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    Liebe Grüße und au revoir!

    Euer Team von DER HUND Club

NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung

Was ich nicht ganz verstehe: Warum muss man, wenn man eine BGH Prüfung bereits abgelegt hat noch den Theorieteil nachweisen??? Wird nicht beim BGH Kurs Theorie unterrichtet? Sollte die HuSchu in der ich war da die Ausnahme sein??
 
Was ich nicht ganz verstehe: Warum muss man, wenn man eine BGH Prüfung bereits abgelegt hat noch den Theorieteil nachweisen??? Wird nicht beim BGH Kurs Theorie unterrichtet? Sollte die HuSchu in der ich war da die Ausnahme sein??

Weil es der Gesetzgeber vorschreibt ;):rolleyes: Wie du auf deine Vermutung mit den Hundeschulen kommst, wird mir wohl verborgen bleiben :cool:
 
Das war keine Vermutung sondern eine Frage! :cool:

Da ich die Erfahrung gemacht habe (in einer HuSchu in NÖ), dass der BGH-Kurs immer unterteilt ist in Theorie und Praxis und der Kurs gewöhnlich um die 13Wochen dauert und man dabei locker auf 4sdt Theorieteil kommen sollte, kam ich auf die beiden Fragen:
1) Warum dann noch zusätzlich 4std Theorie nachweisen ODER
2) Ist die Theorie beim BGH-Kurs vielleicht nicht überall (in den HuSchun) dabei (dann wäre es verständlicher/nachvollziehbarer, dass man noch zusätzlich zur Prüfung einen Nachweis über 4std Theorie erbringen muss! Andernfalls ist es - sorry das sagen zu müssen - Geldmacherei:rolleyes:)

Vielleicht ist es jetzt verständlicher ;):cool:
 
Das war keine Vermutung sondern eine Frage! :cool:

Da ich die Erfahrung gemacht habe (in einer HuSchu in NÖ), dass der BGH-Kurs immer unterteilt ist in Theorie und Praxis und der Kurs gewöhnlich um die 13Wochen dauert und man dabei locker auf 4sdt Theorieteil kommen sollte, kam ich auf die beiden Fragen:
1) Warum dann noch zusätzlich 4std Theorie nachweisen ODER
2) Ist die Theorie beim BGH-Kurs vielleicht nicht überall (in den HuSchun) dabei (dann wäre es verständlicher/nachvollziehbarer, dass man noch zusätzlich zur Prüfung einen Nachweis über 4std Theorie erbringen muss! Andernfalls ist es - sorry das sagen zu müssen - Geldmacherei:rolleyes:)

Vielleicht ist es jetzt verständlicher ;):cool:

Schnell mit Aussagen über Geldmacherei, aber offensichtlich wenig Ahnung. WER macht sich Geld? Der Gesetzgeber welcher diese Vorgaben VORSCHREIBT? Nein, denn der Gesetzgeber erhält kein Geld.

Der Verein welcher die gesetzlichen Vorgaben erfüllt? Nein, denn der Aufwand für 4 Stunden Theroriekurs ala Vorgaben des Gesetzgebers sollten wohl beglichen werden - oder arbeitest du kostenlos?

Ergo - seid doch froh das die Vorgaben des Gesetzgebers in NÖ so sind. Die Wiener würden sich wohl die gleichen Vorgaben wünschen.;)
 
Schnell mit Aussagen über Geldmacherei, aber offensichtlich wenig Ahnung. WER macht sich Geld? Der Gesetzgeber welcher diese Vorgaben VORSCHREIBT? Nein, denn der Gesetzgeber erhält kein Geld.

Der Verein welcher die gesetzlichen Vorgaben erfüllt? Nein, denn der Aufwand für 4 Stunden Theroriekurs ala Vorgaben des Gesetzgebers sollten wohl beglichen werden - oder arbeitest du kostenlos?

Ergo - seid doch froh das die Vorgaben des Gesetzgebers in NÖ so sind. Die Wiener würden sich wohl die gleichen Vorgaben wünschen.;)

Hoppla,hoppla, hopp! Begieb dich nicht auf mein (scheinbar niedriges) Niveau mit voreiligen Schlüssen von wegen "wenig Ahnung"! :cool:

Der Gesetzgeber/Staat erhält wohl Geld! Oder arbeiten alle schwarz??? Dann, ja auch ich gehöre zum arbeitenden Volk, und wenn gleich ich nicht kostenlos arbeite, frage ich mich jedes Monat beim Anblick meines Gehaltszettels und der aufgelisteten gesetzlichen Abzügen, ob ich etwa für den Staat/Gesetzgeber arbeite! ;)

Und der Verein, könnte doch, den Leuten, die bei ihm ohnehin schon den (zB) BGH Kurs absolviert haben, oder auch gerade/in Zukunft machen die Bescheinigung über die 4std (Sachkundenachweis) ausstellen, da man keine Prüfung dafür extra ablegen muss für die man dann Prüfungsgebühren einheben müsste.

Und nein ich bin weder über die NÖ-Verordnung noch über die wiener Verordnung froh und schon gar nicht, dass eine vielleicht günstiger ist! Weil ich das ganze Getue und die Hetze nicht leiden kann, aber das ist ein anderes Thema!


lg
RatPack

Ach ja, by the way, ich hab den wr. Hundeführschein! ;)
 
@Georg: Ich weiß, dass sie amtlich dazu ermächtigt wurde, da ich den Bescheid der Landesregierung gesehen habe.
Es wär mir nur darum gegangen, ob es eine Liste mit allen Berechtigeten gibt, aber das ist scheinbar nicht so.
 
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