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annabanana
Guest
Natürlich kommts auf den Richter an und natürlich ist eine Mitschuld immer möglich. Aber stell dir mal folgendes Szenario vor: Ich gehe mit meiner Hündin Gassi. Wir gehen ganz normal am Gehsteig. Also Leinen- oder Maulkorbpflicht. Wir sehen einen Hund ohne dergleichen und weil ich weiß dass meine Hündin keine schnellen Annäherungen (auch keine nett gemeinten) von fremden Hunden mag rufe ich dem anderen HH zu er möge seinen Hund anleinen und gehe mit meinem eigenen Hund (an der Leine) möglichst weit weg vom Freiläufer. Sehr oft kommen diese Hunde auf meine Hündin zugerast. Was wenn sie sich mal heftiger wehrt und der andere Hund verletzt wird? Denkst du ich hätte Teilschuld obwohl mein Hund im Gegensatz zum anderen sicher verwahrt war, ich schon gebeten habe nicht näher zu kommen und zusätzlich den größtmöglichen Abstand gesucht habe?