(12) Hunde gemäß Abs. 2 müssen bis zur positiven Absolvierung der Hundeführscheinprüfung an öffentlichen Orten mit einem Maulkorb versehen sein. Diese Verpflichtung gilt auch für Halter bzw.
Halterinnen, die mit einem Hund gemäß Abs. 2 nur kurzfristig in Wien aufhältig sind.“
§1: Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführscheinpflichtig gemäß § 5a Abs. 1 Wiener Tierhaltegesetz, LGBl. für Wien Nr. 39/1987, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 29/2010:
Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff).
alles nachzulesen:
http://www.wien.gv.at/recht/
1x landesgesetzblatt
2x verordnungen
ich würde sagen maulkorb reicht, leine halt nur dort wo leinen UND mk-pflicht besteht
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und das mit der 4 wochenfrist hab ich niergends gefunden....aber das müssens dir erst mal nachweisen, wenn du wirklich hier nur zu besuch bist und keine wohnung/haus kaufst/mietest oder so.....