Rechtsfrage - Modellbootfahren auf Fluss - Hund(eBesitzer) macht "Ärger"

Modellbootmann

Neuer Knochen
Hallo Hundebesitzer und Tierfreunde,

ich hätte mal eine Frage - ich such jetzt seit ein paar Tagen immer wieder nach rechtlichen Grundlagen im Internet, finde aber speziell hierzu nichts Passendes.

Situation: ich (falls das notwendig ist, bin mehr als volljährig) fahre mit meinem selbstgebauten Elektrorennboot auf dem Lech im Flussbett, gestern mal wieder seit ein paar Jahren zum ersten mal.

Vorweg muss ich sagen, dass das Boot ca. 60 cm lang ist, ca. 50 Km/H schnell ist (schon recht schnell) und ist auch aus z.B. 100 m Entfernung noch zu hören, aber das nicht unbedingt störend, ausserdem ist der Spaß nach 5min eh wieder vorbei und gestern bin ich insgesamt am Nachmittag zweimal gefahren.

Es ist heutzutage ja viel schlimmer als noch vor einigen Jahren mit diesem Hobby, es gibt so gut wie kein Gewässer (mehr), wo man im Sommer am Wochenende am Nachmittag fahren kann, geht ja schon allein um die eigene Verantwortung. Ich bin in einem Modellbootclub und über diesen für durch das Boot verursachte Schäden bis 2 Mio Euro versichert, vorausgesetzt der Schaden entsteht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig. Wobei es natürlich grob fahrlässig ist, auf einem See mit Schwimmern darin zu fahren, aber das nur am Rande.

Gestern hat sich ein Hund dann kläffend auf mein Modellboot im Flussbett gestürzt, er war glücklicherweise nicht schnell genug, um es zu erwischen.
Der Besitzer/Halter kam dann zu mir, mit rotem Kopf, und meinte, dass das (nicht mal spezifiziert seinerseits) was ich hier mache, verboten wäre. Ich würde seinen Hund verrückt machen und wenn ich noch weiterfahre, dann würde er die Polizei rufen.
Ich habe ihm dann begegnet, dass es kein ausgewiesenes Verbot hier am Lech gäbe, ich fahre ausserdem Elektromotor, welcher keinerlei Abgase oder Schadstoffe ins Wasser einbringt. Weiterhin habe ich ihm gesagt, dass im Falle einer Zerstörung meines Modellbootes durch seinen Hund, er dafür haftbar gemacht wird.

Mein anwesender Kollege hat mit ihm dann noch weiter unvernünftig diskutiert, ich hab das Boot dann 200 m weiter oben eingesetzt und bin da dann gefahren.

Ich wäre allen Interessierten und evtl. Rechtswissenschaftlern hier sehr sehr dankbar für Auklärung!!!

Ich wage mich nun bewusst hier rein und frage nicht im Modellbootforum nach, denn Meinungen sind ja in jedem Fachforum geprägt.

Ich habe absolut nichts gegen Hunde und deren Halter, kenne viele nette (Hund und Halter).
Aber es gibt immer wieder welche, die sich durch das Tier an der nicht vorhandenen Leine priviligiert fühlen und sich entsprechend benehmen und leider schaffen diese schwarzen Schafe dann ein Bild vom Hundehalter, das einen in gewisser Weise prägt...

PS: bin seit Jahren aktives Tierschutzmitglied, falls das jemanden interessiert...
 
Hmmm, naja....
Rechtlich gesehen, ich denk mal wenn der Hund dein Boot zerstört, ob du dann Ersatz kriegst weiß ich net....denke schon.
Das Fahren ist erlaubt soviel ich weiß, die genaue Gesetzeslage müßte der Verein wissen dem du angehörst, wir sind in einem Modellfliegerverein, die kennen die Gesetzeslagen auch sehr gut (müssen sie kennen).....

Aber um solchen Streitereien aus dem Weg zu gehen, mußt dir halt ein Gewässer suchen, wo wirklich fast keiner ist!!!

Wenn du selber Hunde hättest, würdest es noch besser verstehen warum!! Ein Hund ist keine Maschine die ich auf Kommando abstelle, und wenn z.B. meine Hunde im Freilauf in der Traisen plantschen (was sie dürfen und auch ohne Leine weil keine geschlossene Ortschaft) und da kommt so ein Booterl daher, da kann ich auch für nix garantieren.......

Außerdem müßte euer Verein Übungsgewässer wissen wo nix sein kann!!

Rein Gesetzesmäßig: Elektro ja, Benziner nein!! außer auf der Donau, da kannst auch Motorbootfahren über 5 PS wenn du eine Lizenz hast.
 
Und...

ch habe absolut nichts gegen Hunde und deren Halter, kenne viele nette (Hund und Halter).
Aber es gibt immer wieder welche, die sich durch das Tier an der nicht vorhandenen Leine priviligiert fühlen und sich entsprechend benehmen und leider schaffen diese schwarzen Schafe dann ein Bild vom Hundehalter, das einen in gewisser Weise prägt...

Da muß ich dir leider recht geben, Idioten gibts auf beiden Seiten........
 
rechtliches weiß ich leider nicht.

wenn das mein hund gewesen wäre, dann hätte ich ihn angehängt wenn ich das boot gesehen hätte. wäre das zu spät gewesen bzw. zu schnell gegangen, hätte ich mich entschuldigt weil mein hund das boot gejagt hat :o und für mich wärs erledigt gewesen.

gerade als hundebesitzer sollte man wissen, wie schwer es manchmal mit den hobbies ist. :)
 
Rechtlich weiss ichs leider auch nicht...Aber ich hätte wohl auch zugesehen, dass meine Hunde vom Boot wegbleiben und dich höflich gebeten bitte woanders zu fahren!;)
 
Hallo Hundebesitzer und Tierfreunde,

ich hätte mal eine Frage - ich such jetzt seit ein paar Tagen immer wieder nach rechtlichen Grundlagen im Internet, finde aber speziell hierzu nichts Passendes.

Situation: ich (falls das notwendig ist, bin mehr als volljährig) fahre mit meinem selbstgebauten Elektrorennboot auf dem Lech im Flussbett, gestern mal wieder seit ein paar Jahren zum ersten mal.

Vorweg muss ich sagen, dass das Boot ca. 60 cm lang ist, ca. 50 Km/H schnell ist (schon recht schnell) und ist auch aus z.B. 100 m Entfernung noch zu hören, aber das nicht unbedingt störend, ausserdem ist der Spaß nach 5min eh wieder vorbei und gestern bin ich insgesamt am Nachmittag zweimal gefahren.

Es ist heutzutage ja viel schlimmer als noch vor einigen Jahren mit diesem Hobby, es gibt so gut wie kein Gewässer (mehr), wo man im Sommer am Wochenende am Nachmittag fahren kann, geht ja schon allein um die eigene Verantwortung. Ich bin in einem Modellbootclub und über diesen für durch das Boot verursachte Schäden bis 2 Mio Euro versichert, vorausgesetzt der Schaden entsteht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig. Wobei es natürlich grob fahrlässig ist, auf einem See mit Schwimmern darin zu fahren, aber das nur am Rande.

Gestern hat sich ein Hund dann kläffend auf mein Modellboot im Flussbett gestürzt, er war glücklicherweise nicht schnell genug, um es zu erwischen.
Der Besitzer/Halter kam dann zu mir, mit rotem Kopf, und meinte, dass das (nicht mal spezifiziert seinerseits) was ich hier mache, verboten wäre. Ich würde seinen Hund verrückt machen und wenn ich noch weiterfahre, dann würde er die Polizei rufen.
Ich habe ihm dann begegnet, dass es kein ausgewiesenes Verbot hier am Lech gäbe, ich fahre ausserdem Elektromotor, welcher keinerlei Abgase oder Schadstoffe ins Wasser einbringt. Weiterhin habe ich ihm gesagt, dass im Falle einer Zerstörung meines Modellbootes durch seinen Hund, er dafür haftbar gemacht wird.

Mein anwesender Kollege hat mit ihm dann noch weiter unvernünftig diskutiert, ich hab das Boot dann 200 m weiter oben eingesetzt und bin da dann gefahren.

Ich wäre allen Interessierten und evtl. Rechtswissenschaftlern hier sehr sehr dankbar für Auklärung!!!

Ich wage mich nun bewusst hier rein und frage nicht im Modellbootforum nach, denn Meinungen sind ja in jedem Fachforum geprägt.

Ich habe absolut nichts gegen Hunde und deren Halter, kenne viele nette (Hund und Halter).
Aber es gibt immer wieder welche, die sich durch das Tier an der nicht vorhandenen Leine priviligiert fühlen und sich entsprechend benehmen und leider schaffen diese schwarzen Schafe dann ein Bild vom Hundehalter, das einen in gewisser Weise prägt...

PS: bin seit Jahren aktives Tierschutzmitglied, falls das jemanden interessiert...

An und für sich ist das betreiben der Boote in öffentlichen Gewässern genau so verboten wie das fahren mit E - Autos auf der strasse. Mein Mann fährt auch mit solchen Zeugs und daher weiss ich es!
 
vielleicht kann man dir bei www.rc-boote.at bei deinen rechtsfragen weiter helfen?!

so viel ich weiß, darf man ohne genehmigung nicht auf öffentlichen gewässern fahren
 
........ und trotzdem finde ich die Art und Weise (wenn es stimmt) der Kommunikation des HB als unangebracht.

Toleranz ist das Zauberwort, und offensichtlich hatte der HB seinen Hund wohl nicht unter kontrolle ;)

mfg
Sticha
 
egal ob das botto dort gefahren werden dürfte oder nicht, ist das benehmen des hundehalters ein witz. wenn der hund an der leine gewesen wäre, wäre das sich kein problem gewesen und dafür gibt es ja mittlerweile gesetze in österreich.
wenn der hund nicht an der leine war, muss sich der hundehalter eben entschuldigen und für eventuelle schäden aufkommen. punkt um !
 
Rechtlich kann ich es dir leider auch nicht sagen, aber menschlich finde ich das Verhalten des Hundebesitzers absolut daneben. Wenn er seinen Hund nicht unter Kontrolle hat, braucht er nicht gleich aggressiv werden. Ich denke, so ein Fluß ist groß genug, dass Hund und Boot Platz haben, wenn ich ein paar Meter Raum dazwischen lasse.
 
Hallo Leute,

ups, eventuell habe ich das übersehen. Ich bin aus Augsburg, das ist in Deutschland ;)

Ich bin ja Vertreter für Toleranz, aber wenn ich so daherkomme wie der erwähnte Herr, dann kann ich nicht erwarten, dass die andere Seite sofort nachgibt...

Ist übr. das zweite mal...

Ich hätte auch auf eine Bitte, woanders zu fahren, ohne zu murren reagiert, aber wenn einer einem verbal ins Gesicht schlägt, ohne zu fragen, dann schlag ich zurück, würdet ihr genauso machen, denke ich jedenfall.

Ich werde mal die bayer. Gewässerordnung ankucken, melde mich wieder und bedanke mich für die netten Antworten!!
 
also, ich finde, ich als hf muß meinen hund so im griff haben, das der hund weder mensch oder deren sachen beschädigen kann!

was ist, wenn ein kind mit einen elektroauto fährt und da es sich bewegt, dieses für den hund natürlich eine beute wäre! da kann ich auch nicht sagen, fahr wo anderst. wenn dann mein hund dieses auto erwischt, muß ich zahlen!!!

ist ja eh so wie eine verletztung von einen anderen hund, da ja der hund auch leider nur eine sache ist und somit sachbeschädigung vorliegt!!!

lg
esp.
 
also, ich finde, ich als hf muß meinen hund so im griff haben, das der hund weder mensch oder deren sachen beschädigen kann!

was ist, wenn ein kind mit einen elektroauto fährt und da es sich bewegt, dieses für den hund natürlich eine beute wäre! da kann ich auch nicht sagen, fahr wo anderst. wenn dann mein hund dieses auto erwischt, muß ich zahlen!!!

ist ja eh so wie eine verletztung von einen anderen hund, da ja der hund auch leider nur eine sache ist und somit sachbeschädigung vorliegt!!!

lg
esp.
 
:confused::confused:

Wieso sind Elektroautos auf offener Strasse verboten?

Weil jedes Modellauto ferngesteuert ist und wenns aus der Frequenz rausfährt auch unfälle verursachen kann. Für das gibt es genug Clubs denen man beitreten kann, denn über diese Clubs ist mann dann versichert. Meiner Tochter ist so ein Auto einmal bei einem Rennen auf die grosße Zehe angedonnert, die musste dann genäht werden. Fand ich nicht so toll.
Petra
 
Ähm, Petra, ist das nicht etwas kurzsichtig und über einen Kamm geschert? Wenns danach geht, dürften auch keine Pkws mehr fahren, denn wenn da der Fahrer einschläft, dann kann auch was passieren. Man kann auch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, in einer Spielstraße kann ich einem kleinen Jungen mit einem Fertig-Spielzeugauto kaum das Fahren verbieten, er ist ausserdem zu jung, um einem Club beizutreten... Und wenn Deine Tochter auf einem Rennen auf einer Bahn an den Zeh gefahren wurde, dann hat sie sich entweder grob fahrlässig verhalten bzw. Du Deine Aufsichtspflicht verletzt oder der Modellauto-Fahrer grob fahrlässig gehandelt. Dieser Vergleich hinkt bzw. ist keiner.

De Facto kosten so Clubs (zur Genüge möchte ich anzweifeln) einen nicht unerheblichen Jahresbeitrag, liegen zudem nicht immer passend vor Ort und bedürfen entsprechender finanzieller Aufwendungen pro Jahr und das mittlerweile so viel, dass sich das junge Leute oft gar nicht leisten können.

Hast Du das schriftlich bzw. als Gesetzesparagraph, dass das verboten ist, was ich mache?
 
De Facto kosten so Clubs (zur Genüge möchte ich anzweifeln) einen nicht unerheblichen Jahresbeitrag, liegen zudem nicht immer passend vor Ort und bedürfen entsprechender finanzieller Aufwendungen pro Jahr und das mittlerweile so viel, dass sich das junge Leute oft gar nicht leisten können.

Hast Du das schriftlich bzw. als Gesetzesparagraph, dass das verboten ist, was ich mache?

Solltest aber beitreten so einem Club falls du es nicht bist, damit du rechtlich auch abgesichert bnist falls was ist. Das weiß ich von meinem Mann, der ist auch extra einem Club beigetreten und hat auch eine eigene Versicherung abgeschlossen damit nix sein kann mit seiner Fliegerei.

In Österreich darfst auf der Straße mit E-Mopeds fahren, sofern sie nur 10km/h gehen und sie ein entsprechendes Schild oben haben und man darf auch auf Gewässern und Seen mit E-Booten fahren, sofern es nicht dort ausdrücklich untersagt ist. Wie es in Bayern ist weiß ich nicht, da müßtest dann eben die dortigen Gewässervorschriften erfragen bzw. direkt die zuständigen Gemeinden fragen.
 
Die Rechtslage in der Bundesrepublik ist sehr einfach erklärt: § 833 BGB enthält eine Gefährdungshaftung des Tierhalters. Bei einer Gefährdungshaftung gibt es keine Frage nach Verschulden, so wie Absicht oder Fahrlässigkeit. Selbst wenn der Hund an einer kurzen leine wäre und irgendwie das Boot zu fassen kriegt, haftet der Tierhalter für den entstandenen Schaden.

Dabei ist es auch völlig irrelevant, ob der Geschädigte selbst gegen irgendeine Vorschrift verstoßen hat. Es ist also egal, ob Du mit dem Elektroboot auf dem Lech fahren darfst oder nicht. Das geht nur Dich und die Behörden etwas an, falls Du dadurch gegen eine verwaltungsrechtliche Vorschrift verstoßen hast. Aber der Hundehalter haftet auf jeden Fall.

In Österreich ist die Rechtslage deshalb anders, weil unser Zivilrecht immer noch - zum Glück! - auf ein Verschulden des Tierhalters abstellt. Allerdings besteht dabei eine sogenannte Beweislastumkehr: Normalerweise muss ich als Geschädigter dem anderen nachweisen, dass er schuld an dem Schaden hat. Bei Tierhaltern ist es umgekehrt: da muss der Tierhalter nachweisen, dass er keine Schuld hatte. Das ist in einem Prozess natürlich immer die schwierigere Position. Ähnliches gibt es auch im Konsumentenschutz: Wenn mir der neu gekaufte Fernseher explodiert, dann müsste ich als Käufer - normalen Regeln zufolge
- dem Verkäufer ja nachweisen, dass das Ding einen Fehler hatte, und er davon wusste, als er es mir verkaufte. Das ist kaum zu schaffen, deshalb hat der Gesetzgeber beschlossen, dass innerhalb eines Jahres nach dem Kauf der Verkäufer beweisen muss, dass das Ding eben keinen Fehler hatte, bzw. er davon keine Ahnung haben konnte. Soviel zur Beweislastumkehr. Aber wenigstens ermöglicht sie es dem österreichischen Tierhalter, der Haftung zu entkommen, wenn er eben nachweisen kann, dass er das Tier den Anforderungen entsprechend verwahrt hat. IN Deutschland ist das grundsätzlich nicht möglich.

Grüße,
Marcus
 
Weil jedes Modellauto ferngesteuert ist und wenns aus der Frequenz rausfährt auch unfälle verursachen kann. Für das gibt es genug Clubs denen man beitreten kann, denn über diese Clubs ist mann dann versichert. Meiner Tochter ist so ein Auto einmal bei einem Rennen auf die grosße Zehe angedonnert, die musste dann genäht werden. Fand ich nicht so toll.
Petra


OHHH, du sprichst von FERNGESTEUERTEN Autos :o Ich dachte du meinst "normale" Elektroautos.

Alles klar :)
 
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