Schwätzer
Super Knochen
Stimmt, also zumindest ist das in Deutschland so.Hm, ich kann mir nicht recht zusammenreimen, was die Anzahl der Zeugen mit Haftgründen zu tun haben könnte. Meines Wissens gibt es in Ö drei mögliche Gründe für U-Haft: Tatbegehungsgefahr, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr. Wenn das Gericht der Ansicht ist, dass davon nichts zutrifft, darf die Person nicht inhaftiert bleiben. (Und dann gibts glaub ich noch irgendwas wegen dem möglichen Strafmaß für das vorgeworfene Delikt, also wegen nur mit niedrigen Geldstrafen bedrohten Taten kann man glaub ich gar nicht in U-Haft kommen. Juristen bitte korrigiert mich!)
Das heißt aber NICHT, dass nicht weiter ermittelt wird, sich der Tatverdacht nicht erhärtet oder eine Anklage/Verurteilung weniger wahrscheinlich ist.
Mein persönliches Empfinden geht auch dahin, dass die Person am besten gleich und für immer in ein finsteres Loch gesperrt gehört, aber so funktioniert unser Rechtssystem halt nicht.