NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung

Die NÖ Landesregierung hat nun die - NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung (4001/1-0 Stammverordnung 53/10, 2010-06-30) veröffentlicht.

http://www.hundehalterverband.at/cm.../06/noe_hundehalte_sachkundeverord_100630.pdf

lg aleks

Nun ja ... wurde ja jetzt doch weitgehend entschärft, es bleibt aber eine Ungleichbehandlung von bestimmten Hunden und deren Haltern.

Aber ich muss zugestehen, dass die Anforderungen nicht wirklich schlimm sind. Ich denke man hat sich da an der Prüfungsordnung des ÖKV für die frühere BGH-A orientiert.
 
Moin,

mal davon abgesehen, wie sinnig das ist, das auf bestimmte Rassen zu beschränken:

4 Stunden Theorie und 6 Stunden Praxistraining sind ja fast ein Witz.

Da reißen wir ohne Anlass nahezu jeden Monat mehr Stunden ab. (derzeit auch in Theorie, da neuer Welpe im Haus)

Tschüss

Ned
 
Also der praktische Teil ist ja wohl ein schlechter Scherz oder?

Dies umfasst ja fast die Anforderungen einer BGH-1, was hat dies mit der Öffentlichkeitstauglichkeit eines Hundes zu tun?
Welcher "Experte" hat den da wieder beraten?

Dafür für alle Hundesportler praktisch: Jeder der ne BGH-1, oder die neue BH des Ökvs oder vergleichbares hat, ist aus dem Schneider...

Ich finds nicht gerade berauschend... da lob ich mir ja fast den Wiener HFS.
 
Also der praktische Teil ist ja wohl ein schlechter Scherz oder?

Dies umfasst ja fast die Anforderungen einer BGH-1, was hat dies mit der Öffentlichkeitstauglichkeit eines Hundes zu tun?
Welcher "Experte" hat den da wieder beraten?

Dafür für alle Hundesportler praktisch: Jeder der ne BGH-1, oder die neue BH des Ökvs oder vergleichbares hat, ist aus dem Schneider...

Ich finds nicht gerade berauschend... da lob ich mir ja fast den Wiener HFS.

:eek: Freifolge mit Sitz aus der Bewegung? was heißt, dass HH ohne zu verlangsamen, ohne zu zögern, ohne Körperveränderungen, im unveränderten Weitergehen, nur per "Sitz" den Hund ins Sitz befiehlt.

Na ja, DAS ist ganz sicher die 1000% ige Garantie....
 
:eek: Freifolge mit Sitz aus der Bewegung? was heißt, dass HH ohne zu verlangsamen, ohne zu zögern, ohne Körperveränderungen, im unveränderten Weitergehen, nur per "Sitz" den Hund ins Sitz befiehlt.

Na ja, DAS ist ganz sicher die 1000% ige Garantie....

Dacht ich mir auch, vorallem wieviele Hund gibt es die dies am Huplatz perfekt machen und draussen haben die Halter mühe sie zu halten...
 
:eek: Freifolge mit Sitz aus der Bewegung? was heißt, dass HH ohne zu verlangsamen, ohne zu zögern, ohne Körperveränderungen, im unveränderten Weitergehen, nur per "Sitz" den Hund ins Sitz befiehlt.

Moin,

es geht nicht um Höchstpunktzahl. :rolleyes:

Das wird sicher lockerer gesehen als bei Verbandsprüfungen, Zumal man sich den Prüfer ja wohl auch selbst aussuchen kann, wenn ich das richtig verstanden habe.


Tschüss

Ned
 
Moin,

es geht nicht um Höchstpunktzahl. :rolleyes:

Das wird sicher lockerer gesehen als bei Verbandsprüfungen, Zumal man sich den Prüfer ja wohl auch selbst aussuchen kann, wenn ich das richtig verstanden habe.

Und was ist da bitte der praktische Sinn dahinter?

Zumal warum muss ich mit einem Hund, der in bebautem Gebiet sowieso Leinen und Maulkorbpflicht hat, Freifolge üben?
 
Sinn machts eh nicht, meiner Meinung nach, aber der Absatz mit der Stressbewältigung lässt mich hoffen - hoffentlich zu Recht.
Nach dem was ich schon alles gelesen hab, was da kommen wird, bin ich im 1.Moment mal erleichtert gewesen, schau ma mal wies dann wirklich in der Praxis aussieht.
 
Also, wenn ich das richtig verstanden habe, steht da nichts von einer prüfung, lediglich, dass nachgewiesen werden muss, dass diese auflagen, im zuge einer ausbildung, erfüllt wurden.

ähnlich dem zusatzeintrag 111 für motorräder bis 125 ccm. Du musst eine Ausbildung absolvieren, aber keine Prüfung ablegen.
 
Und was ist da bitte der praktische Sinn dahinter?

Zumal warum muss ich mit einem Hund, der in bebautem Gebiet sowieso Leinen und Maulkorbpflicht hat, Freifolge üben?

Moin,

das habe ich mich bei diesem 'sitz' zwar auch gefragt, aber andererseits

sollte es für jemand, der sich etwas mit seinem Hund beschäftigt, kein größeres Problem sein.

Vielleicht ist da ja der Grund: Mal zu schauen, ob der betreffende Halter in der Lage ist, dem Hund leichtere Befehle beizubringen und sich etwas mit Erziehung beschäftigt hat.

Oder stellen Dich diese Anforderungen mit Deinem Hund etwa vor probleme?

Tschüss

Ned
 
Dacht ich mir auch, vorallem wieviele Hund gibt es die dies am Huplatz perfekt machen und draussen haben die Halter mühe sie zu halten...

Pst bist still:Dda könnt ja jeder kommen und erzählen wieviel Hunde man kennt, die am Platz eine BGH1-3 absolvieren und in der Lobau mit Geschirr (damits nicht im HB hängen) und Maulkorb auf Ausflug geführt werden:o
 
Vielleicht ist da ja der Grund: Mal zu schauen, ob der betreffende Halter in der Lage ist, dem Hund leichtere Befehle beizubringen und sich etwas mit Erziehung beschäftigt hat.

Oder stellen Dich diese Anforderungen mit Deinem Hund etwa vor probleme?

Keineswegs, ich könnte schon morgen diesen lächerlichen Wisch ausgefüllt einreichen.

Ich befürworte auch die normale UO-Arbeit in den Hundeschulen, da sie vorallem den Haltern zeigen wie sie ihrem Hund etwas vermitteln können.
Aber als Nachweis zur Führung eines gefährlichen Hundes, find ichs nur bedingt geeignet (Ist ja nicht nur für die Listenhunde, auch für Hunde die anderweitig auffällig geworden sind)

Ich wage sogar zu behaupten das die Halter der Hunde welche Anlassfall für dieses Gesetzt waren, diesen NAchweis sogar locker absolvieren hätten können...
 
Hallo
Und wo kann man jetzt den Hundeführerschein machen? Ich wohnw in der Nähe von Schwechat?LG
 
Also, wenn ich das richtig verstanden habe, steht da nichts von einer prüfung, lediglich, dass nachgewiesen werden muss, dass diese auflagen, im zuge einer ausbildung, erfüllt wurden.

ähnlich dem zusatzeintrag 111 für motorräder bis 125 ccm. Du musst eine Ausbildung absolvieren, aber keine Prüfung ablegen.


absolut richtig !!!
..bestätigung der teilnahme an einem übliches grundkurs reciht scheinbar,.. steht nix von "erfolgreicher" teilnahme, sprich genaugenommen muss keine prüfung über die UO gemacht werden , bestätigung reicht !


§ 4
Erbringung der Sachkunde​
(1) Die Sachkunde gilt dann als erbracht, wenn die
Hundehalterin oder der Hundehalter die erfolgreiche
Absolvierung der Ausbildung und die Beherrschung
der Inhalte nach § 2 und § 3 durch Vorlage einer​
Aus-

1 bildungsbestätigung
dokumentiert.
 
Hallo
Und wo kann man jetzt den Hundeführerschein machen? Ich wohnw in der Nähe von Schwechat?LG


(4) Zur​
Ausstellung der Ausbildungsbestätigung sind
nach Zulassung durch die Landesregierung berechtigt:
1. geeignete aktive Trainerinnen oder Trainer mit
einer mindestens dreijährigen einschlägigen
Erfahrung

o​
des Österreichischen Kynologenverbandes,

o​
der Österreichischen Hundesportunion und

o​
des Österreichischen Jagdhundegebrauchsverbandes.
Die zur Ausstellung der Ausbildungsbestätigung
Berechtigten sind von diesen Institutionen gegenüber
der Landesregierung zur Zulassung namhaft

zum machen,

Betätigungsnachweis ausdrucken und ausfüllen lassen -> fetich !
...das is ja mal ne lösung die praktikabel ist und wohl nicht die TH´s füllen wird ! (was bleibt ist die abzocke per Hundesteuer)
 
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