Mein Hund - an der Leinen - beißt kleinen Hund ohne Leine

Natürlich kommts auf den Richter an und natürlich ist eine Mitschuld immer möglich. Aber stell dir mal folgendes Szenario vor: Ich gehe mit meiner Hündin Gassi. Wir gehen ganz normal am Gehsteig. Also Leinen- oder Maulkorbpflicht. Wir sehen einen Hund ohne dergleichen und weil ich weiß dass meine Hündin keine schnellen Annäherungen (auch keine nett gemeinten) von fremden Hunden mag rufe ich dem anderen HH zu er möge seinen Hund anleinen und gehe mit meinem eigenen Hund (an der Leine) möglichst weit weg vom Freiläufer. Sehr oft kommen diese Hunde auf meine Hündin zugerast. Was wenn sie sich mal heftiger wehrt und der andere Hund verletzt wird? Denkst du ich hätte Teilschuld obwohl mein Hund im Gegensatz zum anderen sicher verwahrt war, ich schon gebeten habe nicht näher zu kommen und zusätzlich den größtmöglichen Abstand gesucht habe?
 
ich bin mit meinem angeleinten, sehr alt und nach heutigen Stand der Dinge bereits schwer kranken Hund von 2 Doggen angefallen worden, die Halterin war nicht in der Lage ihre Hunde unter Kontrolle zu bringen, mein Hund wurde sehr schwer verletzt und nur mein Mann hat verhindert das der Rüde ihn getötet hat........Richterspruch "ich bin schuld"

6 Monate später, selben Doggen fallen meinen Hund zum 2-ten Mal an, verletzen ihn wieder schwer, beissen meinen Mann in den Kopf und mich in die Hand, wieder schaffen es die Besitzer (diesesmal beide) nicht ihre Hunde unter Kontrolle zu bringen. .....Richterspruch diesesmal "der Halter der Doggen konnte nicht wissen, dass er zwei Hunde mit Gesamtgewicht 160 kg nicht unter Kontrolle haben kann" wieder keine Konsequenzen :mad:

8 Monate später war mein Hund dann tot.....

beantwortet das deine Frage :(
 
Aber wenn ein Hund einmal einen Artgenossen so schwer beißt, müsste er von da an als gefährlich gelten und einen stabilen Maulkorb tragen, sodass eine zweite schwere Beißattacke ausgeschlossen ist?

@annabanana: Mach DU in dem Fall dem anderen Köter Beine. Wennst eine Begründung brauchst: DU hast dich bedroht gefühlt.
Sorg dafür, dass deine Hündin erst gar nicht in die Situation kommt, sich selbst helfen zu müssen.

Meine mag auch nicht jedes andere Weibchen, sondern die "Sympathie" - wie man auf Tierschutzseiten gerne liest - entscheidet, ob es fetzt oder nicht.
Die "Sympathie" liest sich so, dass eine junge& unterwürfige Hündin ok ist und sogar zum Spiel aufgefordert wird, nicht aber eine ausgewachsene, haaresträubende, imponier-pinkelnde und drohend näher stelzende Hündin. Auch eine, die bellend heran stürzt, ist nicht ok.
Welche Überraschung. Das kann man sich überhaupt nicht denken, dass geschätzte 98% aller Hündinnen so reagieren...

Jetzt rat mal, mit wessen Besitzer ich NICHT reden kann über das Thema: Ich leine an, Sie leinen auch an, wir gehen aneinander vorbei, Danke und alle sind glücklich. Die Leute, denen ihre Junghündin abgehauen ist, entschuldigen sich meistens.

Ich kenn das so einen Trottel mit 2 Spitzhündinnen und einer ständig wechselnden Anzahl an Sitterhunden. Wennst Pech hast, rast ein keifendes Rudel auf dich zu, vorne weg die zähnebleckende Spitzhündin.

Mit dem Typen kannst schon mal nicht reden, der ist sowohl hundeführend wie auch am Steuer ein Erlebnis. (Die ganze Zeit mit 35 dahin schleichen, und dann, wenn man überholt wird, plötzlich Vollgas geben ist auch nicht das, was man in der Fahrschule lernt...)

Ich hab die Spitzin schon getreten, denn ihre Zähne waren zu nahe an MEINEM Knöchel. Tut mir leid, da muss ich mich halt wehren. Ich, nicht die Maya. ;-)

Und bitte unbedingt ein Foto machen, dann auf Video stellen und die Drohungen des anderen HH, dir gewaltsam deine Kamera abzunehmen, einfangen.
 
Natürlich kommts auf den Richter an und natürlich ist eine Mitschuld immer möglich. Aber stell dir mal folgendes Szenario vor: Ich gehe mit meiner Hündin Gassi. Wir gehen ganz normal am Gehsteig. Also Leinen- oder Maulkorbpflicht. Wir sehen einen Hund ohne dergleichen und weil ich weiß dass meine Hündin keine schnellen Annäherungen (auch keine nett gemeinten) von fremden Hunden mag rufe ich dem anderen HH zu er möge seinen Hund anleinen und gehe mit meinem eigenen Hund (an der Leine) möglichst weit weg vom Freiläufer. Sehr oft kommen diese Hunde auf meine Hündin zugerast. Was wenn sie sich mal heftiger wehrt und der andere Hund verletzt wird? Denkst du ich hätte Teilschuld obwohl mein Hund im Gegensatz zum anderen sicher verwahrt war, ich schon gebeten habe nicht näher zu kommen und zusätzlich den größtmöglichen Abstand gesucht habe?

Das Szenario könnte aber auch sein: xy geht mit seinem unverträglichen Hund an der Leine spazieren. Er trifft auf yz mit seinem Junghund. Da er weiß, dass sein Hund Artgenossen nicht mag, weicht er großräumig aus. Der Junghund vom yz sieht xy und seinen Hund, folgt dem rufen von yz nicht, rast zu xy und seinem Hund und wird ernsthaft gebissen. Weil der Hund von xy immer ernsthaft beisst. Wer ist jetzt Schuld? Der yz weil er seinen noch nicht zuverlässig folgenden Junghund laufen hat lassen und mit dem Ruf ein bissl zu spät dran war? Oder xy, der - trotzdem er weiß, dass sein Hund ernsthaft beisst - zwar an der Leine und voausschauend mit ausweichen, aber ohne Maulkorb unterwegs ist?

Insofern... schwer, da pauschal festzusetzen, wer grundsätzlich Schuld hat.
 
Laut Gesetz müsste er aber. Klar, dass sich manche Leute trotzdem nicht daran halten.

Geh mal ich davon aus, die Doggen sind Pimmelverlängerung/Silikonimplantatsersatz und ihr aggressives Verhalten ist dem Besitzer/der Besitzerin im Grunde hochwillkommen. Stimmts?
Dogge ist mal was anderes. Diese Sorte hält normalerweise Amstaff/Schäfer/Rottweiler/Ridgeback/Kangal/bzw Mischungen a la "Bandog". (Mehr als ein solches Gespann kenne ich.)

Oder sinds Leute, die ihr Hundchen durch eine extrem rosa Brille sehen, auch nachdem ein anderer Hund angefallen und verletzt wurde?

Und wie ist das letztendlich ausgegangen? Sind die Doggen noch bei jenen Leuten?
 
ich bin mit meinem angeleinten, sehr alt und nach heutigen Stand der Dinge bereits schwer kranken Hund von 2 Doggen angefallen worden, die Halterin war nicht in der Lage ihre Hunde unter Kontrolle zu bringen, mein Hund wurde sehr schwer verletzt und nur mein Mann hat verhindert das der Rüde ihn getötet hat........Richterspruch "ich bin schuld"

6 Monate später, selben Doggen fallen meinen Hund zum 2-ten Mal an, verletzen ihn wieder schwer, beissen meinen Mann in den Kopf und mich in die Hand, wieder schaffen es die Besitzer (diesesmal beide) nicht ihre Hunde unter Kontrolle zu bringen. .....Richterspruch diesesmal "der Halter der Doggen konnte nicht wissen, dass er zwei Hunde mit Gesamtgewicht 160 kg nicht unter Kontrolle haben kann" wieder keine Konsequenzen :mad:

8 Monate später war mein Hund dann tot.....

beantwortet das deine Frage :(
Ich kapier das eindeutig nicht. Bitte mich nicht falsch verstehen, ich zweifle nicht deine Worte an! An was bitte bist du schuld???
Entweder ich bin zu einfach gestrickt für die Ö Rechtsprechung oder da fehlt ein wichtiger Teil. Womit begründet der Richter dass du schuld bist? An was? :confused:
 
Natürlich kommts auf den Richter an und natürlich ist eine Mitschuld immer möglich. Aber stell dir mal folgendes Szenario vor: Ich gehe mit meiner Hündin Gassi. Wir gehen ganz normal am Gehsteig. Also Leinen- oder Maulkorbpflicht. Wir sehen einen Hund ohne dergleichen und weil ich weiß dass meine Hündin keine schnellen Annäherungen (auch keine nett gemeinten) von fremden Hunden mag rufe ich dem anderen HH zu er möge seinen Hund anleinen und gehe mit meinem eigenen Hund (an der Leine) möglichst weit weg vom Freiläufer. Sehr oft kommen diese Hunde auf meine Hündin zugerast. Was wenn sie sich mal heftiger wehrt und der andere Hund verletzt wird? Denkst du ich hätte Teilschuld obwohl mein Hund im Gegensatz zum anderen sicher verwahrt war, ich schon gebeten habe nicht näher zu kommen und zusätzlich den größtmöglichen Abstand gesucht habe?

Es geht ja nicht darum, was ich in einem Einzelfall von der moralischen Verpflichtung halte

es geht nur darum: wenn der eigene angeleinte Hund einen Hund, der in nicht aggressiver Absicht Kontakt sucht, verletzt, muss man damit rechnen, dass einem Mitschuld angelastet wird.
 
ich bin mit meinem angeleinten, sehr alt und nach heutigen Stand der Dinge bereits schwer kranken Hund von 2 Doggen angefallen worden, die Halterin war nicht in der Lage ihre Hunde unter Kontrolle zu bringen, mein Hund wurde sehr schwer verletzt und nur mein Mann hat verhindert das der Rüde ihn getötet hat........Richterspruch "ich bin schuld"

6 Monate später, selben Doggen fallen meinen Hund zum 2-ten Mal an, verletzen ihn wieder schwer, beissen meinen Mann in den Kopf und mich in die Hand, wieder schaffen es die Besitzer (diesesmal beide) nicht ihre Hunde unter Kontrolle zu bringen. .....Richterspruch diesesmal "der Halter der Doggen konnte nicht wissen, dass er zwei Hunde mit Gesamtgewicht 160 kg nicht unter Kontrolle haben kann" wieder keine Konsequenzen :mad:

8 Monate später war mein Hund dann tot.....

beantwortet das deine Frage :(

Nicht nachvollziehbar... :mad:
 
Laut Gesetz müsste er aber.

Dieses Gesetz (Maulkorbpflicht für "bissige" Hunde) gibt es in der Wiener Hundehalteverordnung, Deikoon wohnt aber im Burgenland, in ihrer Gemeinde gibts die Regelung womöglich nicht?


@Deikoon:
Die Geschichte ist so haarsträubend......:mad:
War das der selber Richter?!

(ich würds übrigens total verstehen, wenn du das jetz nicht wieder alles von vorn erzählen magst - wenn mich das schon so wütend macht, das zu lesen, mag mir garnicht vorstellen, wies dir dabei geht, dich dran zu erinnern...)
 
2 verschiedene Richter, beim 2-ten Mal wurde er zwar bei uns am Bezirksgericht schuldig gesprochen, ging in Berufung und bekam recht :mad:

Ich weiss bis heute nicht an was ich schuld trage, was wir falsch gemacht haben könnten, der sind die Hunde beim ersten Mal 100 m davongelaufen. .....aber sie hat gelogen was das zeug hält und ich habe immer die Wahrheit gesagt. ....vielleicht hätte ich auch lügen sollen :cool:

Einzig auf der BH hat man ihr ihre Lügengeschichten nicht geglaubt und sie haben angeblich Auflage bekommen und wie es der Zufall will, 2 Wochen nach Verhandlung auf der BH starb ganz plötzlich der Rüde. .....:cool:
 
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