Meldung des Hundes = Hauptwohnsitz des Besitzers?

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Roxanne

Guest
Ich habe mich ein bißchen im Internet umgeschaut, aber leider keine Antwort gefunden. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Muß ein Hund zwingend dort gemeldet sein, wo auch sein Besitzer hauptgemeldet ist? Angenommen, der Hund ist tagsüber in Wien zur Betreuung, der Besitzer ist aber in NÖ gemeldet?

Sollte hier im Forum so etwas schon diskutiert worden sein, bin ich natürlich auch für einen hilfreichen Link dankbar.

Liebe Grüße,
Roxanne
 
Der Hund wird beim Hauptwohnsitz gemeldet. Wobei nicht der Besitzer den Hund melden muß sondern eigentlich der "Haushaltsvorstand".
 
Mir wurde gesagt das der Hund da gemeldet werden muss wo er sich am meisten aufhält.Beispiel: Ich habe meine Hunde an meinem Nebenwohnsitz gemeldet da wir uns 95% des Jahres dort aufhalten.Ich habe allerdings beim VetAmt in D angerufen.Glaube aber nicht das es hier großartig anders ist.
 
in Ö muss der hund in der wohnsitzgemeinde des besitzers gemeldet werden!

Frage: Wenn man aber Haupt- und Nebenwohnsitz in Ö hat??? Kann ja sein man hat Hauptw. bei Mama und Nebenwohnsitz bei Freund,oder so? Und pendelt event. am Wochenende zu Mama heim(ich mein ich hab nicht so ein Problem.Aber interessant zu wissen).Vielleicht geht es Roxanne ja so???
 
hauptwohnsitz ist das, wo man die meiste zeit seines lebens verbringt.
also z.b. 5 tage in wien, 2 in nö, im wochenendhaus. hauptwohnsitz ist wien. nur, nachprüfen wird das keiner. gemeldet sind meist die hunde dort, wo es am günstigen ist. wichtig ist, dass die hunde an beiden orten gemeldet sind. wo haupt und nebenwohnsitz ist, wird kaum überprüft.
lg heidi
 
Danke für eure Antworten.

Keks, Grund meiner Frage war das NÖ Hundehaltegesetz. Wir haben eine Dogo- und eine Pit-Hündin, beide in NÖ gemeldet.
 
meine eltern haben ihren hauptwohnsitz in wien und den nebenwohnsitz in NÖ und die hunde sind trotzdem in NÖ gemeldet.

sollte das so nicht richtig sein, dann dürfte ja die gemeinde rein theoretisch gar keine anmeldung durchführen
 
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