steht aber klar und deutlich - bedrängt/ bedroht! und nicht gebissen-
nein unter anfallen vesteh man nicht automatisch gebissen..
zudem hab ichs ja noch erklärt...
ein rüde ( schäferhund) ist über meinen hergefallen hat ihn in die mangel genommen- bedrängt/bedroght- nicht gebissen!- ebenso ein malamut!
nocheinmal *g* nichts anderes habe ich geschrieben! niergends steht, das meiner gebissen wurde!-
ich finds " orsch " um ehrlich zu sein- denn wenn meiner bedroht wird, soll
er sich wehren dürfen! punkt!
lg
Korrekt, Du hast nirgends geschrieben, dass Dein Hund gebissen wurde, Du hast geschrieben:
"rüden angefallen und bedräng/bedroht - "
und das Angefallen habe ich als Zubiss interpretiert.....da man im Durchschnitt unter "wurde angefallen" nicht bedrängt und bedroht versteht, sondern körperlichen Zugriff. Auch Gesetze sind so ausgelegt.
Wenn zu lesen ist, Hund hat Menschen "angefallen" würden es alle HH als maßlose Übertreibung sehen, wenn sich herausstellt, dass der Hund den Menschen nur bedroht bzw. bedrängt hat, der Mensch aber körperlich völlig unversehrt ist!!!!
Das mit dem Wehren ist halt Auslegungssache. Denn wenn einHund sich bedrängt und bedroht fühlt von einem Hund, der sich in aufbaut und knurrt, kann das schon rein rechtlich natürlich keine Freifahrt für einen Zubiss sein.