NÖ Hundehaltegesetz - KUNDMACHUNG

so gesehen stimmts natürlich - als hundebesitzer muss ich es nicht wissen, aber was, z.B. wenns der tierarzt beim chippen reinschreibt? (bei mir war das der fall.....) außerdem ich würd mich das nicht trauen, einfach, weils so offensichtlich ist...
 
so gesehen stimmts natürlich - als hundebesitzer muss ich es nicht wissen, aber was, z.B. wenns der tierarzt beim chippen reinschreibt? (bei mir war das der fall.....) außerdem ich würd mich das nicht trauen, einfach, weils so offensichtlich ist...

Ja wenn's der TA reinschribt is blöd, das is dann a Pech... da wär's dann gut wenn dein Tierarzt ein/e Freund/in wär und es einfach umschreibt *hust*
 
Soweit ich mich erinnern kann, steht im NÖ-Hundehaltegesetz, dass bei Mischlingen die Mischung von einem Experten bestätigt gehört

edit:
(4) Bestehen bei Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden Zweifel, ob
der Hund unter die obigen Bestimmung fällt, hat der Hundehalter ein
Sachverständigen-Gutachten vorzulegen, aus dem unter Zugrundelegung von
Zuordnungskriterien wie Erscheinungsbild, Wesen, Bewegungsablauf hervor zu
gehen hat, dass der Hund nicht unter die obigen Bestimmungen fällt.“
 
Ich hatte eine Boxerhündin mit Papieren, die durchaus als Staff- oder Pitmix durchgegangen wär.
So trockene Leftzen, dass sie, wäre sie in Zeiten wie diesen abhanden gekommen und im TH gelandet, eine Zuordnung zu einer Rasse nicht so einfach wäre.
 
naja, steht im gesetz nicht drinnen, dass man als hh nachweisen muss keinen soka-mischling zu haben? das ist doch auch von der bundesregierung bemängelt worden.
 
naja, steht im gesetz nicht drinnen, dass man als hh nachweisen muss keinen soka-mischling zu haben? das ist doch auch von der bundesregierung bemängelt worden.

Absolut richtig!


Soweit ich mich erinnern kann, steht im NÖ-Hundehaltegesetz, dass bei Mischlingen die Mischung von einem Experten bestätigt gehört

Nein, genau anders rum ;-)
LEIDER!


(4) Bestehen bei Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden Zweifel, ob
der Hund unter die obigen Bestimmung fällt, hat der Hundehalter ein
Sachverständigen-Gutachten vorzulegen, aus dem unter Zugrundelegung von
Zuordnungskriterien wie Erscheinungsbild, Wesen, Bewegungsablauf hervor zu
gehen hat, dass der Hund nicht unter die obigen Bestimmungen fällt.“

...die oft besprochene "Beweislastumkehr", die uns vor dem Verfassungsgerichtshof ganz sicher helfen wird.
Der NÖ Gesetzgeber sagt also du bist SCHULDIG (einen §2-Hund zu haben) und DU musst mittels Gutachten nachweisen, dass das nicht stimmt.

KEIN Sachverständiger wird ausschliessen können, dass bei einem Mischling einer der Listenhunde mit dabei war
 
In NÖ sind sowieso die meisten Hundeschulen über den Winter geschlossen, d.h. ich habe dann eigentlich nur mehr 3-4 Monate Zeit die Prüfung zu machen.
Hier wird immer nur von den Listenhunden gesprochen, aber es fallen auch alle Hunde drunter die jemals in eine Hunderauferei verwickelt waren, eine Katze gejagt haben und vielleicht gebissen haben, eine Maus gefressen haben (oder sind das keine Tiere).. kann man beliebig fortsetzen.
Die sind dann auffällig, und für sie gilt das auch.
Der Willkür sind jetzt ,ganz offiziell , Tür und Tor geöffnet. Deshalb ist es auch wichtig, dass es in Wien, wo das noch vermeidbar ist, nicht die ersten Schritte in diese Richtung gemacht werden..
 
Ich würde nicht immer über Prüfung oder Test sprechen, das bringt die Herren der Landesregierung noch auf dumme Ideen!

Im Gesetzestext steht nur "Nachweis der erforderlichen Sachkunde"
Und dieser ist gegeben, "wenn der Hundehalter eine bestätigte Ausbildung bei einer ...... berechtigten Person absolviert hat. Eine derartige Ausbildung hat zumindest eine Dauer v. 10 Std. zu umfassen und einen allgemeinen Teil über Wesen und Verhalten des Hundes und einen praktischen Teil über Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolge zu enthalten."
"Die Landesreigierung hat nähere Bestimmungen zum Inhalt und Umfang der Ausbildung........durch Verordnung festzulegen."

Warum Freifolge dabei ist, scheint mir schleierhaft, haben doch die gelisteten Hunde Maulkorb-und Leinenzwang?????
Wenn man sich unter den laut Gesetz berechtigten Personen selber eine aussuchen darf, bei der man dann die 10 Stunden (teils mit, teils ohne Hund) in Ausbildung ist, gibt es hoffentlich keinen Grund zur Sorge.

LG Ulli
 
Könnt Ihr mir sagen wo ich jetzt genau die gefährlichen:rolleyes::rolleyes: Rassen der Liste rauslesen kann.
Wer jetzt zur Zeit aller drunter fällt!!!
 
Hier im Forum gibts mehrfach links zum Gesetzestext. Noch leichter findest du es auf der Startseite von WUFF.
LG Ulli
 
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