Modellbootmann
Neuer Knochen
Hallo Hundebesitzer und Tierfreunde,
ich hätte mal eine Frage - ich such jetzt seit ein paar Tagen immer wieder nach rechtlichen Grundlagen im Internet, finde aber speziell hierzu nichts Passendes.
Situation: ich (falls das notwendig ist, bin mehr als volljährig) fahre mit meinem selbstgebauten Elektrorennboot auf dem Lech im Flussbett, gestern mal wieder seit ein paar Jahren zum ersten mal.
Vorweg muss ich sagen, dass das Boot ca. 60 cm lang ist, ca. 50 Km/H schnell ist (schon recht schnell) und ist auch aus z.B. 100 m Entfernung noch zu hören, aber das nicht unbedingt störend, ausserdem ist der Spaß nach 5min eh wieder vorbei und gestern bin ich insgesamt am Nachmittag zweimal gefahren.
Es ist heutzutage ja viel schlimmer als noch vor einigen Jahren mit diesem Hobby, es gibt so gut wie kein Gewässer (mehr), wo man im Sommer am Wochenende am Nachmittag fahren kann, geht ja schon allein um die eigene Verantwortung. Ich bin in einem Modellbootclub und über diesen für durch das Boot verursachte Schäden bis 2 Mio Euro versichert, vorausgesetzt der Schaden entsteht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig. Wobei es natürlich grob fahrlässig ist, auf einem See mit Schwimmern darin zu fahren, aber das nur am Rande.
Gestern hat sich ein Hund dann kläffend auf mein Modellboot im Flussbett gestürzt, er war glücklicherweise nicht schnell genug, um es zu erwischen.
Der Besitzer/Halter kam dann zu mir, mit rotem Kopf, und meinte, dass das (nicht mal spezifiziert seinerseits) was ich hier mache, verboten wäre. Ich würde seinen Hund verrückt machen und wenn ich noch weiterfahre, dann würde er die Polizei rufen.
Ich habe ihm dann begegnet, dass es kein ausgewiesenes Verbot hier am Lech gäbe, ich fahre ausserdem Elektromotor, welcher keinerlei Abgase oder Schadstoffe ins Wasser einbringt. Weiterhin habe ich ihm gesagt, dass im Falle einer Zerstörung meines Modellbootes durch seinen Hund, er dafür haftbar gemacht wird.
Mein anwesender Kollege hat mit ihm dann noch weiter unvernünftig diskutiert, ich hab das Boot dann 200 m weiter oben eingesetzt und bin da dann gefahren.
Ich wäre allen Interessierten und evtl. Rechtswissenschaftlern hier sehr sehr dankbar für Auklärung!!!
Ich wage mich nun bewusst hier rein und frage nicht im Modellbootforum nach, denn Meinungen sind ja in jedem Fachforum geprägt.
Ich habe absolut nichts gegen Hunde und deren Halter, kenne viele nette (Hund und Halter).
Aber es gibt immer wieder welche, die sich durch das Tier an der nicht vorhandenen Leine priviligiert fühlen und sich entsprechend benehmen und leider schaffen diese schwarzen Schafe dann ein Bild vom Hundehalter, das einen in gewisser Weise prägt...
PS: bin seit Jahren aktives Tierschutzmitglied, falls das jemanden interessiert...
ich hätte mal eine Frage - ich such jetzt seit ein paar Tagen immer wieder nach rechtlichen Grundlagen im Internet, finde aber speziell hierzu nichts Passendes.
Situation: ich (falls das notwendig ist, bin mehr als volljährig) fahre mit meinem selbstgebauten Elektrorennboot auf dem Lech im Flussbett, gestern mal wieder seit ein paar Jahren zum ersten mal.
Vorweg muss ich sagen, dass das Boot ca. 60 cm lang ist, ca. 50 Km/H schnell ist (schon recht schnell) und ist auch aus z.B. 100 m Entfernung noch zu hören, aber das nicht unbedingt störend, ausserdem ist der Spaß nach 5min eh wieder vorbei und gestern bin ich insgesamt am Nachmittag zweimal gefahren.
Es ist heutzutage ja viel schlimmer als noch vor einigen Jahren mit diesem Hobby, es gibt so gut wie kein Gewässer (mehr), wo man im Sommer am Wochenende am Nachmittag fahren kann, geht ja schon allein um die eigene Verantwortung. Ich bin in einem Modellbootclub und über diesen für durch das Boot verursachte Schäden bis 2 Mio Euro versichert, vorausgesetzt der Schaden entsteht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig. Wobei es natürlich grob fahrlässig ist, auf einem See mit Schwimmern darin zu fahren, aber das nur am Rande.
Gestern hat sich ein Hund dann kläffend auf mein Modellboot im Flussbett gestürzt, er war glücklicherweise nicht schnell genug, um es zu erwischen.
Der Besitzer/Halter kam dann zu mir, mit rotem Kopf, und meinte, dass das (nicht mal spezifiziert seinerseits) was ich hier mache, verboten wäre. Ich würde seinen Hund verrückt machen und wenn ich noch weiterfahre, dann würde er die Polizei rufen.
Ich habe ihm dann begegnet, dass es kein ausgewiesenes Verbot hier am Lech gäbe, ich fahre ausserdem Elektromotor, welcher keinerlei Abgase oder Schadstoffe ins Wasser einbringt. Weiterhin habe ich ihm gesagt, dass im Falle einer Zerstörung meines Modellbootes durch seinen Hund, er dafür haftbar gemacht wird.
Mein anwesender Kollege hat mit ihm dann noch weiter unvernünftig diskutiert, ich hab das Boot dann 200 m weiter oben eingesetzt und bin da dann gefahren.
Ich wäre allen Interessierten und evtl. Rechtswissenschaftlern hier sehr sehr dankbar für Auklärung!!!
Ich wage mich nun bewusst hier rein und frage nicht im Modellbootforum nach, denn Meinungen sind ja in jedem Fachforum geprägt.
Ich habe absolut nichts gegen Hunde und deren Halter, kenne viele nette (Hund und Halter).
Aber es gibt immer wieder welche, die sich durch das Tier an der nicht vorhandenen Leine priviligiert fühlen und sich entsprechend benehmen und leider schaffen diese schwarzen Schafe dann ein Bild vom Hundehalter, das einen in gewisser Weise prägt...
PS: bin seit Jahren aktives Tierschutzmitglied, falls das jemanden interessiert...