachweis, derjenige der den Impfpass hat, dem gehört der Hund!!

Das einzige was wirklich einklagbar wäre, ist wenn man einen Betrag festlegt der quasi als Strafe zu zahlen ist wenn man gewisse Sachen nicht einhält, aber der Hund muß trotzdem nie hergegeben werden. Der bleibt trotzdem im Eigentum des Halters.
 
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