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Auflistung der Rassen ist korrekt
Auch die Auflistung von Hunderassen mit erhöhtem Gefährdungspotential widerspreche nicht dem Gleichheitsgrundsatz, auch wenn sie wissenschaftlich umstritten sein mag, so der Verfassungsgerichtshof. Im Sinne des Zusammenlebens von Mensch und Hund habe der Gesetzgeber hier einen Gestaltungsspielraum, heißt es beim Verfassungsgerichtshof.
Auch wenn viele jetzt aufschreien:
Entscheidungen des VfGH beruhen auf Verfassungsgesetzen.
Ich erkenne in der Begründung keinerlei Hetze.
Zwischen der verbotenen "Verhetzung" und der Tatsache, dass eine Meinung vertreten wird, die nicht von allen Menschen geteilt wird, ist schon ein Unterschied.
ist schon richtig, aber glaubst du, daß hirnlose auch so denken?? für solche leute ist es jetzt ein freibrief.
Ich verstehe nicht, was Du meinst
Die Gesetze in Wien und NÖ gibt es ja schon länger, der VfGH hat ja nur bestätigt, dass diese verfassungskonform sind.
Wofür sollte das ein Freibrief sein?
finde ich als eine sehr bedenkliche entwicklung unserer gesetzgebung, va. wenn man bedenkt, dass es in diesem falle um eine seitens der politik und der medien suggerierte "sicherheit" und "durchschnittsbetrachtung" handelt
Auch wenn viele jetzt aufschreien:
Entscheidungen des VfGH beruhen auf Verfassungsgesetzen.
Ich erkenne in der Begründung keinerlei Hetze.
Zwischen der verbotenen "Verhetzung" und der Tatsache, dass eine Meinung vertreten wird, die nicht von allen Menschen geteilt wird, ist schon ein Unterschied.
hmmm, achja genau, ich vergaß, wir listenhundehalter leiden ja unter verfolgungswahn, wie konnte ich das nur vergessen
und du meinst nicht, dass sich genau solche "leute", die im RL (manche user auch virtuell) dies eh "schon immer gewusst" haben, dass ein paar rassen viel gefährlicher, aggressiver, usw. sind, nicht noch mehr ihren grant an unschuldigen listenhundhaltern auslassen (weil mal ehrlich, an denen, die wirklich die schwarzen schafe ausmachen, DORT traut sich doch eh keiner was sagen, gecshweige denn die polizei kontrollieren) mit der bestätigung - achja, wenns schon so ein urteil gibt, dann MUSS es ja stimmen und ich schreibs jetzt nochmal EXTRA für dich, warum glaubst, werden die listenhundvorfälle medial so aufbereitet, dass es einer hetze gleichkommt
und leute, ihr glaubt doch nicht im ernst, dass dies das ende ist, ich hoffe inständig, dass es nicht weiter geht, aber den vielen ungläubigen hier und im RL, bin ich mir nicht sicher
Auch wenn viele jetzt aufschreien:
Entscheidungen des VfGH beruhen auf Verfassungsgesetzen.
Ich erkenne in der Begründung keinerlei Hetze.
Zwischen der verbotenen "Verhetzung" und der Tatsache, dass eine Meinung vertreten wird, die nicht von allen Menschen geteilt wird, ist schon ein Unterschied.
Hetze erkenne ich in der Begründung auch keine.
Allerdings kann man, die von Meli in Post 4 hervorgehobenen Textpassagen so zusammenfassen oder interpretieren:
Wenn Menschen eine Gruppe von Lebewesen (in diesem Fall eben bestimmte Hunderassen) als "solche mit erhöhtem Gefährdungspotential" wahrnehmen(=subjektive Wahrnehmung) , bedarf es keiner objektiv-sachlichen Bestätigung dieser Wahrnehmung mehr, um beschränkende Maßnahmen zu rechtfertigen und gesetzlich festzuschreiben.
DAS ist eine bedenkliche Entwicklung.
Liebe Grüße, Conny
Hetze erkenne ich in der Begründung auch keine.
Allerdings kann man, die von Meli in Post 4 hervorgehobenen Textpassagen so zusammenfassen oder interpretieren:
Wenn Menschen eine Gruppe von Lebewesen (in diesem Fall eben bestimmte Hunderassen) als "solche mit erhöhtem Gefährdungspotential" wahrnehmen(=subjektive Wahrnehmung) , bedarf es keiner objektiv-sachlichen Bestätigung dieser Wahrnehmung mehr, um beschränkende Maßnahmen zu rechtfertigen und gesetzlich festzuschreiben.
DAS ist eine bedenkliche Entwicklung.
Liebe Grüße, Conny
Das ist so -herausgenommen aus dem Zusammenhang des gesamten Spruch-Begründung - nicht korrekt.
NÖ hat Vorfälle zu Grunde gelegt, die nicht wegzudiskutieren sind.
Da es eine echte Studie bez. Gefährungsppotential der Rassen -ausgehend vom Istzustand zur Zahl zur Schwere der Verletzungen zur gleichen Möglichkeit zur gleichen Erziehung zur gleichen Situation definitiv nicht gibt und auch nicht geben kann, da gesetzliche sowie ehtische Schranken vorhanden sind, sowie diverse Fakten dies schlicht unmöglich machen....
hat der VfGH auf die Datensammlung NÖ der Schwerverletzten und Getöteten zurückgegriffen.
Das Eingehen auf die Wahrnehmung ist ein Argument von mehreren....jetzt nur dieses Eine herauszugreifen und daraus eine möglichliche Entwicklung abzuleiten, sehe ich als ein wenig unsachlich....
Ja, es hat leider furchtbare Vorfälle in NÖ gegeben und der Gesetzgebener hat selbstverständlich dem BERECHTIGTEN Sicherheitsbedürfnis der Bevökerung Rechnung zu tragen.
Daher hätten diese Vorfälle zu einer sachlich fundierten Diskussion über die Ursachen von schweren Hundebissen führen müssen dabei hätte man sich mit wirklich kompetenten Experten beraten müssen. Auf dieser Basis wären Strategien auszuarbeiten gewesen, die geeignet sind die Anzahl schwerer Hundebisse drastisch zu verringern.
Mich stört es nicht im geringsten, wenn mir ein Gesetz als HH vorschreibt, mich über das Wesen von Hunden, die richtige Haltung und Führung sowie Gefahrenprävention schulen zu lassen etc. Es stört mich auch nicht meinem Hund in gewissen Situationen einen MK anlegen zu müssen und ich halte mich in Wien prinzipiell an die Leinen- oder MK Pflicht.
Es stört mich aber ganz entschieden, wenn der Gesetzgeber ein paar wirklich furchtbare Beißvorfälle zum Anlaß nimmt, Hunde nun in "harmlose" und "gefährliche" Rassen einzuteilen um das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu erhöhen und sich die Mühe einer wirklich sinnvollen Auseinandersetzung mit dem (schwierigen und sehr komplexen) Thema "Risikominimierung bei der Hundehaltung" zu ersparen.
Liebe Grüße, Conny