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Studenten sind nicht Sozialhilfe-Bezugsberechtigt!
Ausbildungsbeihilfen
Im Rahmen einer Schul- oder Berufsausbildung kann eine Ausbildungsbeihilfe gewährt werden
Voraussetzung:
Zuschussdauer:
- Besuch einer Unterrichtseinrichtung nach § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 oder § 1 des Schülerbeihilfengesetzes oder Besuch einer Pflichtschule in einem Internat.
- Besuch des Vorbereitungslehrganges für die Studienberechtigungsprüfung.
- Lehrausbildung.
- Ausbildung zum Krankenpflegefachdienst, Hebammenausbildung.
- Nachweis des behinderungsbedingten Mehraufwandes.
Für ein Schul, Studien- oder Lehrjahr; eine Verlängerung auf den gesamten Ausbildungszeitraum ist möglich.
Zuschusshöhe:
Derzeit bis zu Euro 639,- monatlich (Bemessung nach der Höhe des behinderungsbedingten Mehraufwandes)
Daher hab ich auch schon überlegt auf die Familienbeihilfe zu sch.. und mehr arbeiten zu gehen aber wie man sieht ist das auch nicht das wahre!
Hi,
naja, bis zu 9.000 Euro darf man sich ja dazuverdienen, oder?
Wenn man dann noch die Familienbeihilfe bekommt, hat man ja doch ein verhältnismäßig "normales Einkommen", oder?
lg Nina
9000 im Jahr? Nicht nur Geringfügig im Monat? Ich glaub ich muss nochmals nachlesen!
9000€ im jahr stimmt, problem is nur, wenn du über geringfügigi kommst, musst es versteuern.