rechtslage hunde zu besuch mitnehmen?

saluki87w

Super Knochen
hallo, vielleicht is ja hier jemand vom fach, bzw. kennt sich aus...

mich würde einfach mal interessieren wie die rechtslage is, wenn ein vermieter in seinen wohnungen keine hundehaltung duldet...
darf der mieter dann besuchshunde empfangen?

interessiert mich deswegen, weil wir wissen nich genau, ob in der wohnung meines freundes hunde erlaubt sind...aber ich hab meine hündin hin und wieder ein paar tage mal da...
möchte einfach mal für den fall der fälle...also auch bei freunden mal mit hund besuchen und so, wissen, wie die rechtslage is...

darf man das? darf man es nicht?
für mich natürlich vor allem die deutsche rechtslage interessant:D

lg saluki und ihre chaosbande
 
Ich bilde mir ein gehört zu haben, dass man sogar bis zu 8 Wochen Hunde in Wohnungen halten darf, die eigentlich Hundehaltung nicht dulden.
 
Jedes Bundesland andere Auslegungen............hier in BaWü gilt drei Wochen am Stück, aber nicht regelmäßig, also nicht jedes WE oder 2 Tage jede Woche.
 
:cool: hm auch wenn in Österreich lt. Mietvertrag Tierhaltung verboten ist, gilt dies nicht. Es wissen allerdings nur die wenigsten Mieter.

Eine Tierhaltung per Mietvertrag zu verbieten ist rechtsungültig, da Sittenwidrig und Benachteiligend, solange es sich um Ortsübliche Tiere handelt (Hund, Katze, Ratte, Vögel etc.) - bei einem Tiger schaut es schon anders aus:D

Ich hab es auch nicht geglaubt...ist aber so. Ich kenne 2 Menschen die es auch vor Gericht durchgezogen haben und recht bekamen.
Die hat eine Wohnung angemietet in der Hundehaltung verboten war, ist dann aber mit Hund eingezogen, da sie sonst die Wohnung nicht bekommen hätte.

Der zweite nahm sich nach Jahren einen Hund, auch in diesem Mietvertrag war Haustierhaltung untersagt.

Die Vermieter kündigten natürlich sofort den Mietvertrag - beide Mieter bekamen vor Gericht recht, mit der Begründung der Sittenwidrigkeit und Benachteiligung.

Hilft dir jetzt zwar nicht viel, passt aber gut dazu:o vl. ist es in Deutschland ähnlich...?
LG
 
:cool: hm auch wenn in Österreich lt. Mietvertrag Tierhaltung verboten ist, gilt dies nicht. Es wissen allerdings nur die wenigsten Mieter.

Eine Tierhaltung per Mietvertrag zu verbieten ist rechtsungültig, da Sittenwidrig und Benachteiligend, solange es sich um Ortsübliche Tiere handelt (Hund, Katze, Ratte, Vögel etc.) - bei einem Tiger schaut es schon anders aus:D

Ich hab es auch nicht geglaubt...ist aber so. Ich kenne 2 Menschen die es auch vor Gericht durchgezogen haben und recht bekamen.
Die hat eine Wohnung angemietet in der Hundehaltung verboten war, ist dann aber mit Hund eingezogen, da sie sonst die Wohnung nicht bekommen hätte.

Der zweite nahm sich nach Jahren einen Hund, auch in diesem Mietvertrag war Haustierhaltung untersagt.

Die Vermieter kündigten natürlich sofort den Mietvertrag - beide Mieter bekamen vor Gericht recht, mit der Begründung der Sittenwidrigkeit und Benachteiligung.

Hilft dir jetzt zwar nicht viel, passt aber gut dazu:o vl. ist es in Deutschland ähnlich...?
LG

Hey d.h. es gibt Hoffnung für mich :D Such ne Wohnung und jedesmal weil ich ja ehrlich sein will sagen die mir Hunde wollen sie nich haben.Würde bedeuten wenn ichs nich sag und zieh einfach ein können die nix machen oder wie???Oder muss man da schon in die Hausordnung schauen???
 
Das kommt wohl darauf an, wie weit du gehen willst...

MIETRECHT


Das Halten von Haustieren darf nicht willkürlich verboten werden


Tierfreunde dürfen jubeln: Der OGH erklärte, dass der Vermieter die Haltung von Haustieren nicht willkürlich verbieten kann. Er darf sie nur unter Angabe von triftigen Gründen verweigern.
Quelle: http://journal.juridicum.at

Ich wüsste auch nicht, dass Besuche überhaupt kontrolliert werden dürfen... auch Haustiere, die nicht ansäßig sind. Rein von der Rechtslage dürfte es sich ja um ein Besuchsrecht von ca. 14 Tage (je nach Bundesland) handeln. Zur Sicherheit würde ich vllt bei der Versicherung anfragen.... Wichtig ist für mich an dieser Stelle eig nur die Haftpflichtversicherung :D Andererseits haben es schon Siedlungen fertig gebracht, Kinder von Mietern zum Ausziehen zu zwingen - Unterschriftenaktion. Ist vor Gericht sicherlich auch alles klärbar... oder man redet von vornherein mit den Nachbarn :cool:
 
dh eigentlich sind alle Vermieter, die einen wegen des/der Hunde(s) ablehnen, damit illegal unterwegs?

Oder gilt das erst, wenn man den MV schon hat?

Muss in einem halben Jahr Wohnung suchen...
 
:( Nur stimmt das so nicht. Das OGH Urteil bezog sich auf einen Fall, wo grundsätzlich die Haltung eines Tieres erlaubt war und die Kündigung ausgesprochen wurde, da vier Tiere gehalten wurden. Diese Kündigung ging nicht durch.

Grundsätzlich gilt:


Der OGH hat bereits klargestellt, dass das Halten
von üblichen Haustieren, als insb von Hunden und
Katzen, regelmäßig erlaubt ist, wenn der Mietvertrag
keine Regelung der Tierhaltung enthält. Dies entspricht
auch der Auffassung der Literatur und zweitinstanzlicher
Rsp.
LautMietvertrag kann es umgekehrt aber auch generell
und schlechthin verboten sein, Tiere in der
Mietwohnung zu halten. Eine derartige Regelung
wird in Österreich als zulässig angesehen. Sie verstößt,
wenn sie etwa in Vertragsformularen enthalten ist,
nach zweitinstanzlicher Rsp auch nicht gegen § 879
Abs 3 ABGB. Die Unwirksamkeit von Klauseln nach
dieser Bestimmung ist im Übrigen nur auf Einwendung​
und nicht auch von Amts wegen wahrzunehmen;

Quelle IMMOLEX 2008.
 
Ja sorry, ist nicht so einfach. Aber wenn derartige Sachen verwechselt werden, kann das enorm teuer kommen. Solche Urteile beziehen sich ja immer auf einen spziellen Fall und da muss man leider genauest auf die Details achten. Drück Dir die Daumen.
 
:( Nur stimmt das so nicht. Das OGH Urteil bezog sich auf einen Fall, wo grundsätzlich die Haltung eines Tieres erlaubt war und die Kündigung ausgesprochen wurde, da vier Tiere gehalten wurden. Diese Kündigung ging nicht durch.

Grundsätzlich gilt:


Der OGH hat bereits klargestellt, dass das Halten
von üblichen Haustieren, als insb von Hunden und
Katzen, regelmäßig erlaubt ist, wenn der Mietvertrag
keine Regelung der Tierhaltung enthält. Dies entspricht
auch der Auffassung der Literatur und zweitinstanzlicher
Rsp.
LautMietvertrag kann es umgekehrt aber auch generell
und schlechthin verboten sein, Tiere in der
Mietwohnung zu halten. Eine derartige Regelung
wird in Österreich als zulässig angesehen. Sie verstößt,
wenn sie etwa in Vertragsformularen enthalten ist,
nach zweitinstanzlicher Rsp auch nicht gegen § 879
Abs 3 ABGB. Die Unwirksamkeit von Klauseln nach
dieser Bestimmung ist im Übrigen nur auf Einwendung
und nicht auch von Amts wegen wahrzunehmen;

Quelle IMMOLEX 2008.

Ja aber das heisst doch trotzdem wenn im Mietvertrag nichts über Tierhaltung steht und vielleicht in der Hausordnung auch nix oder da sogar steht das es erlaubt ist, das wenn man es nicht sagt der Vermieter dann nix machen kann.Oder seh ich das falsch???
Es ist nämlich wirklich ne Katastrophe mit Hund(bzw2) ne Wohnung suchen.:mad:
 
Ja ich weiß, hör ich überall.

Also ich versuchs mal, allerdings Mietrecht ist eine echt widerliche Angelegenheit.

Grundsätzlich ist die übliche Tierhaltung (Hund Katze Sittich uns so) wenn nichts im Mietvertrag steht lege artis als erlaubt anzusehen.

Allerdings wird in Öst. und auch BRD sozusagen römisches Recht gesprochen, im Unterschied zu USA, d.h. ein Gericht kann, trotz eines bestehenden OGH Urteils ganz anders entscheiden. Finger auf Präzidenzfall und so ist es, gibt es da nicht. Es können sogar unterschiedliche Sprüche in unterschiedlichen Bezirken von Wien fallen. Ergo auch ein Urteil des OGH ist natürlich kein Gesetz.

Dazu kommt noch der Ermessenspielraum des Gerichtes, die Würdigung und und und.

Klar kann man es versuchen und zu irgendeinem Prozentsatz wirds auch gut gehen. Ich krümm mich nur, weil eine ev. Kündigung einer Wohnung auf der Backe zu haben, wahrhaftig ein Riesenproblem und eine Riesenbelastung ist, detto ein Verfahren, das sich hinzieht. Werd mich gerne noch schlau machen, wo suchst Du denn eine Wohnung?
 
Danke. Naja ich bin eh kein Freund davon es zu verschweigen.Aber irgendwann reicht es einem auch.Und wenn es irgendwann nicht mehr anders geht was will man machen:confused:

Ich such ne kleine Wohnung im Salzburger Land.Ich muss zwar nich morgen raus aber naja sag ma mal die Wohnverhältnisse sind nicht wünschenswert.
Aber anscheinend will keiner Hund/e in seiner Wohnung :(
 
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