Parken im 15.

kambili

Super Knochen
hiiiilfe,

mein kollege würde mir sein zweites auto vermachten. aber ohne ummeldung etc. ich könnte es nutzen so wie ich möchte und müsste nur versicherung zahlen. allerdings ist das auto auf ihn angemeldet und er wohnt im 19. ich im 15. jetzt hab ich auf der http://www.wien.gv.at/verkehr/parken/ seite geguckt und kenn mich aber leider irgendwie hinten und vorne nicht aus.
ich wohn auf der höhe schweglerstr. brauch ich da ein parkpickerl (welches aber eh nicht funktioniert weil das auto ja nicht auf mich angemeldet ist, oder) oder brauch ich gar keins. oder wie??

kennt sich da jemand aus, oder hat jemand ne nummer wo ich anrufen kann??

danke schonmal
 
Schau ob du in der Parkpickerlzone wohnst oder nicht - wenn ja, hast du leider keine chance eins zu kriegen sofern das auto net auf dich gemeldet ist (kriegen, soviel ich weiss von meiner freundin, nur die die auch dort gemeldet sind und das auto auf sich laufen haben)

brauchen tust du dann ganz viele kurzparkscheine sofern du in der zone wohnst...

lg
Syra

Edit
Vorraussetzung für parkpickerL
Eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 45 Abs. 4 StVO (Parkpickerl) kann an Bewohner/innen ausgestellt werden, die in einem der Bezirke 1 bis 9, 20 oder im Bereich der Stadthalle im 15. Bezirk ihren Hauptwohnsitz haben und Zulassungsbesitzer/in oder Leasingnehmer/in eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges sind (die Adresse im Zulassungsschein muss daher mit dem Hauptwohnsitz übereinstimmen) und ein persönliches Interesse nachweisen, in der Nähe dieses Wohnsitzes zu parken. Ein persönliches Interesse, das Kraftfahrzeug in der Nähe des Wohnsitzes zu parken, liegt vor allem dann vor, wenn kein Garagen- bzw. Abstellplatz zur Verfügung steht. Unter denselben Voraussetzungen kann ein Parkpickerl auch für Personen ausgestellt werden, denen ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug zur Privatnutzung überlassen worden ist. Die Ausnahmegenehmigung kann auch für Wechselkennzeichen beantragt werden.

und Ansprechpartner ist das Magistratische Bezirksamt.. für den 15. wäre das:
15., Gasgasse 8-10
Tel.: 4000-15000
 
meines wissen nach brauchst du im 15. kein parkpickerl, aber rund um die stadthalle und auf den größeren "hauptstraßen" w.z.b hütteldorferstraße, johnstraße, märzstraße etc.. ist kurzparkzone, von 8.00 bis am abend und eben rund um die stadthalle von 18.00 bis 23.00 - wie weit die stadthallen zone jetzt geht weiß ich leider nicht genau, glaube die ich letzes jahr auch wieder ausgeweitet worden.
kontrolliert wird dort sehr häufig - aufjedenfall achtsam sei, sonst zahlst du ein halbes vermögen an strafe wegen parken :o:mad:
 
die zone reicht leider auch bissl weiter als nur die straßen um die stadthalle :o meine freundin wohnt 2 seitengasse vom meiselmarkt entfernt und braucht auch eines... (find ich eh eine frechheit.. rund um die stadthalle.. bis zum meiselmarkt ist das schon ein großes stückchen..)

lg
Syra, die froh ist das sie im 10. wohnt
 
Schau ob du in der Parkpickerlzone wohnst oder nicht - wenn ja, hast du leider keine chance eins zu kriegen sofern das auto net auf dich gemeldet ist (kriegen, soviel ich weiss von meiner freundin, nur die die auch dort gemeldet sind und das auto auf sich laufen haben)

genau das is das problem. ich weiß nicht ob ich da wohn. werd da wohl morgen mal anrufen. mah echt ein mist alles!
 
Parken im 15. Bezirk - Rudolfsheim / Fünfhaus
Teilweise flächendeckende Kurzparkzone in der Umgebung der Stadthalle
jedes Jahr ab 1. September bis 30 Juni
täglich von 18.00 bis 23.00 Uhr (auch an Sonn- und Feiertagen).
Höchstzulässige Parkdauer: 2 Stunden

Grenzverlauf der Stadthallen-Kurzparkzone

Neubaugürtel (Straße selbst nicht Teil der neuen Kurzparkzone)

Felberstraße (Straße selbst ab Gürtel bis Johnstraße Teil der Kurzparkzone)

Johnstraße (Erweiterung seit 1. September - Straße selbst nicht Teil der Kurzparkzone)

Oeverseestraße (Straße selbst nicht Teil der Kurzparkzone)

Stutterheimstraße (Straße selbst nicht Teil der Kurzparkzone)

Gablenzgasse (Straße selbst nicht Teil der Kurzparkzone)

Nötige Unterlagen für den "Parkpickerl"-Antrag
Lichtbildausweis
Zulassungsschein
Evt. Leasingvertrag
Bei Dienstwagen notwendig: Arbeitgeber-Erklärung über private Nutzung

Zuständiges Magistrat
Gasgasse 8-10
4000-15000

Kosten NEU seit 1. September 2007
(Inkl. Pauschalparkgebühr (EUR 60,60), Verwaltungsabgabe (EUR 44,69) und Bundesabgabe (EUR 13,20)

1 Jahr: EUR 118,49
2 Jahre: EUR 179,09

Für bereits ausgestellte Parkpickerl sind keine Nachzahlungen zu leisten.

Quelle: Öamtc
 
Parken im 15. Bezirk - Rudolfsheim / Fünfhaus
Teilweise flächendeckende Kurzparkzone in der Umgebung der Stadthalle
jedes Jahr ab 1. September bis 30 Juni
täglich von 18.00 bis 23.00 Uhr (auch an Sonn- und Feiertagen).
Höchstzulässige Parkdauer: 2 Stunden

Grenzverlauf der Stadthallen-Kurzparkzone

Neubaugürtel (Straße selbst nicht Teil der neuen Kurzparkzone)

Felberstraße (Straße selbst ab Gürtel bis Johnstraße Teil der Kurzparkzone)

Johnstraße (Erweiterung seit 1. September - Straße selbst nicht Teil der Kurzparkzone)

Oeverseestraße (Straße selbst nicht Teil der Kurzparkzone)

Stutterheimstraße (Straße selbst nicht Teil der Kurzparkzone)

Gablenzgasse (Straße selbst nicht Teil der Kurzparkzone)

Nötige Unterlagen für den "Parkpickerl"-Antrag
Lichtbildausweis
Zulassungsschein
Evt. Leasingvertrag
Bei Dienstwagen notwendig: Arbeitgeber-Erklärung über private Nutzung

Zuständiges Magistrat
Gasgasse 8-10
4000-15000

Kosten NEU seit 1. September 2007
(Inkl. Pauschalparkgebühr (EUR 60,60), Verwaltungsabgabe (EUR 44,69) und Bundesabgabe (EUR 13,20)

1 Jahr: EUR 118,49
2 Jahre: EUR 179,09

Für bereits ausgestellte Parkpickerl sind keine Nachzahlungen zu leisten.

Quelle: Öamtc

daaanke!! ich kenn mich zwar irgendwie immer noch nicht aus.. (blond?)
ich wohn in der preysinggasse, die wird dann zur stutterheimstr. das is nämlich direkt neben der schmelz..

hiiiiilffeeeee. mein gott, stell ihc mich echt so blöd???
na am besten ich ruf da morgen an.

parkpickerl bekomm ich keins das is schonmal klar... :(
 
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