"Straßenverkauf ist passé
Die Novelle verbietet sowohl den Handel als auch das Feilbieten von Tieren in öffentlich zugänglichen Räumen mit Ausnahme von genehmigten Messen und Versteigerungen. Dafür wird ausgewählten Zoofachhandlungen der Verkauf von Hunden und Katzen wieder erlaubt.
....in ausgewählten Zoofachhandlungen?! Also kann jeder wieder wie er will, was sind denn die Auflagen für "ausgewählte Zoofachhandlungen"???? Mah so ein fadenscheiniges Geschreibsel
iese Händler müssen aber einen Betreuungstierarzt nennen, der für die Gesundheit der Tiere, die richtigen Dokumente und ihre tierschutzkonforme Haltung gegenüber der Behörde verantwortlich zeichnet.
na und 50 % wenn nicht mehr aller TA unterschreiben ohne Hinzuschauen.
Bundesweite Hundedatei kommt
Die neue Regelung sieht außerdem eine verpflichtende Kennzeichnung ("Chippflicht") von Hunden vor. Das war bisher nicht obligatorisch. Ziel ist der Aufbau einer österreichweiten Datenbank für Hunde, in der bestehende Anbieter, Zuchtverbände oder Tierärzte als behördlich anerkannte Meldestellen ihre Dienste anbieten können.
dann müssen aber auch Lesegeräte zur Verfügung stehen
Quälereien sind verboten
Die Novelle sieht auch eine genaue Determinierung von Qualzüchtungen vor und soll damit die züchterischen Freiheiten im Sinne des Tierschutzes einschränken. Elektrisierende Dressurgeräte werden ebenso verboten wie die Ausstellung kupierter Hunde im In- und Ausland.
wird mit Sicherheit nicht kontrolliert
Außerdem müssen Züchter und Tierhändler künftig vor dem Verkauf von Hunden und Katzen ein dokumentiertes Beratungsgespräch führen.
mit wem müssen sie ein Beratungsgespräch führen, dass ist der selbe Schmarrn wie die "verpflichtenden" Ehevorbereitungskurse - also nur Abzocke.