Rechtsfrage: Immobilie

KITTY123

Profi Knochen
Hallo!

Vielleicht kennt sich ja jemand hier aus...
(oder arbeitet bei einem Rechtsanwalt und könnte diesen mal fragen, oder es sind einpaar Bankangestellte anwesend:))

Es geht um eine Immobilie in Wien. Diese sollte nun verkauft werden, aber im Grundbuch ist der eigentliche Besitzer noch immer die Bank.
(Kredit hat noch 3 Jahre Laufzeit)

Nun soll es so stattfinden, das ein Käufer gesucht wird, und mit dem Erlös des Verkaufs der Kredit zur gänze gedeckt wird.

Nun meine Frage:
Hat man überhaupt das Recht, eine Sache zu verkaufen die einen eigentlich noch gar nicht gehört?!


Ich hoffe ihr versteht was ich meine....:eek:



Danke
Anna
 
natürlich kannst du die immobilie trotzdem verkaufen. solange die immobilie nicht unter dem wert verkauft wird.

um ein treuhandkonto wirst du aber nicht drum herum kommen.

aber vielleicht meldet sich noch jemand der sich besser auskennt. sind nur meine erfahrungen :)
 
Hallo!

Vielleicht kennt sich ja jemand hier aus...
(oder arbeitet bei einem Rechtsanwalt und könnte diesen mal fragen, oder es sind einpaar Bankangestellte anwesend:))

Es geht um eine Immobilie in Wien. Diese sollte nun verkauft werden, aber im Grundbuch ist der eigentliche Besitzer noch immer die Bank.
(Kredit hat noch 3 Jahre Laufzeit)

Nun soll es so stattfinden, das ein Käufer gesucht wird, und mit dem Erlös des Verkaufs der Kredit zur gänze gedeckt wird.

Nun meine Frage:
Hat man überhaupt das Recht, eine Sache zu verkaufen die einen eigentlich noch gar nicht gehört?!


Ich hoffe ihr versteht was ich meine....:eek:



Danke
Anna


Du kannst es sehr wohl Verkaufen .

Die Bank hat ja nur ein Pfandrecht drauf . Wenn Du damit ( Verkauf ) die

Bank ausbezahlst , wird die Bank nichts dagegen haben .

Solltest beim Verkauf aber alles über diese Bank ( Kredit ) laufen lassen .


LG . Josef
 
das haus kann ohne probleme verkauft werden, die bank ausbezahlt werden, diese muss dann die löschungsquittung ausstellen, damit die hypothek gelöscht werden kann u das haus kann lastenfrei gekauft werden. nur dann kann eine neue hypothek aufgenommen werden(dies geschieht aber alles in einem zug mit dem eintragungsgesuch beim grundbuch)

das geld landet vom käufer (zeitpunkt wird im kv festgelegt, meist nach unterschrift beider) auf einem treuhandkonto von notar od rechtsanwalt und wird nach den bedingungen im kv, die ausgemacht wurden, ausbezahlt.

lg carmen
 
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