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es gibt keine beschränkung wieviele hunde man in einer gemeindewohnung halten darf..
@dustdevil
Mit Pfefferspray wär ich aber auch vorsichtig, vor allem ohne Zeugen und wenn dein Hund nicht ernsthaft verletzt ist, weiß ich nicht, ob du damit einfach mal Hund und Besitzer einnebeln darfst
wenn mein hund vom gesetz aus gesichert ist sprich leine und oder mk und ein gesetzlich nicht gesicherter hund auf meinen hund zurennt ohne leine und ohne mk (und davon gibts hunde wie sand am meer)ist das schon nicht mehr mein problem.zweimal ists mir bis jetzt so passiert konnt nicht mehr ausweichen.und in beiden fällen war ich nicht dazu verpflichtet die tierarzt kosten zu begleichen.obwohl die polizei hinzu gezogen wurde.Erstens:
Ein Maulkorb ist kein Freibrief dafür, dass das Hundchen sich aufführen darf.
Weder Maulkorb noch Leine schützen - entgegen der landläufigen Meinung - einen Menschen oder Hund zuverlässig vor ernsten Verletzungen.
Und jede Art von Verletzung kann angezeigt werden. Auch unblutige Gelenkstraumata, Kehlkopf-Quetschungen, Lahmheiten etc.
D.h. man bekommt den Schein auch, wenn der Hund bei der Prüfung andere Hunde anstänkert o.ä.?und nochwas es geht nicht um die gefährdung von tiere sondern nur rein um die gefährdung von menschen.aber ich versteh dich das du nix reskieren willst.
naja es wird bei der prüfung zwar geschaut wie man mit dem hund umgeht in so einer situation ob man ablenkt oder ausweicht.D.h. man bekommt den Schein auch, wenn der Hund bei der Prüfung andere Hunde anstänkert o.ä.?
lg