Unsere Diskussion ging ja auch über den erhöhten Tagssatz für unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge, hier gibts nun eine genaue Erklärung, was mit den Geld passiert.
aus dem Standard
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Wie hoch ist der Tagsatz?
Katharina Glawischnig: Momentan zahlt der Staat für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling maximal 77 Euro pro Tag für dessen Betreuung. Es gibt noch zwei weitere sogenannte Tagsatzkategorien in der Höhe von 39 und 64 Euro. Der Betrag richtet sich nach dem Betreuungsverhältnis. Beim Höchstsatz werden zehn Jugendliche 24 Stunden sieben Tage die Woche von einem/einer MitarbeiterIn betreut.
Geplant ist nun eine Aufstockung für alleinstehende minderjährige Asylsuchende auf maximal 95 Euro pro Tag, was noch immer um 45 bis 55 Euro unter dem Tagsatz für alleinstehende minderjährige Jugendliche mit österreichischer Staatsbürgerschaft liegt.
Zum Vergleich: Wie viel erhält man für die Betreuung alleinstehender Jugendlicher mit österreichischer oder EU-Staatsbürgerschaft?
Katharina Glawischnig: Für österreichische Kinder, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen können, übernimmt die Verantwortung die Kinder- und Jugendhilfe. Die Kinder werden entweder bei Pflegeeltern oder in sozialpädagogischen WGs untergebracht. Die WGs werden durch die Kinder- und Jugendhilfe betrieben (z. B. Landesjugenheime), oder es gibt Vertragseinrichtungen, bei denen Träger im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe die Kinder in WGs mit maximal acht Kindern betreuen. Für diese Form der Unterbringung wird täglich ein wesentlich höherer Betrag aufgewendet bzw. an den Träger ausbezahlt. Der sogenannte Tagsatz beginnt hier bei 120 Euro pro Kind und Tag, üblich sind rund 150 Euro.
Für traumatisierte Kinder ist ein Tagsatz in der Höhe von 300 Euro üblich – dieser Betrag kann auch noch überschritten werden.