mein Hund wurde gebissen - wer zahlt?

Na ja, es ist kompliziert und auch nicht:eek:

§ 3 THG wird durch ein anderes Gesetz auf der bezeichneten Fläche außer Kraft gesetzt. Dadurch, dass eben in Huzo der Freilauf expl. gestattet ist.

Heißt ergo, als HH nimmt man im Moment des Betretens einer HuZo bejahend zur Kenntnis, dass § 3 THG auf diesem Areal nicht gilt, also aufgehoben ist. Natürlich kann man sich dann im Fall des Falles auch nicht darauf berufen.

Einem Menschen ist a priori zuzumuten, dass er weiß, dass ein Hund, der sich o+o auf begrentem Gebiet per Gesetz bewegen darf, auf ebendiesem Gebiet nicht nach § 3 THG sicher verwahrt sein kann.

Was meinst Du mit Aufsichtspflicht?

Und wo steht das entsprechende Gegengesetz, den in §3 THG steht nichts von Leine oder MK, da es allgemein für Tiere gilt.

Aufsichtspflicht hört und liest man immer wieder in den Publikationen der Stadt Wien, also das diese in Huzos nicht gilt... Blödsinn in meinen Augen.
 
Und wo steht das entsprechende Gegengesetz, den in §3 THG steht nichts von Leine oder MK, da es allgemein für Tiere gilt.

Aufsichtspflicht hört und liest man immer wieder in den Publikationen der Stadt Wien, also das diese in Huzos nicht gilt... Blödsinn in meinen Augen.

Es gibt nicht Gesetz und Gegengesetz.

Aufsichtspflicht ist kein starrer per Gesetz definierter Begriff. Sondern immer eine Auslegungssache.

Wo hat die Stadt Wien veröffentlicht, dass in HuZo eine "Aufsichtspflicht " nicht gilt?
 
Das weiss man aber als HuHa, wenn man eine Hundezone zum freilauf betritt. Steht in jeder Broschüre, dass der HuHa die volle Verantwortung dafür trägt.
und in eine Freilaufhundezone zu gehen und den hund angeleint zu lassen, ist nicht besonders clever!

lg claudia
 
Das weiss man aber als HuHa, wenn man eine Hundezone zum freilauf betritt. Steht in jeder Broschüre, dass der HuHa die volle Verantwortung dafür trägt.
und in eine Freilaufhundezone zu gehen und den hund angeleint zu lassen, ist nicht besonders clever!

lg claudia

wenn man dabei ist, die Zone zu verlassen, wieso ist das nicht clever den HUnd anzuleinen?? besonders, wenn er nicht der eigene ist??

versteh ich nicht....
 
Das hab ich leider falsch verstanden, tut mir leid. klar beim verlassen würde ich meinen hund dann auch anleinen.

ich habs aber auch schon gesehen, dass halter ihre hunde an der leine lassen und 5 andere hunde wollen mit dem angeleinten spielen oder toben.
und wundern sich dann, wenn der hund an der leine zu beissen anfängt, weil er sich ja dann nur so wehren kann.........

lg claudia
 
Das hab ich leider falsch verstanden, tut mir leid. klar beim verlassen würde ich meinen hund dann auch anleinen.

ich habs aber auch schon gesehen, dass halter ihre hunde an der leine lassen und 5 andere hunde wollen mit dem angeleinten spielen oder toben.
und wundern sich dann, wenn der hund an der leine zu beissen anfängt, weil er sich ja dann nur so wehren kann.........

lg claudia

aso....verstehe...kein problem ;)

seh ich genauso!
 
wenn dein hund angeleint war und der andere frei laufend = defnitiv schuldhaftes verhalten vom anderen!
Ist dein Hund versichert? Wenn ja, zapparapp die Rechnungen bei derer einreichen....
 
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