Pitbullrüde im Raum Kärnten gesucht

Keine Ahnung, frag ich mich auch:confused:

Sunny Burner, ich nehme an du musst sie kastrieren lassen weil das im Schutzvertrag steht den du unterschrieben hast. Denkst du wirklich es im Sinne des Tierheims dass du vorher noch mal schnell einen Wurf produzierst?:rolleyes:

Diese Aussage ist ein ganz großer und weit verbreiteter Irrtum!!

Kein Hund darf (wenigstens in D) ohne medizinische Gründe -einfach so- kastriert werden - , sollte in einem Schutzvertrag ein solcher Passus stehen, ist dieser nichtig und es wird kein Richter auf "Ausführung" urteilen.

Ich kenne in Ö die Rechtssprechung leider nicht; in D aber darf mit sog. Kampfhunden in den meisten Bundesländern nicht gezüchtet werden.
 
@milo
In Österreich darf jeder seinen Hund kastrieren lassen und es darf auch in ganz Österreich mit Hunden, die auf dieversen Listen stehen vermehrt oder gezüchtet werden.

Kannst du den deutschen Gesetzestext rein kopieren, der eine Kastration verbietet? Würd mich interessieren...
 
Geh bitte, lasst sie doch. Es gibt noch viiiiel zu wenige Listenhunde in den Tierheimen. Da kommts auf die paar Welpen auch nicht mehr an.
:rolleyes:

:mad: :mad:
 
In diesem Gesetzestext steht:

Zitat: "Amputationen
(§6) Das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres ist verboten.
Dieses Verbot gilt nicht, wenn .......

zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird (durch einen Tierarzt). Zitat Ende

Also, wie kommst Du darauf, daß Kastration verboten ist?
 
Diese Aussage ist ein ganz großer und weit verbreiteter Irrtum!!

Kein Hund darf (wenigstens in D) ohne medizinische Gründe -einfach so- kastriert werden - , sollte in einem Schutzvertrag ein solcher Passus stehen, ist dieser nichtig und es wird kein Richter auf "Ausführung" urteilen.

Ich kenne in Ö die Rechtssprechung leider nicht; in D aber darf mit sog. Kampfhunden in den meisten Bundesländern nicht gezüchtet werden.

auch in Deutschland darf kastriert werden, um eine Vermehrung zu verhindern....steht genauso auch im Gesetz...
 
In diesem Gesetzestext steht:

Zitat: "Amputationen
(§6) Das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres ist verboten.
Dieses Verbot gilt nicht, wenn .......

zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird (durch einen Tierarzt). Zitat Ende

Also, wie kommst Du darauf, daß Kastration verboten ist?

Du bist keine Juristin? Gelle?

Hier geht es um UNkontrollierte Fortpflanzung und die ist bei Hunden, die Halter haben, im Normalfall nicht gegeben, sondern nur bei freilaufenden Katzen.

Schau Dir hier mal die Ergänzungskommentare an. Musst aber selber googeln, bin heute abend zu faul. :D
 
Nein, ich bin keine Juristin. Sollte man auch nicht sein müssen um einen Gesetzestext lesen zu können.

Da steht aber auch: "...oder.......zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird"
Heißt nach MEINEM Verständnis, daß ich ein Tier, das ich weiter halten will, kastrieren lassen darf, wenn ich das - möglichst nach Beratung durch einen TA - für sinnvoll erachte.
Nur um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen: Ich bin kein Anhänger davon, daß jeder Hund prinzipiell kastriert wird. So eine Entscheidung gehört sorgfältig durchdacht und für jedes Tier individuell getroffen. Eine Kastration aber prinzipiell zu verbieten, erscheint mir persönlich angesichts überfüllter Tierheime im Inland und Tötungsstationen in diversen Nachbarländern wirklich nicht im Sinne des Tierschutzes zu sein.
Aber es geht hier ja nicht um meine persönliche Meinung, sondern um eine juristische Frage. Vielleicht findet sich hier ja noch ein Jurist, der diesen Gesetzestext "fachmännisch" interpretieren kann.
 
Hier gehts eben nicht nur um unkontrollierte Vermehrung, aus dem Text geht klar hervor, dass die Kastra durch einen Tierarzt auch in der normalen Hundehaltung erlaubt ist...

Das wär ja auch wirklich lustig, wenn jetzt auf einmal jedes TH in Deutschland oder Österreich gegen das TS-Gesetz verstoßen würde, weil die Tiere kastriert abgegeben werden bzw. laut Schutzvertrag eine Kastra durchzuführen ist....
 
Du bist keine Juristin? Gelle?

Hier geht es um UNkontrollierte Fortpflanzung und die ist bei Hunden, die Halter haben, im Normalfall nicht gegeben, sondern nur bei freilaufenden Katzen.

Schau Dir hier mal die Ergänzungskommentare an. Musst aber selber googeln, bin heute abend zu faul. :D

Das muss sie auch nicht sein, um zu verstehen:D

Kastration zur Verhinderung der Fortpflanzung ist in Deutschland, wie in Ö, erlaubt.

Abgesehen vom Gesetzestext sagts einem einfach der klare Verstand, sonst würden vom Staat gesponserte Tierschutzorgas wohl kaum kastrieren.
 
@milo

Ich glaube auch, dass du da einem Irrtum unterliegst - hätte mich auch sehr gewundert, wenn Kastra in Deutschland wirklich verboten wäre, wow da dürften die meisten Tierärzte zusperren:D

Es steht klipp und klar im Gesetzestext, da muss man echt kein Studium absolviert haben;)

*zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird"*
 
Nein, ich bin keine Juristin. Sollte man auch nicht sein müssen um einen Gesetzestext lesen zu können.

Moin,

stimme deinem 'sollte' zu.

Ist aber leider so, dass man in aller Regel Jurist sein muss, um es zu verstehen. Und selbst Juristen verstehen solche § unterschiedlich (u.a. deshalb gibt's ja Gerichtsverhandlungen)

Tschüss

Ned
 
Das muss sie auch nicht sein, um zu verstehen:D

Kastration zur Verhinderung der Fortpflanzung ist in Deutschland, wie in Ö, erlaubt.

Abgesehen vom Gesetzestext sagts einem einfach der klare Verstand, sonst würden vom Staat gesponserte Tierschutzorgas wohl kaum kastrieren.

Nur weil an einem sog. Vertrag eines privatrechtl. Vereins das Wort "Tierschutz" draufsteht, hebt der keinerlei geltende Gesetze auf.;)

Eine Kastration ist ein schwerer Eingriff, der Schmerzen, Leiden und evtl. dauerhafte Schäden bedeuten kann und mehr beeinflusst als nur die Vermehrungsfähigkeit.

Daher wird man vor Gericht gewinnen. Es sind eben Hunde und keine Freigängerkatzen.

Anbei zur Info:

Zitat aus Gerichtsurteil:
Keine Kastration für Hund aus Tierheim


Wer einen Hund oder eine Katze aus dem Tierheim übernehmen will, muß sich oft in einem Vertrag verpflichten, das Tier kastrieren zu lassen. Der Überpopulation von Hunden und Katzen soll damit vorgebeugt werden. Eine derartige Vertragsklausel wurde aber jetzt durch das Amtsgericht Alzey für unwirksam erklärt. Die Durchführung der Kastration bei einem Hund widerspricht nämlich § 1 des Tierschutzgesetzes, da ohne vernünftigen Grund dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden nicht zugefügt werden dürfen. Liegt für das Tier zusätzlich noch ein Narkose- oder Eingriffsrisiko vor, so verbietet sich ein solcher Eingriff ohnehin.


Amtsgericht Alzey, Az.: 22 C 903/95

 
Zitat aus Gerichtsurteil:
Keine Kastration für Hund aus Tierheim


Wer einen Hund oder eine Katze aus dem Tierheim übernehmen will, muß sich oft in einem Vertrag verpflichten, das Tier kastrieren zu lassen. Der Überpopulation von Hunden und Katzen soll damit vorgebeugt werden. Eine derartige Vertragsklausel wurde aber jetzt durch das Amtsgericht Alzey für unwirksam erklärt. Die Durchführung der Kastration bei einem Hund widerspricht nämlich § 1 des Tierschutzgesetzes, da ohne vernünftigen Grund dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden nicht zugefügt werden dürfen. Liegt für das Tier zusätzlich noch ein Narkose- oder Eingriffsrisiko vor, so verbietet sich ein solcher Eingriff ohnehin.


Amtsgericht Alzey, Az.: 22 C 903/95

Das Urteil aus dem Jahr 95 ist legendär, wurde allerdings nie von einer höheren Instanz bestätigt.

Außerdem erging es im Zusammenhang mit dem "Auftrag" zur Kastration als Vertragsbedingung zum Erhalt des Tieres.

Der Tierschutz§ ist ja sowieso eindeutig: § 6 Zif 5:

zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.

Es geht also keineswegs um den Freigang eines Hundes (siehe Katze=unkontrolliert) sondern um die Unfruchtbarmachung zur weiteren Haltung.

Wäre nämlich der $ 6 so zu verstehen, dass die Kastration eines Tieres ein für das Tier unzumutbarer Eingriff sei, würde sich daraus die logische Konsequenz ergeben, dass man eine Katze eben nicht im Freigang halten darf, um Nachwuchs zu verhindern, da der Eingriff ja unzumutbat ist. Denn der Wunsch eines Tierhaltes nach mehr Freiheit für sein Tier, würde natrülich keineswegs einen $ des Tierschutzgesetzes aufheben.
 
@milo

Probier mal einen Tierarzt zu klagen, weil er Hunde kastriert - ich wette hier und vor Zeugen, dass du verlierst:D:D:D
 
@milo

Probier mal einen Tierarzt zu klagen, weil er Hunde kastriert - ich wette hier und vor Zeugen, dass du verlierst:D:D:D

Wir reden hier anscheinend aneinander vorbei:rolleyes:

Es ging mir rein um die Passus in Schutzverträgen, dass der Hund kastriert werden muss!!! Und diese Passus sind rechtswidrig. Da gewinnst du jeden Prozess!!!

Es ging in meinen Posts nicht um einvernehmliche Kastration (HH und TA) eines Hundes, denn: Wo kein Kläger, da kein Richter.:)

______________

Mal ne Frage: Weshalb sind denn hier die meisten für die Kastration von Hunden?? :eek:

Eventuell weil sie keine Blutflecken auf dem Teppich wegputzen wollen oder der Hund ach ja soooo dominant ist und 3mal nicht pariert hat, leinenunverträglich ist oder keine Rüden toleriert-, ??? Klaro einfachste Lösung: den Rüden gleich mal die Klöten abschneiden lassen oder der Hündin ne Totaloperation zumuten.:mad:
 
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