ohne vorfall hund wegnehmen?

Drea

Medium Knochen
Hallo,

Eine Bekannte von mit hat einen AmStaff, oder Mischling.. so genau wissen wir das nicht. Jetzt hat sie vor kurzem ein Baby bekommen und das Jugendamt meint sie muss den Hund weggeben da er gefährlich ist und für das Baby eben eine gefährdung- da sie einmal da waren und er mit einem Stofftier gespielt hat( im brief stand er hat ein kinderspielzeug zerfetzt und ist zu wild hin und her gesprungen welches die als aggressive deuten.. was aber eindeutig nur spiel war.. gerade mit den 6 monaten oder was der hund da hatte wie das alles war)
Also haben diese bekannten dann einen Brief von der BH bekommen das sie eben entweder einen Zwinger brauchen oder den Hund weggeben müssen.
Jetzt ist der Hund aber noch nie auffällig geworden geschweige hat er jemals jemanden gebissen.
Weiteres meinen die steht im Gesetz das der Hund einen Zwinger braucht und nicht 24h im Haus wohnen darf wenn da ein Kind ist oder zumindest einen eigenen raum braucht?!! So etwas hätte ich noch nie gehört und habe auch im Gesetz nichts gefunden, aber kann ja sein das ich es eben einfach nicht gefunden habe. Wesenstest hat er anscheinend aber bereits bestanden. Der hund ist gerade mal 11 Monate alt. Und anscheinend wird dann jede stelle wo der Hund ansonsten hinkommen würde voll kontroliert ob die auch mit ihm umgehen können..
Nun meine frage.. können die den Hund überhaupt wegnehemen , wenn es noch nie einen Vorfall gab und er auch den Wesenstest hat?

Danke schon mal
Lg
 
weil früher.. als sie jünger war einiges vorgefallen ist und sie da viel blödsinn gemacht hat, hat das jugendamt jetzt das umfeld und alles angeschaut und drogentestst gemacht.. aber da passt alles und alle tests negative.. und somit ist ihnen jetzt der Hund ein dorn im auge.. Welcher aber absolut unaufällig ist..
 
naja, das Jugendamt steht auch dann vor der Türe, wenn man z.b. keinen Vater für das Kind angibt :cool:, war zumindest bei mir so....

Aber das man jemanden den Hund verbieten will, ohne das was war, ist schon sehr ungewöhnlich....:confused:...
Sie soll auf alle Fälle einen Rechtsrat beim Anwalt einholen und zwar sehr schnell...
 
Naja, anscheined hatte der typ der da war auch noch angst vor hunden und hat gleich alles als aggresive gedeutet was eigentlich spiel verhalten war.

heute hat der hund nochmal eine prüfung um zu sehen ob er bei der Mutter der bekannten bleiben darf. ich drück mal die daumen.. sonst muss er ins tierheim.. ich finde das wahnsinnig unfair.
 
um zu sehen ob er bei der Mutter der bekannten bleiben darf. ich drück mal die daumen.. sonst muss er ins tierheim..

Also selbst wenn da ein Tierhalteverbot ausgesprochen wird, müsste sie doch selbst entscheiden können, wo der Hund hinkommt! Der ist doch schließlich ihr Eigentum! Das Jugendamt kann doch nicht beschließen, dass der Hund ins Tierheim muss, wenn sie einen Platz für ihn hätte!?
 
also die bh hat geschrieben das wenn sie bis zu einem gewissen datum den hund nicht weggegeben hat dann muss er ins tierheim und wenn ihn kein tierheim nimmt wird er eingeschläfert. nun hätte sie ihre mutter die ihn nimmt, aber diese muss einen test machen heute um zu sehen ob sie ihn führen kann wenn sie das nicht kann muss er ins TH. keine Ahnung wieso diese so eine test machen muss.. in OÖ gibt es nämlich eigentlich keine auflagen für bestimmte rassen nur den normalen sachkundenachweiss und die bh prüfung..
 
also die bh hat geschrieben das wenn sie bis zu einem gewissen datum den hund nicht weggegeben hat dann muss er ins tierheim und wenn ihn kein tierheim nimmt wird er eingeschläfert. nun hätte sie ihre mutter die ihn nimmt, aber diese muss einen test machen heute um zu sehen ob sie ihn führen kann wenn sie das nicht kann muss er ins TH. keine Ahnung wieso diese so eine test machen muss.. in OÖ gibt es nämlich eigentlich keine auflagen für bestimmte rassen nur den normalen sachkundenachweiss und die bh prüfung..



Irgendwas stinkt bei der Geschichte ganz gewaltig..... und ich bin mir sicher, dass diese "Bekannte" wohl nur die halbe Geschichte erzählt hat. So eine Behördenwillkür kann ich mir nämlich absolut nicht vorstellen, denn nichts anderes wäre es, würden alle Angaben so stimmen und richtig sein. Ich tät aufpassen, nicht dass Du Dir da die Finger verbrennst.
 
das ganze klingt ziemlich suspekt. irgendwas muss da noch sein. sind ja jetzt anscheinend mehrere behörden, die sich da eingeschaltet haben und so etwas passiert gerade in österreich kaum ohne einer begründung, schon gar nicht wenns dafür keine gesetzliche handhabe gibt.
 
Irgendwas stinkt bei der Geschichte ganz gewaltig..... und ich bin mir sicher, dass diese "Bekannte" wohl nur die halbe Geschichte erzählt hat. So eine Behördenwillkür kann ich mir nämlich absolut nicht vorstellen, denn nichts anderes wäre es, würden alle Angaben so stimmen und richtig sein. Ich tät aufpassen, nicht dass Du Dir da die Finger verbrennst.

sehe ich auch so....und vor allem, warum holt man sich nicht früher Hilfe...wenn es wirklich die Wahrheit sein sollte
 
das ganze klingt ziemlich suspekt. irgendwas muss da noch sein. sind ja jetzt anscheinend mehrere behörden, die sich da eingeschaltet haben und so etwas passiert gerade in österreich kaum ohne einer begründung, schon gar nicht wenns dafür keine gesetzliche handhabe gibt.

sehe ich auch so....und vor allem, warum holt man sich nicht früher Hilfe...wenn es wirklich die Wahrheit sein sollte


Danke, dass nicht nur ich das so sehe, dass hier wohl nicht mal die Hälfte der Wahrheit erzählt wird. An der Geschichte muss einfach mehr dran sein......
 
Kostenlose Rechtsberatung bei Notar und/oder Gericht in Anspruch nehmen.
Falls nötig, an einen Volksanwalt wenden.
Zur Zeitung gehen.
Beim Messerli Institut nach einem bei Gericht zugelassenen Sachverständigen fragen.

Natürlich unter der Voraussetzung, dass das ungefähr sich so verhält, wie hier geschildert. Falls das so ist, das darf nicht sein.
 
Ich glaube auch das hier nur die halben Informationen gesagt werden.

Eventuell hat das Jugendamt die halbe Obsorge da mal Drogen im Spiel waren?? und da kann das Jugendamt darüber entscheiden ob es ein Haustier gibt oder nicht....im Grunde dürfen dann die Eltern gar nix mehr ohne Jugendamt entscheiden. So liest sich das für mich
 
Ich glaube auch das hier nur die halben Informationen gesagt werden.

Eventuell hat das Jugendamt die halbe Obsorge da mal Drogen im Spiel waren?? und da kann das Jugendamt darüber entscheiden ob es ein Haustier gibt oder nicht....im Grunde dürfen dann die Eltern gar nix mehr ohne Jugendamt entscheiden. So liest sich das für mich

Dann darf aber trotzdem noch nicht die Einschläferung des Tieres im Raum stehen...
 
In Oberösterreich gibt es nach dem Hundehaltergesetz eigentlich nur zwei Erklärungen:

- Der Hund ist auffällig geworden, ganz unabhängig von der Rasse muss dann die erweiterte Sachkunde nachgewiesen werden.

- Die Verlässlichkeit der Halterin ist nicht gegeben, was zum Beispiel dann der Fall wäre, wenn deine Bekannte wegen der Drogensache rechtskräftig verurteilt worden ist. Nach gewissen Straftaten darf man in OÖ grundsätzlich keine Hunde mehr halten.

Siehe hier §1.2, §4 und §5 http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LROO&Gesetzesnummer=20000227

EDIT: Die hier geschilderte Vorgehensweise des Amtes klingt nach der in §7 verlangten. Die Halterin selbst ist nicht verlässlich, also wird bei der vorgschlagenene neuen Halterin überprüft, ob das passt. Wenn nicht, kommt der Hund in Tierheim.
 
Oben