Rad fahren mit Hund

springinkel

Anfänger Knochen
Ich fahr mit meiner Hündin regelmäßif fahrrad, dabei läuft sie aber immer ohne Leine. Ich würde ihr aber gerne auch das Laufen am Rad mit leine beibringen, weil es einfach situationen gibt wo das hilfreich ist. Ich hab bedenken,d ass sied ann einfach los rennt und ich hinterher flieg, da sie doch recht kräftig ist. ( wiegt ca. 30 kg, darf aber ruhig noch zunehmen und ist eine Schäfermischlingshündin)
meine Frage ist, wie mach ich das am schlausten. Momentan läuft Sie meist schräg vor mir, oder eben sehr weit vor mir, weil ich ihr zu lagsam bin... Deshalb fällt auch joggen aus, das ist ihr viiieeel zu lahm. Aber auch da wären paar Tipps sicher gut, wie das mit Leine zu schaffen ist, ohne das man von seinem Hund zu schnellerem Tempo gezwungen wird...
Es gibt ja auch so Hundesport, wo der Hund am rad läuft, aber da ist ja auch immer Leinenpflicht. Ich kauf uns auch gern die richtige Ausrüstung, wenn ich weiß was. Vielleicht gibt es hier ja User die auch so Laufverrückte hunde haben und mir helfen können.

Vielen Dank schonmal.
 
Meines Wissens nach ist das Rad fahren mit dem Hund an der Leine in Ö verboten. Ich kenne auch einige die schon (mehrmals) dafür bezahlen mussten.

Weiß aber nicht ob sich das in der Zwischenzeit schon geändert hat....
 
Schau mal nach Bikejöring. Du brauchst eine komplette Ausrüstung - Zuggeschirr, Leine mit Ruckdämpfer und so eine Art Galgen für das Fahrrad, damit die Leine nicht so schnell in das Vorderrad kommt. Kann man auch selber basteln.
Ich habe mit dem Scooter trainiert und bin dann erst auf das Fahrrad umgestiegen. Wenn man halbwegs sportlich ist, kann man aber sicher auch direkt aufs Rad.

Bei manchen Hunden kann man eventuell zuerst beim Joggen das schön-nach-vorne-ziehen üben, falls nötig.
Apropos verboten: man fährt ja nicht auf der Bundesstrasse, sondern bevorzugt mit dem MB auf Feldwegen etc. - da geht das schon.Länger auf Asphalt würde ich sowieso vermeiden!
 
seit wann denn das? :confused:

Das ist - wenn es sich nicht geändert hat - schon seit ewigen Zeiten so. Steht, glaub ich im Paragraph 99 Abs. 3.

Wir hatten in der HuSchu einige die dafür schon kräftig zur Kasse gebeten wurden und ich kenne auch welche persönlich. Auch diese Abstandhalter für den Hund beim Fahrrad sind verboten, da sie in Ö nicht zugelassen sind.
 
Hier:
Der Gesetzestext:
§ 99 StVo Abs. 3f: Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 726,-- €, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu zwei Wochen, zu bestrafen, wer Tiere während der Fahrt an einer Leine hält oder an Fahrzeuge anhängt, um sie mitlaufen zu lassen, ausgenommen die Fälle des § 74 Abs.3.

§ 74, Abs.3: Werden Tiere uneingespannt an einem Fuhrwerk mitgeführt, so sind sie an ein Zugtier oder an das Fuhrwerk so anzubinden, dass sie sich nur an der rechten Seite des Fuhrwerkes oder hinter dem Fuhrwerk fortbewegen können und andere Straßenbenützer nicht behindern.
 
Ja genau Bikejöring, das hab ich gemeint. Und weils das ja auch in Österreich gitb würd es mich wundern, wenns verboten wäre. Und ich hab sicher nicht vor meine Hündin hinterm Fahrrad her zu schleifen, sie darf das tempo bestimmen, wobei ich da der Geschwindikkeitsminimierende faktor bin.
muss mal schauen wo ich so eine Ausrüstung her bekomme.
Ich hab halt nur ein fahrrad und kein scooter, sonst wär das sicher eine anfängeralternative.
@ cato hast du tipps wie ich ihr das nach vorne ziehen beibringen kann? Und ich hab auch angst, dass ich sie dann um fahre, wenn sie plötzlich stehen bleibt.
 
Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob der Hund nicht wenn er vorne richtig eingespannt ist, auch als Zugtier durchgehen würde.

Aber wie gasagt, auf öffentlichen Straßen sollte man ohnehin besser nicht fahren, auf Feld- und Waldwegen gilt normalerweise keine StVO.
 
Hier:
Der Gesetzestext:
§ 99 StVo Abs. 3f: Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 726,-- €, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu zwei Wochen, zu bestrafen, wer Tiere während der Fahrt an einer Leine hält oder an Fahrzeuge anhängt, um sie mitlaufen zu lassen, ausgenommen die Fälle des § 74 Abs.3.

§ 74, Abs.3: Werden Tiere uneingespannt an einem Fuhrwerk mitgeführt, so sind sie an ein Zugtier oder an das Fuhrwerk so anzubinden, dass sie sich nur an der rechten Seite des Fuhrwerkes oder hinter dem Fuhrwerk fortbewegen können und andere Straßenbenützer nicht behindern.

Seit wann gilt auf Feld- und Waldwegen die StVO = Straßenverkehrsordnung?


Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob der Hund nicht wenn er vorne richtig eingespannt ist, auch als Zugtier durchgehen würde.

Aber wie gasagt, auf öffentlichen Straßen sollte man ohnehin besser nicht fahren, auf Feld- und Waldwegen gilt normalerweise keine StVO.

Danke Michaela!
 
Wo habe ich behauptet, dass auf Feld-/Waldwegen die StVO gilt? Und wo hat der TE geschrieben dass er nur auf diesen Wegen unterwegs sein wird?

:rolleyes:


Weil einem einfach die Logik sagt, dass man beim Radfahren mit dem Hund nicht die Straße nutzen sollte. Michaela hat geschrieben, dass 1. Asphalt nicht so gesund ist für den Hund und daher empfohlen, Feldwege zu nutzen und dann kamst Du mit dem Gesetzestext.
 
Weil einem einfach die Logik sagt, dass man beim Radfahren mit dem Hund nicht die Straße nutzen sollte. Michaela hat geschrieben, dass 1. Asphalt nicht so gesund ist für den Hund und daher empfohlen, Feldwege zu nutzen und dann kamst Du mit dem Gesetzestext.

Der Text war die Info zu meinem ersten und zweiten Post bzw. für "Keinen"...

Bei uns fahren viele mit Rad + Hund aber ich kenne jetzt niemanden der sich explizit Wege sucht wo keine StVO gilt....und selbst wenn muss man da auch erst mal (mit Rad & Hund) hinfahren.


Aber egal, es ist jetzt eh geklärt.
 
Ok, dann stelle ich das mal klar. Ich fahr weder jetzt, ohne Leine, auf öffentlichen straßen, noch habe ich es mit Leine vor. wir sind auf Feldwegen unterwegs. Hab das nicht erwähnt, weils für mich irgenwie klar war, dass ich mit meinem hund nicht auf Staßen fahre, wo auch Autos unterwegs sind. Ist mir zu gefährlich, ob nun mit oder ohne Leine. Und auch Ihren Gelenken will ich das nicht antun.
trotzdem danke für den Hinweis, nun wissen wir auch, dass es noch einen Grund mehr gibt Straßen zu meiden.
 
Ich gehe mit meinen beiden auch Mountainbiken. Hab eine Bikeantenne, die Hunde tragen Sportgeschirre und sind via Leine mit Ruckdämpfer vor das Rad gespannt. Hat ein bissl gedauert und war Anfangs etwas mühsam, aber mittlerweile wissen sie, dass sie vorm Rad bleiben sollen und auch die Richtungsanweisungen (um die man nicht umhin kommt, wenn man gscheit fahren und nicht ständig bremsen und absteigen will) klappen immer besser. Das Ganze hat jedenfalls wesentlich mehr Teamcharakter als man zu Beginn vielleicht vermuten würde, macht aber auch irre Spaß. :)
 
Ich dachte immer es ist verboten, die Leine am Lenker festzumachen oder während des Radelns in der Hand zu halten. Und mit einer extra Fahrradhalterung für die Hundeleine, sowie Springer oder so wäre erlaubt. :confused: Na man lernt nicht aus.
Hab übrigens eine lustige Begebenheit mit einem Zwerpudel mal erlebt, der sein Herrl regelmäßig auf der Schmittenhöhe abhängt und als erster bei der Almhütte einkehrt und hinterher erst der durchaus sehr sportliche Radler.
Während Herrlie noch geschnauft hat, hat der Zwerg einen Napf Wasser getrunken ein kurzes "Schnarcherl" in der Sonne gemacht und war schon wieder fit für ein neues Abenteuer. War echt cool! ;)

lg Andrea
 
Dzt. noch die Safety von Uwe Radant, weil sie bisher nicht wirklich gezogen haben. Werd jetzt aber zumindest bei der Hündin auf Faster (auch Radant) umsteigen, weil sie beginnt, ab und an doch ein wenig zu ziehen. :)
 
Ich fahre seit einigen jahren mit meinen beiden 30 kg hunden an der leine am rad.
Wichtig ist dass der hund lernt immer an einer seite zu laufen (bevorzugt rechts wenn man doch mal strassen kreuzt).
Kommandos die ich sonst auch noch oft nutze sind halt, weiter, links, rechts und geradeaus.
Ich fahre durchaus auch im urbanen gebiet (ja mir ist bewusst dass das verboten ist, aber das ist auch jede tour die ich im prater drehe) deshalb war mir wichtig dass meine hunde nicht ziehen sondern konsequent rechts von mir laufen.
Am anfang langsam und bremsbereit fahren und natürlich ausschliesslich mit geschirr.
Anfangs habe ich stark darauf geachtet dass sie im trab bleiben. Inzwischen gibt es bewusst auch mal galoppstrecken und piero darf einfach die gangart wählen die im am leichtesten fällt.
 
Weil einem einfach die Logik sagt, dass man beim Radfahren mit dem Hund nicht die Straße nutzen sollte. Michaela hat geschrieben, dass 1. Asphalt nicht so gesund ist für den Hund und daher empfohlen, Feldwege zu nutzen und dann kamst Du mit dem Gesetzestext.

bepo hat aber recht..es ist verboten und auch auf feldwegen oder forststraßen gilt stvo.

ich bin mit allen meinen hunden rad gefahren, die unverträgliche an der leine, wurde aufgehalten und belehrt..wo leinenpflicht gilt muss ich das rad schieben wenn ich den hund nicht ableinen kann.

es gibt aber auch x polizisten die sehen es und sagen nichts, nur wenn man einen pingeligen erwischt...
 
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